Wiesbaden, Bergisch-Gladbach: 39-Jähriger wegen schweren sexuellen Kindesmißbrauch und Kinderpornographie angeklagt

Quelle Pexels - Bearbeitung: Redaktion
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WIESBADEN – Anklageerhebung wegen des Verdachts des schweren sexuellen
Missbrauchs von Kindern, der Drittbesitzverschaffung und des Besitzes kinderpornographischer Schriften.

Die Generalstaatanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der
Internetkriminalität (ZIT) – hat beim Landgericht Wiesbaden Anklage gegen einen 39-jährigen Mann aus dem Rheingau-Taunus-Kreis wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, der Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Schriften sowie wegen Besitzes von Kinderpornographie erhoben.

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen von Januar 2014 bis Oktober 2019 in 62 Fällen vier verschiedene Kinder – zum Teil schwer – sexuell missbraucht zu haben. Bei den Kindern soll es sich um die beiden leiblichen Töchter des Angeschuldigten, die zu den Tatzeitpunkten 11 Monate bzw. zwischen 5 und 10 Jahre alt waren sowie um seine 4- bis 7-jährige Stieftochter handeln. Bei einem weiteren Opfer soll es sich um eine 12-jährige Freundin seiner leiblichen Tochter gehandelt haben. Dem Angeschuldigten wird darüber hinaus vorgeworfen, in zahlreichen Fällen von dem Missbrauchsgeschehen Bild- und Videoaufnahmen erstellt und diese über Messengerdienste in Einzel- und Gruppenchats an zahlreiche seiner Kontaktpersonen weiter gegeben zu haben.

Daneben wird dem Angeschuldigten vorgeworfen sich über diverse Messenger-
dienste in 121 Fällen insgesamt fast 5.000 kinderpornographische Schriften verschafft zu haben und bei der Durchsuchung seiner Wohnräumlichkeiten im Oktober 2019 über 4.000 weitere kinderpornographische Dateien besessen zu haben.

Ausgangspunkt des Strafverfahrens gegen den Angeschuldigten waren Ermittlungen der Kreispolizeibehörde in Bergisch Gladbach, die nach Identifizierung eines der Chatpartner des Angeschuldigten dessen Identität ermitteln konnte.

Informationen zu der ZIT:

Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) wurde am
01.01.2010 als Außenstelle der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
mit Sitz in Gießen errichtet. Seit dem 08.07.2019 hat die Zentralstelle ihren Sitz
in Frankfurt am Main. Sie besteht derzeit aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt
als Leiter, einem Oberstaatsanwalt und 10 Staatsanwältinnen und Staatsanwäl-
ten.

Die ZIT ist erster Ansprechpartner des Bundeskriminalamtes für Internetstraf-
taten bei noch ungeklärter örtlicher Zuständigkeit in Deutschland oder bei Massenverfahren gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen bundesweit. Als operative Zentralstelle bearbeitet die ZIT besonders aufwändige und umfangreiche
Ermittlungsverfahren aus den Deliktsbereichen:

Kinderpornografie und sexueller Missbrauch von Kindern mit Bezug zum
Internet, Darknet-Kriminalität (Bekämpfung krimineller Darknet-Plattformen sowie
des Handels mit Waffen, Drogen und Fälschungsgütern im Darknet),
Cyberkriminalität im engeren Sinne (Hackerangriffe, Datendiebstahl und
Computerbetrug), Hasskriminalität im Internet (Hate Speech).
Sie ist darüber hinaus für Aus- und Fortbildung von Richtern, Staatsanwälten
und Polizeibeamten zuständig. Die ZIT ist zudem das deutsche Gründungsmit-
glied in dem Judicial Cybercrime Network, einem europäischen Netzwerk der
Justizbehörden zur Bekämpfung der Internetkriminalität.