Kaiserslautern – In den vergangenen Wochen haben Betrüger sich als Beschäftigte des deutschen Zolls ausgegeben. Dazu nutzten die
Kriminellen alle gängigen Kommunikationswege, um potenzielle Opfer anzusprechen.
Die Betrüger wollten in allen Fällen Geld überwiesen bekommen. Dabei wurden folgende Gründe vorgeschoben:
- Zahlungen auf ein Treuhandkonto zur Abwehr eines Gerichtsverfahrens im Zusammenhang mit einem Vollstreckungsbeschluss,
- Zahlung von „Transferabgaben“ bei Lottogewinnen,
- Zahlung von Einfuhrabgaben über anonyme Prepaid-Dienstleister
„Im Südwesten Deutschlands sind uns noch keine derartigen Fälle bekannt geworden“,
erklärt Hans Barth, Leiter des Hauptzollamts Saarbrücken.
„Aber wir möchten die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig auf diese Betrugsmaschen aufmerksam machen, um jedweden Schaden zu verhindern.“
Seien Sie achtsam und wenden Sie sich bei Eingang dubioser Anrufe, Briefe oder E-Mails an ihr zuständiges Hauptzollamt oder die Polizei.
Das Hauptzollamt Saarbrücken ist zuständig für das Saarland und das südliche Rheinland-Pfalz und folgendermaßen erreichbar:
Hauptzollamt Saarbrücken
Telefon: 0681 8308-0000
E-Mail: poststelle.hza-saarbruecken@zoll.bund.de
Die bisher bekannten Betrugsmaschen sehen folgendermaßen aus:
Anrufe: Betrüger rufen an und lassen eine Bandansage laufen, in der dem Anrufer suggeriert wird, dass ein Vollstreckungsbeschluss des Zolls vorliege und die Angerufenen zur Abwehr eines Gerichtsverfahrens Zahlungen auf ein Treuhandkonto leisten sollen. Vielfach wird hierfür der Telefonnummernblock des Hauptzollamts Stuttgart (0711 922-XXXX) genutzt. Der Zoll nutzt keine Bandansagen, auch nicht bei Vollstreckungsaufträgen.
Briefpost: In den vergangenen Wochen hatten mehrere Personen, insbesondere in Hamburg, berichtet, dass sie per Post von einer angeblichen Rechtsanwaltskanzlei darüber informiert worden seien, sie hätten im Ausland im Lotto gewonnen. Die Gelder könnten aber noch nicht ausgezahlt werden, da beim Zoll noch „Transferabgaben“ gezahlt werden müssten. Die Anrufer berichteten, dass ihnen zusammen mit dem Rechtsanwaltsanschreiben ein entsprechender Brief vom Zoll, mit angeblich korrekten Briefkopfangaben, vorgelegt wurde. Da in der Regel keine Zollabgaben auf Bargeldimporte erhoben werden, sollten derartige Aufforderungen gemeinsam mit dem Zoll auf ihre Richtigkeit geprüft werden.
E-Mails: Der Zoll wurde darauf hingewiesen, dass betrügerische E-Mails mit angeblichem Zollabsender in Umlauf seien. Per E-Mail werden Zahlungen von Zoll und Steuern unter der Nutzung von anonymen Prepaid-Zahlungsdienstleistern angefordert. Der deutsche Zoll fordert niemals die Zahlung von Einfuhrabgaben über Prepaid-Zahlungsdienstleister an.