Missbrauch verhindern – zu diesem Zweck müssen alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein Führungszeugnis vorlegen. Denn wer „einschlägig vorbestraft“ ist, so die Formulierung des Gesetzes, darf keine Tätigkeit in diesem Bereich ausüben.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (§72a, SGB VIII) regelt weiter, dass die Jugendämter für ihren Verantwortungsbereich sicherstellen, dass auch neben- oder ehrenamtliche Arbeiten nicht von einschlägig vorbestraften Personen ausgeübt werden. Dafür werden Art, Intensität und Dauer der Tätigkeit beurteilt und bestimmt, ob ein Führungszeugnis vorgelegt werden muss. Um einheitliche Standards für diese Beurteilung festzulegen, hat das Landesjugendamt in Abstimmung mit dem Landesjugendhilfeausschuss, den kommunalen Spitzenverbänden, dem Landesjugendring, der katholischen und evangelischen Kirche sowie der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege eine Rahmenvereinbarung beschlossen, die zum 23. Januar 2014 in Kraft getreten ist. Der Landkreis Bad Dürkheim ist als Träger der Jugendhilfe dieser Vereinbarung beigetreten.
Das Jugendamt des Kreises fordert nun alle örtlich aktiven freien Träger ebenfalls zum Beitritt auf, sofern sie nicht einem Landesverband angehören, der auf Landesebene den Beitritt bereits erklärt hat, wie zum Beispiel Sportvereine, katholische und evangelische Kirche oder Pfadfinder.
Die Auszahlung von Fördermitteln, Ko-Finanzierungen, Zuwendungen, Zuschüssen und vergleichbarer öffentlicher Leistungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe wird nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses ab dem 1. April 2015 an die Voraussetzung geknüpft, dass ein freier Träger der Jugendhilfe bis zu diesem Zeitpunkt seinen Beitritt zur Rahmenvereinbarung erklärt hat, sofern in seinem Auftrag Personen ehren- oder nebenamtlich tätig sind, deren Tätigkeit von der Rahmenvereinbarung erfasst wird. Der Landkreis Bad Dürkheim wird künftig im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe nicht mehr mit Organisationen, Vereinen und Gruppierungen zusammenarbeiten, die nicht der Rahmenvereinbarung beigetreten sind.
Das Kreisjugendamt wird hierzu mehrere Informationsveranstaltungen anbieten. Die Auftaktveranstaltung findet am Mittwoch, 4. Februar 2015, im Ratssaal der Kreisverwaltung Bad Dürkheim ab 18 Uhr statt.
Auskünfte erteilen die Mitarbeiter des Sachgebietes Jugendförderung Hans-Jürgen Weber, Tel.: 06322-9614628; E-Mail: hans-juergen.weber@kreis-bad-duerkheim.de und Christoph Hatzfeld, Tel.: 06322-9614634; E-Mail: christoph.hatzfeld@kreis-bad-duerkheim.de.
Weitere wichtige Informationen und Downloads zum Thema erhalten Sie über die Website des Landkreises Bad Dürkheim www.kreis-bad-duerkheim.de und des Landesjugendamts http://lsjv.rlp.de/kinder-jugend-und-familie/rahmenvereinbarung-zu-72-a-…