Bad Nauheim (ots) – Am Dienstag 30.06.2020 gegegn 19:50 Uhr, trieb sich ein Mann ohne Kinder auf einem Spielplatz herum. Einer 13-Jährigen und ihren Freundinnen kam das Verhalten des Mannes seltsam vor. Sie riefen die Polizei an. Damit handelten die Mädchen absolut richtig.

Die Ordnungshüter machten sich sofort auf den Weg, um nach dem Mann zu fahnden. Das war nicht schwer, denn die Mädchen unterstützten die Polizei dabei ganz hervorragend. Sie gaben eine sehr gute Beschreibung durch, blieben am Telefon und informierten über den Standort des weggehenden Mannes.

“Ein Verhalten, dass uns die Arbeit erheblich erleichterte. Vorbildlich und dennoch besonnen und
ohne sich selbst in Gefahr zu bringen”, sagten die eingesetzten Beamten hinterher.
In der Bornstraße überprüften die Polizisten den 41-jährigen Tatverdächtigen.
Der Mann war bereits wegen Eigentums- und Drogendelikten polizeilich bereits bekannt.

Insgesamt ergaben die Ermittlungen zu diesem Zeitpunkt keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten des Mannes. Nach entsprechender Ansprache erteilte die Polizei ein Platzverweis mit dem Hinweis, dass er als Erwachsener ohne Aufsichtsfunktion nichts auf dem Kinderspielplatz zu suchen hat.

Während der Kontrolle erschienen die ebenfalls benachrichtigten Erziehungsberechtigten eines der Mädchen. Sie waren in Unkenntnis der tatsächlichen Vorkommnisse und vermutlich in Sorge um ihre Tochter emotionalen erheblich aufgebracht.
Insbesondere die Frau ließ sich nicht beruhigen. Selbst der angeleinte Diensthund zwischen ihr und dem Verdächtigen hielt sie nicht von dem Versuch ab, an den Mann heranzukommen.

Letztlich musste die Polizei diese Frau überwältigen und ihr auch noch vorübergehend Handfesseln anlegen. Weder die Frau noch die Polizei erlitt Verletzungen. Weil sie Beleidigungen gegenüber den Uniformierten äußerte, leitete die Polizei ein entsprechendes Strafverfahren ein.

“Wir möchten nochmal unterstreichen, dass die Verhaltensweise der Kinder vorbildlich und besonnen war. Ein Verhalten, wie es sich die Polizei wünscht. Sie haben mehrfach richtig reagiert.
Zunächst wegen des sonderbaren und unangemessenen Verhaltens des Mannes zu Recht den Notruf gewählt, dann die Verbindung gehalten, eine gute Beschreibung abgegeben und die Polizei aus sicherer Entfernung zu dem weggehenden Mann bis zu ihm geführt. Besser geht es nicht!”


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