Neustadt/Weinstraße – L523 (ots) – Am 30.06.2020 führte der Geschwindigkeitsmesstrupp der Zentralen Verkehrsdienste der Polizeidirektion Neustadt in der Zeit vom 08.15 Uhr – 12.45 Uhr auf der L 532 in der Gemarkung Neustadt eine Geschwindigkeitsmessung durch.
Unrühmlicher Spitzenreiter war ein PKW-Fahrer, der statt der erlaubten 70 km/h mit 152 km/h gemessen wurde. Nach Abzug der Toleranz bleibt eine Nettogeschwindigkeit von 147 km/h und somit eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um 77 km/h.
An dem Sportwagen war ein sogenanntes „Rotes Kennzeichen“ angebracht, das zu Probe-, Überprüfungs- oder Überführungsfahrten berechtigt. Den Grund der Fahrt bringen eventuell die Ermittlungen der zuständigen Bußgeldstelle zu Tage. Auf jeden Fall erwartet den Fahrer ein Bußgeld in Höhe von mindestens 600,- EUR, 2 Punkte in Fahreignungsregister und ein dreimonatiges Fahrverbot.
Der sonstigen Verlauf den Kontrolle lässt ein positives Fazit ziehen: Von den 811 gemessenen Fahrzeugen waren 29 Fahrzeugführer wegen Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (70 km/h) zu beanstanden. D.h. rund 97 % der Verkehrsteilnehmer hielten sich hier an die vorgeschriebene Geschwindigkeit. In 27 Fällen haben sie mit einem Verwarnungsgeld zu rechnen. Neben dem unrühmlichen Spitzenreiter muss lediglich noch ein weiterer Fahrer mit einem Bußgeldverfahren rechnen.