Herbeiführen einer Brandgefahr
Kellenbach (ots) – Ein 32-jähriger Mann aus Mainz betreibt ein Grillfeuer in einem Standgrill auf einem privaten Wiesengrundstück an der B421 in unmittelbarer Waldrandnähe. Hierbei entzündet sich auch die umliegende Grasfläche und das Feuer entwickelt sich binnen kurzer Zeit zu einem sogenannten Flächenbrand. Die herbeigerufenen Feuerwehren der umliegenden Ortsgemeinden können den Brand kurz vor dem Erreichen des Waldes ablöschen. Bei ungehindertem Fortgang hätte sich der Brand in die angrenzende Gemarkung (Soonwald) entwickelt und einen nicht zu ermessenden Schaden verursacht.
Angesichts der aktuellen Trockenheit warnen Feuerwehr und Polizei dringend davor, offene Feuer zu betreiben.
Ruhebank angekokelt – Hinweise erbeten
Kirn (ots) – In der Nacht zum Sonntag wurde ein Standfuß einer an der Auffahrt zur Kyrburg befindlichen hölzernen Ruhebank in Brand gesetzt. Am Brandort wurde eine Propangaskartusche gefunden. Die Polizeiinspektion Kirn erbittet sachdienliche Hinweise.
Unfall mit drei Beteiligten im Kreuzungsbereich Rheinstraße/Mannheimer Straße
Bad Kreuznach (ots)
Am Freitagabend gegen 18:45 Uhr befährt der 18-jährige Unfallverursacher mit seinem PKW die Rheinstraße von der Alzeyer Straße kommend in Richtung Kreuzung Rheinstraße / Mannheimer Straße. Ein 32-jähriger Fahrer befährt mit seinem PKW und einer 27-jährigen Beifahrerin die Rheinstraße aus entgegengesetzter Fahrtrichtung ebenfalls in Richtung Kreuzung. Eine 52-jährige Fahrerin befährt mit ihrem Pkw die Mannheimer Straße von der Ringstraße kommend in Richtung Kreuzung. Die 52-jährige ist vorfahrtsberechtigt aufgrund entsprechender Beschilderung. Der 18-jährige und 32-jährige sind jeweils wartepflichtig. Der 32-jährige Fahrer kommt der Wartepflicht nach. Der 18-jährige Verursacher übersieht das Stopp-Schild und nimmt der vorfahrtsberechtigten 52-jährigen Fahrerin die Vorfahrt. Es kommt zur Kollision, bei der die Fahrzeuge aufeinander aufgeschoben werden. An den PKW von des Verursachers und der 52-jährigen Fahrerin lösen die Airbags aus und es jeweils entsteht wirtschaftlicher Totalschaden. Am PKW des 32-jährigen Fahrers entsteht leichter Sachschaden an der linken Fahrzeugfront. Der 18-jährige Verursacher und die 52-jährige Unfallbeteiligte werden hauptsächlich durch das Auslösen der Airbags leichtverletzt. Das Fahrzeug des Unfallverursachers und der 52-jährigen sind nicht länger fahrbereit und müssen abgeschleppt werden. Hierfür musste der Kreuzungsbereich für ca. 15 Minuten gesperrt werden. Insgesamt entsteht ein Sachschaden von ca. 20.000 Euro.