Frankenthal – In der Zeit vom 31. August bis 11. September 2020 sollen schulpflichtige Kinder für das Schuljahr 2021/22 in den Grundschulen angemeldet werden. Als schulpflichtig gelten Kinder, die zwischen dem 1. September 2014 und dem 31. August 2015 geboren sind.
Die Sorgeberechtigten werden gebeten, ihr Kind zur Anmeldung in diesem Zeitraum mitzubringen. Es hat an diesem Tag die Möglichkeit, einen ersten Kontakt zur Schule zu bekommen.
Die Schulen teilen den Sorgeberechtigten in einem persönlichen Schreiben mit, zu welchem genauen Termin sie ihr Kind schriftlich anmelden können. Bei der schriftlichen Anmeldung sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und, sofern ein Kindergarten besucht wird, eine Bescheinigung des Kindergartens über die Schulreife, vorzulegen. Die Eltern werden gebeten, die Schulleitung über eine offensichtliche oder vermutete Beeinträchtigung des Kindes zu informieren (§ 1 der Schulordnung für Grundschulen).
Bei allen Kindern, die keinen Kindergarten besuchen, wird bei der Anmeldung die sprachliche Ausdrucksfähigkeit getestet.
Fehlende Benachrichtigung
Sollten Sorgeberechtigte bis zum 29. August noch keine Benachrichtigung erhalten haben, bittet der Bereich Schulen sich umgehend mit der zuständigen Grundschule bzw. dem Schulbereich der Stadtverwaltung Frankenthal, 06233 89 595, schulen@frankenthal.de, in Verbindung zu setzen.
Anmeldung von Kannkindern
Die Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder (Kannkinder), die zwischen dem 1. September 2015 und dem 31. Dezember 2015 geboren sind, kann in der zweiten Februarhälfte 2021 erfolgen. Hierzu informiert der Bereich Schulen nochmals gesondert.