Germersheim (ots) – Am Samstag 04.07.2020 kam es gegen 20.00 Uhr zu einem Brand in einem Mehrfamilienhaus in Germersheim. Dabei brannte eine Wohnung des dreistöckigen Hauses komplett aus und es wurden durch das Feuer auch weitere Wohnungen sowie der Hausflur des Anwesens beschädigt.
Nach den durchgeführten Ermittlungen der Brandermittler der Kriminalinspektion Landau, im Rahmen derer zur Feststellung der Brandursache auch ein Brandsachverständiger hinzugezogen wurde, hat sich ein dringender Tatverdacht gegen einen 21-jährigen Bewohner des Hauses ergeben, das Feuer in der von ihm bewohnten Wohnung gelegt zu haben.
Gestern hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Landau auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Unterbringungsbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte kam in eine psychiatrische Klinik. Ein Unterbringungsbefehl und kein Haftbefehl erging, da Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Beschuldigte an einer psychischen Erkrankung leidet und die Taten im Zustand der zumindest verminderten Schuldfähigkeit begangen hat.
Der Beschuldigte hat die Begehung der Tat eingeräumt. Nach den bisherigen Erkenntnissen entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 500.000 Euro. Verletzt wurde niemand.