Die Staatsanwaltschaft Landau hat Anklage wegen Totschlag zum Schwurgericht des Landgerichts Landau gegen den 59-jährigen Mann erhoben, der in der Nacht vom 30.01. auf den 31.01.2020 seine von ihm getrennt lebende 55-jährige Ehefrau getötet haben soll.

Dem Angeschuldigten wird in der Anklage zur Last gelegt, mehrfach auf seine Ehefrau eingestochen zu haben, wobei er ihr Stich- und Schnittverletzungen insbesondere im Bereich des Oberkörpers und des Halses zufügte, die zum Tod führten.

Auch nach umfangreichen Ermittlungen konnte das Motiv des Angeschuldigten für die Tat bisher nicht aufgeklärt werden. Hinweise auf einen der Tat unmittelbar vorausgegangenen Streit zwischen dem Angeschuldigten und dem Opfer haben sich nicht ergeben. Soweit der Angeschuldigte selbst Stich- und Schnittverletzungen aufgewiesen hat, geht die Staatsanwaltschaft nach dem Ergebnis der Ermittlungen davon aus, dass er sich diese selbst zugefügt hat.

Der Angeschuldigte, der sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet, hat die Tat bislang nicht eingeräumt und sich dahingehend eingelassen, dass er keine Erinnerung an das Geschehen in der Tatnacht habe. Das Landgericht Landau hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

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