Mainz: Die Polizei-News

Symbolbild Blaulicht © Holger Knecht

Enkeltrick

22.07.2020, Nachmittag – Im Laufe des Nachmittags wurden bei der Polizei Bingen bisher 7 Betrugsdelikte „Enkeltrick“ angezeigt. Vorgegeben wurde immer, dass für einen anstehenden Wohnungskauf kurzfristig Geld benötigt werde. Alle Angerufenen verhielten sich vorbildlich. Sie erkannten sofort die Betrugsmasche und beendeten das Gespräch, so dass glücklicherweise kein Schaden entstand.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Bingen-Kempten, Mainzer Straße, 22.07., 02:35 Uhr. Bei einer allgemeinen Streifenfahrt fiel ein Fahrzeug mit MZ-Kennung auf, das mit überhöhter Geschwindigkeit (ca. 110 km/h) die Mainzer Straße entlang raste. Bei der Verkehrskontrolle gab der 25-jährige Fahrer sofort zu, keinen Führerschein zu besitzen. Ihm wurde die weitere Fahrt untersagt; der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt.

Verkehrsunfall mit Flucht II

Bingen, Stefan-George-Straße, 21.07., 16:00 Uhr. Ein 30-jähriger Fahrer stieß nach Angaben einer Verkehrsunfallzeugin beim Rückwärtseinparken seines Sprinters gegen die rechte Heckseite eines abgestellten Skodas. Es entstand ein Sachschaden, der Fahrer flüchtete. Ermittlungen ergaben, dass der Fahrer bereits zuvor eine Verkehrsunfallflucht auf der A60 begangen hatte. Der aus Mainz stammende Fahrer konnte durch die Autobahn-Polizeistation Heidesheim gestellt werden. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 2,61 Promille.

Verkehrsunfall mit Flucht

Gensingen, Binger Straße, 21.07., 16:10 Uhr. Ein 36-Jähriger parkte seinen Mercedes SLC mit Binger-Kennung auf dem Parkplatz des Globus Handelshofes in Höhe des Zebrastreifens. Über den Lautsprecher des Supermarktes wurde er zur Information gerufen, und erfuhr dort, dass ein Zeuge beobachtet hatte, wie ein Fahrer eines Opel Astra gegen sein Fahrzeug fuhr und anschließend flüchtete. Dank des Zeugenhinweises konnte der Verursacher ermittelt werden.

Verkehrsunfall mit Personenschaden

Bingen, Gustav-Stresemann-Straße, 21.07., 14:01 Uhr. Eine amerikanische Familie stand mit ihrem Ford mitsamt Wohnwagenanhänger im Parkverbot eines Tankstellenparkplatzes, als der 48-jährige Fahrer eines Sattelschleppers gegen das Auto mit Anhänger fuhr. Es entstand nur ein leichter Sachschaden an den Fahrzeugen. Da sich jedoch die 15-jährige Tochter zum diesem Zeitpunkt im Anhänger befand, fiel sie zu Boden und wurde verletzt. Auch der 55-jährige Vater befand sich ebenfalls im Wohnanhänger. Er und seine Tochter wurden durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht.

Flächenbrand in Sprendlingen

Sprendlingen, L400, 21.07.. Gegen 11:30 Uhr gab es einen Flächenbrand in der Gemarkung neben der L400. Es brannten insgesamt 20 m² Brachland ab. Die Polizei bittet um mögliche Hinweise auf den Verursacher.

Kettenmähdrescher beschädigt neue Straße – ca. 100.000 Euro Schaden

Nierstein

Am Dienstag, den 21.07.2020, um 14.05 Uhr, befuhr ein Kettenmähdrescher mit zwei Begleitfahrzeugen den gesperrten Teil der B420, vom Kreisel Dexheim kommend in Richtung Nierstein. Dazu umfuhr er vorher mehrere Absperrbaken und missachtete des Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art). Da dieser Straßenteil frisch asphaltiert und noch nicht ausgehärtet war, verursachten die Ketten, in Verbindung mit dem hohen Gewicht des Mähdreschers, Furchen in einer Länge von ca. 300 Metern. Durch die Begleitfahrzeuge wurde kein Schaden verursacht. Alle drei Fahrzeuge entfernten sich anschließend von der Unfallstelle, ohne sich um den entstandenen Sachschaden zu kümmern.

Der Landesbetrieb Mobilität schätzt den entstandenen Sachschaden auf ca. 100.000 Euro.

Durch Zeugen konnte der Vorfall beobachtete und somit Hinweise auf den Verursacher erlangt werden.

Weitere Hinweise bitte an die Polizei in Oppenheim, Tel: 06133-933100.

Ausgespäht und abgelenkt Landeskriminalamt und

Verbraucherzentrale warnen vor Shoulder-Surfern

Mainz –

  • Unbekannte Täter erschleichen mit Tricks Geldkarten und
    Geheimzahlen, um Geld von fremden Konten abzuheben
  • Das Phänomen ist bundesweit zu beobachten
  • Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale geben Tipps, um sich
    zu schützen

Mit dem sogenannten „Shoulder Surfing“ gelingt es derzeit unbekannten Tätern, an
die Geheimzahl und Geldkarte argloser Bürger zu kommen und damit Geld abzuheben,
darauf weisen das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
hin. Dieses Phänomen, das bundesweit zu beobachten ist, erfreut sich aktuell bei
den Betrügern wieder größerer Beliebtheit. Seit Juni gelang es den Tätern in
Rheinland-Pfalz bereits mehr als zehn Mal mit dieser Masche größere Summen zu
erbeuten.

Die Vorgehensweise der Täter, mit der sie an die Geheimzahl und die Geldkarte
ihres Opfers gelangen, ist unterschiedlich:

  • Zunächst einmal schauen die Betrüger ihrem Opfer bei der Eingabe
    ihrer PIN über die Schulter (daher der Begriff „shoulder
    surfing) und nutzen die ausgespähte Geheimzahl später, um Geld
    vom Konto des Ausgespähten abzuheben.
  • Nachdem sie die PIN ausgespäht haben, lenken die Täter ihre
    Opfer während des Geldabhebens ab, um an die Bankkarte zu
    gelangen. Sie verwickeln das Opfer in ein Gespräch – so täuschen
    sie entweder Probleme mit ihrer eigenen Karte vor oder bitten
    das Opfer um Hilfe in einer anderen Gelegenheit.
  • Während das Opfer abgelenkt ist, entwendet der Täter die sich
    noch im Ausgabeschlitz befindliche Geldkarte. Entweder wird
    diese dann durch eine unechte Karte ausgetauscht, damit das
    Opfer den Diebstahl nicht sofort bemerkt oder der Täter täuscht
    vor, die Geldkarte wäre vom Automaten eingezogen worden. Oft
    agieren die Täter auch arbeitsteilig: Während einer das Opfer
    ablenkt, entwendet der andere Täter die Geldkarte bzw. tauscht
    die echte gegen eine gefälschte aus.
  • Mit der gestohlenen Geldkarte und der dazugehörigen Geheimzahl
    können die Betrüger nun problemlos das Konto ihrer Opfer
    plündern, da diese davon ausgehen, dass sich ihre Bankkarte in
    Sicherheit befindet.
  • Bei einem Fall, der sich ebenfalls in Rheinland-Pfalz ereignete,
    wurde die Geschädigte von einem Täter abgelenkt, während er
    unauffällig die EC-Karte aus dem Eingabefach entwendete.

Die Karte übergab er seinem Mittäter, der am benachbarten Ausgabeautomaten
stand. Während der erste Täter die Bank verließ, entnahm die Geschädigte ihr
Geld aus dem Ausgabeschacht und bemerkte das Fehlen der EC-Karte. Sie folgte dem
ersten Täter und stellte ihn zur Rede. Während die Geschädigte mit dem ersten
Täter wieder die Bank betrat, steckte der zweite Täter die EC-Karte in den
entsprechenden Schlitz des von der Geschädigten genutzten Automaten. Die
Geschädigte ging von einem Versehen ihrerseits aus und ließ vom ersten Täter ab.
Die Täter verließen daraufhin die Bank. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass
der zweite Täter Geld vom Konto der Geschädigten abgehoben hatte, während sie
dem ersten Täter aus der Filiale gefolgt ist.

  • Eine weitere Vorgehensweise der Täter gestaltet sich derart,
    dass das Opfer nach Durchführung der Bankgeschäfte zurückgerufen
    wird mit dem Vorwand, dass es Geld im Automaten vergessen hätte.
    Die Täter bitten das Opfer, diesen Umstand zu prüfen, indem die
    EC-Karte erneut in den Automaten eingeführt wird. So gelangen
    die Täter an die PIN und mit einem Ablenkungsmanöver auch an die
    Karte.

Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale haben in ihrer Reihe „Genug
Betrug“ die folgenden Empfehlungen zusammengetragen:

  • Achten Sie bei der PIN-Eingabe darauf, dass Sie von niemandem
    beobachtet werden können. Sorgen Sie für einen ausreichenden
    Sicherheitsabstand zu anderen Personen. Bitten Sie aufdringliche
    Personen oder angebliche Hilfesuchende höflich aber bestimmt,
    auf Distanz zu bleiben.
  • Brechen Sie im Zweifelsfall die Transaktion ab und lassen Sie
    Ihre Karte nicht aus den Augen.
  • Decken Sie das Tastaturfeld während der PIN-Eingabe mit ihrer
    freien Hand oder mit einem Gegenstand ab (Geldbörse, etc.)
  • Nutzen Sie keinen Geldausgabeautomaten, an dem etwas
    ungewöhnlich erscheint! Bei Verdacht auf Manipulation
    informieren Sie einen Bankmitarbeiter und verständigen Sie über
    die 110 die Polizei!
  • Nach Erledigung der Bankgeschäfte sollte unmittelbar überprüft
    werden, ob die eigene EC-Karte noch vorhanden ist. Haben Sie den
    Verdacht, dass jemand Ihre Kartendaten ausgelesen hat,
    veranlassen Sie umgehend eine Sperrung der EC-Karte: 116 116
    (bundesweiter Sperrnotruf).

Das können Sie auch aus dem Urlaub im Ausland unter der Vorwahl für Deutschland
+49 tun.

  • Prüfen Sie die Höchstgrenze für Abhebungen von Ihrem Konto am
    Automaten und überlegen Sie, ob Sie das Limit in dieser Höhe
    benötigen oder ob Sie es reduzieren können.

In der Regel beträgt die Höchstgrenze 1000 Euro pro Kunde und Tag. Welche Limits
gelten und wie hoch diese angesetzt sind, bestimmt aber grundsätzlich jedes
Kreditinstitut selbst. Generell steht es einer Bank auch offen, dieses Limit je
nach Kunde festzulegen. Je höher das Limit, desto höher auch der Schaden, den
die Diebe anrichten können. Selbstverständlich können Sie die Höchstgrenze bei
Bedarf wieder erhöhen, auch beispielsweise nur vorübergehend für eine
Urlaubsreise oder einen anderen Anlass.

Mehr Informationen und Empfehlungen für einen sicheren Umgang mit Zahlungskarten
sowie über Bezahlen im Netz oder per Smartphone finden Sie unter:
www.polizei-beratung.de

sowie unter: www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-un
d-anlegen/bank-und-kreditkarten-von-gaunern-und-gebuehren-5179

Erneuter Diebstahl auf Ober-Ingelheimer Friedhof

Ingelheim – Montag, 20.07.2020 – Dienstag, 21.07.2020

In der Nacht von Montag auf Dienstag kommt es auf dem Friedhof in Ober-Ingelheim
erneut zu einem Diebstahl. Im aktuellen Fall werden von einer Grabstelle Kerzen
und Grabschmuck entwendet. Bereits vor ca. drei Wochen wurde von dem gleichen
Grab eine Pflanze entwendet.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich
mit der Polizeiinspektion Ingelheim unter der Rufnummer 06132/6551-0 in
Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter
piingelheim@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.

Einbruchsdiebstahl

Mainz – Mittwoch, 22.07.2020, 03:00 Uhr

Am frühen Mittwochmorgen schlagen unbekannte Täter die Scheibe eines Geschäftes
in der Mainzer Altstadt ein und entwenden mehrere Mobilfunktelefone sowie
weitere Gegenstände. Es liegen keine Täterhinweise vor.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich
mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131/ 65-3633 in Verbindung
zu setzen.

Geldbörse entwendet

Mainz – Dienstag, 21.07.2020, 11:10 Uhr

Am Dienstagvormittag kauft ein 84-Jähriger an einem Obststand Am Höfchen ein.
Als er kurz danach in den Bus einsteigt, bemerkt er das Fehlen seiner Geldbörse.
Im Portemonnaie war Bargeld im niedrigen dreistelligen Bereich sowie Bankkarten.
Es liegen keine Täterhinweise vor.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich
mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131/ 65-3633 in Verbindung
zu setzen.

LKW fährt über Leitplanke und Notrufsäule

Gau-Bickelheim/Rheinhessen – Gerade noch glimpflichen Ausgang fand ein
Verkehrsunfall auf der A 61, bei dem der Verursacher nach rechts von der
Fahrbahn abgekommen war. Am 22.07.2020 gegen 06:12 Uhr kam ein 55-jähriger
Fahrer mit seinem LKW auf der A 61 in Fahrtrichtung Koblenz in Höhe des
Parkplatzes Steingewann (Gemarkung Zotzenheim) nach rechts von der Fahrbahn ab.
Dabei fuhr er mit dem LKW auf eine Schutzplankenabsenkung auf. Anschließend
überfuhr er auch eine Notrufsäule, Leitpfosten und eine Netzknotenmarkierung.
Der 55-Jährige kam nach ca. 200 Metern Fahrt teilweise durch den Grünstreifen
mit seinem erheblich beschädigten LKW zum Stehen. Er und sein 45-jähriger
Beifahrer blieben unverletzt. Am LKW entstand an Frontscheibe, Stoßstange und
Scheinwerfer Sachschaden in Höhe von ca. 10.000 Euro. Der LKW des 55-Jährigen
musste abgeschleppt werden. Der Schaden an der Leitplanke, der Notrufsäule und
einem Verkehrszeichen beträgt vermutlich ebenfalls mehrere tausend Euro. Ob am
nachfolgenden PKW eines 35-jährigen Fahrers aus Gau-Odernheim durch
umherfliegende Teile Sachschaden entstanden ist, muss durch einen
Werkstattbesuch geklärt werden. Am nachfolgenden LKW eines 44-jährigen Mannes
aus Serbien indes wurde durch scharfkantige Trümmerteile ein vorderer Reifen
aufgeschlitzt. Das Rad musste gewechselt werden. Zu Verkehrsbehinderungen kam es
nicht.