Lambrecht – Nachdem die Grundstückseigentümer der Stadt Lambrecht erstmals einen Bescheid über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen für die Jahre 2018 u. 2019 sowie einen Vorausleistungsbescheid für das Jahr 2020 erhalten haben und dies zu unterschiedlichsten Reaktionen führte, möchte die FWG Lambrecht hierzu aufklärend Stellung beziehen.
Neben der Abrechnung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge für 2018 und 2019 wurde auch eine Vorausleistung für das Jahr 2020 festgelegt.
Für dessen Höhe sind der derzeitige Ausbau der Verkehrsanlagen Johann-Casimir-Straße und Östliche Luhrbachstraße sowie die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED ursächlich.
Geplant war das Aufeinandertreffen dieser 3 Maßnahmen im Jahr 2020 selbstverständlich nicht. Der Ausbau der Johann-Casimir-Straße war schon für 2019 vorgesehen und hat sich ohne Verschulden der Stadt Lambrecht durch die Kanalbauarbeiten bis ins Jahr 2020 verzögert. Gleiches gilt für die Umstellung der LED. Der hierfür notwendige Förderantrag wurde bereits 2015 an die Verbandsgemeindeverwaltung weitergeleitet. Leider fiel dort die Entscheidung, dass alle Förderanträge für die Talgemeinden zeitgleich gestellt werden sollen. In der Folge wurde die für die Durchführung der Maßnahme zwingend notwendige Förderung erst 2018 beantragt. Das Ganze konnte somit erst 2019 mittels Ausschreibung und Auftragsvergabe begonnen werden.
Für den Ausbau der östlichen Luhrbachstraße wurden der Stadt Lambrecht Fördermittel bewilligt.
Wäre der Ausbau nicht entsprechend der gesetzten Frist erfolgt, hätte dies zur Streichung der Fördermittel geführt. Ob die Stadt Lambrecht dann in den nächsten Jahren Fördermittel für Baumaßnahmen erhalten hätte, wäre sehr fraglich gewesen. Dieses Risiko wollte die FWG zum Wohle der Lambrechter Bürger nicht eingehen.
Obwohl für das Jahr 2020 als Vorausleistung 0,60 € pro m² mehrheitlich beschlossen wurden, steht dies nicht im Gegensatz zu unseren Aussage im Wahlprogramm. Die FWG Lambrecht hat stets betont, dass der wiederkehrende Ausbaubeitrag bei max. 0,35 € pro Jahr für den Zeitraum von 5 Jahren liegen wird. Dies bedeutet, dass der Gesamtbetrag von 1,75 € pro m² beitragspflichtige Fläche nach Ende des 5-Jahreszeitraumes nicht überschritten sein wird. Sicherlich wird es Kalenderjahre geben, in der der wiederkehrende Ausbaubeitrag über 0,35 € liegt. Im Gegenzug aber auch Jahre, in denen er weit unter dieser Grenze liegt oder gar nicht erhoben wird.
Da die Vorausleistung von 0,60 € pro m² für jeden Einzelnen eine große Belastung darstellen kann, wurde der Zeitraum für die Begleichung der Forderung entgegen der Satzungsregelung auf 6 Monate erweitert, so dass monatliche zinslose Ratenbeträge möglich sind und der Restbetrag erst Ende November fällig wird.
Sofern hierzu noch weitergehende Fragen der Klärung bedürfen, kann man sich gerne an Stadtbürgermeister Karl-Günter Müller oder an ein Ratsmitglied der FWG-Fraktion wenden.