Verkehrsunfallflucht – Zeuge gesucht
Sankt Johann (ots)
Am Dienstagnachmittag, gegen 15:00 Uhr beschädigte ein bislang unbekanntes Fahrzeug in Sankt Johann auf der Hauptdurchgangsstraße ein am Fahrbahnrand geparktes Auto. Der Unfallverursacher stieß beim Vorbeifahren gegen den Außenspiegel. Anschließend entfernte er sich vom Unfallort in Fahrtrichtung Sprendlingen. Ein namentlich nicht bekannter Zeuge hatte den Verkehrsunfall beobachtet und informierte die Halterin des parkenden Autos. Nach seinen Beobachtungen sollte es sich möglicherweise um einen VW „Up“ mit KH-Kennzeichen gehandelt haben. Der Zeuge wird gebeten, sich mit der Polizei Bingen in Verbindung zu setzen.
Verkehrsunfall unter Alkoholeinwirkung
Bingen-Stadt (ots)
Am frühen Mittwochmorgen gegen 03:00 Uhr ereignete sich in Bingen am Fruchtmarkt ein Verkehrsunfall. Der Unfallverursacher kam mit seinem Auto auf regennasser Fahrbahn ins Rutschen und krachte in das am Bahnübergang befindliche Kioskgebäude. Der Verkaufsstand sowie das Auto wurden erheblich beschädigt. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass der 26-jährige Fahrzeugführer deutlich alkoholisiert war. Außerdem war er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.
Aufgerissene Autotüren als Unfallursache – Präventionsclip
des LKA Rheinland-Pfalz zum Phänomen „Dooring“
Mainz (ots) – Eine unachtsam aufgerissene Autotür kann schnell zu erheblichen
Sachschäden oder schweren Unfällen führen. Im engen Straßenverkehr laufen Rad-
oder E-Scooterfahrende immer wieder Gefahr, plötzlich einer Wagentür ausweichen
zu müssen. Im günstigsten Fall kommen alle Beteiligten mit dem Schrecken davon.
Im schlimmsten Fall kann ein Aufprall mit einer geöffneten Autotür für die
Radfahrenden zu schweren Verletzungen führen oder sogar tödlich enden. „Dooring“
heißt das Phänomen, auf das der neue Präventionsclip des Landeskriminalamtes
Rheinland-Pfalz hinweist.
Ein einfacher Griff hilft Pkw-Fahrenden, das Risiko zu minimieren. Beim
sogenannten „Holländischen Griff“ werden Fahrer- oder Beifahrertür jeweils mit
der Hand geöffnet, die der entsprechenden Tür abgewandt ist, wie im
Präventionsclip erläutert wird.
Der Fahrer oder die Fahrerin greift also mit der rechten Hand zum Türgriff.
Dabei wird automatisch die Schulter zur Fahrbahn gedreht und von hinten kommende
Fahrzeuge werden so besser gesehen. Entsprechend greift ein Beifahrer mit links
zur Tür und beugt so einem Zusammenstoß mit Bikern auf der Gehwegseite vor. In
den Niederlanden gehört diese Praxis schon lange zur Fahrschulausbildung, daher
der Name des ebenso einfachen wie sinnvollen Griffs.
Der Präventionsclip ist unter folgendem Link abrufbar:
https://youtu.be/9N-82X6f04Q
Notdienste: So vermeiden Sie Abzocke
Mainz (ots) – Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt geben Tipps zum Schutz
vor unseriösen Notdiensten
- Unseriöse Firmen nutzen Notsituationen aus und nehmen massiv
überteuerte Preise - Vorsicht bei Angeboten im Internet und bei Kontakten über
0800-Telefonnummern - Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt geben Tipps zum
Vorbeugen
Aus der Wohnung ausgesperrt, Toilette verstopft oder ein Wespennest im
Rollladenkasten – und das meistens auch noch zu einer unmöglichen Uhrzeit: Dann
muss schnelle Hilfe her. Doch bei der Auswahl des Notdienstes ist Vorsicht
geboten, sonst laufen Verbraucherinnen und Verbraucher Gefahr abgezockt zu
werden. Unseriöse Anbieter nutzen die Notsituation aus und schlagen beim Preis
ordentlich drauf, warnen die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt
Rheinland-Pfalz.
Sarah P. entdeckt ein Wespennest im Fensterkasten. Da sie und ihr Freund
panische Angst vor Wespen haben, suchen sie im Internet nach Hilfe und rufen bei
einem der ersten Suchvorschläge an. Die Internetseite des Schädlingsjägers sieht
auf den ersten Blick gut aus und wirbt mit günstigen Preisen, geschultem
Personal, umweltschonenden Maßnahmen und Kundenzufriedenheit. Über eine
kostenfreie 0800er Rufnummer vereinbaren sie für den nächsten Tag einen Termin.
Der Schädlingsbekämpfer kommt ohne besondere Schutzkleidung und hat keine
Arbeitsutensilien dabei. Spachtel zum Abkratzen der Nester, Leiter, Lappen und
Entsorgungstüte muss die Kundin bereitstellen. Er sprüht die Wespen mit einem
mitgebrachten Spray ein und sammelt die dadurch sofort getöteten Wespen auf.
Nach nur 30 Minuten stellt er eine Rechnung über 700 Euro und verlangt Bar- oder
Kartenzahlung.
„Obwohl Wespen unter Artenschutz stehen und nur in Ausnahmefällen getötet werden
dürfen, ignorieren manche Anbieter die Gesetze, entfernen die Nester
unfachmännisch und verlangen dafür noch horrende Preise“, so Jennifer Vanessa
Kaiser von der Verbraucherzentrale. „Solche Wucher-Preise sind sittenwidrig und
sollten auf jeden Fall bei der Polizei angezeigt werden.“
Ähnlich erging es Familie R., die wegen einer zugefallenen Tür auf einen
Schlüsseldienst zurückgreifen musste. Im Internet wurde sie auf einen angeblich
ortsansässigen Schlüsseldienst aufmerksam. Laut Impressum befindet sich der Sitz
der Firma aber keineswegs in ihrer Nähe, sondern in Nordrhein-Westfalen. Unter
der angegebenen Mobilfunkrufnummer wurde zugesichert, dass sofort jemand käme.
Der herbeigeeilte Monteur öffnete die Tür in weniger als zwei Minuten und
verlangte stolze 302,14 Euro per EC-Zahlung.
„Immer wieder versuchen unseriöse Notdienste, die in Hektik geratenen Menschen
eiskalt abzuzocken“, so Kaiser. „Vor allem an Wochenenden und Feiertagen
verlangen solche Anbieter oft Tausende Euro von ihren gestressten Kunden.“ Diese
Aufregung kann man sich ersparen, indem man sich präventiv nach ortsansässigen
Firmen umschaut und diese für den Ernstfall griffbereit auflistet. Auf keinen
Fall sollte vorschnell ein Anbieter aus dem Internet gewählt werden. Vorsicht
ist auch bei 0800er Rufnummern geboten.
Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps,
um im Notfall nicht an einen unseriösen Notdienst zu geraten:
- Absichern gegen Aussperren
Ein Zweitschlüssel bei Freunden oder vertrauenswürdigen Nachbarn schafft
Sicherheit. Im besten Fall wohnen die Hüter des Schlüssels in der Nähe und sind
häufig zu Hause.
- Seriösen Notdienst suchen
Für den Fall der Fälle nützt die vorsorgliche Recherche nach einem seriösen
Anbieter am Wohnort. Bietet er Dienstleistungen auch außerhalb der
Geschäftszeiten zu transparenten Preisen an, sollte die Nummer notiert werden.
Im Handy gespeichert, als Notiz im Portemonnaie und unter der Fußmatte vor der
Tür ist die Rufnummer im Ernstfall immer griffbereit.
- Kosten am Telefon klären
Ein lokaler Notdienst hat kürzere Anfahrtszeiten als ein überregionales
Unternehmen. Deshalb ist gleich beim ersten Anruf die Frage entscheidend, woher
der Monteur kommt. Wer einen Notdienst unter der örtlichen Vorwahl erreicht,
zahlt nur für die An- und Abfahrt innerhalb der Ortsgrenzen. Wird dann doch eine
längere Anfahrt berechnet, können darüberhinausgehende Beträge von der Rechnung
gestrichen werden. Die beste Lösung ist ein verbindlicher Komplettpreis für alle
Arbeiten, der auch Anfahrtskosten und eventuelle Zuschläge enthält.
- Aufträge sollten nur unterschrieben werden, wenn alles
verstanden wurde. - Eine Rechnung verlangen
Eine rechtskonforme Rechnung enthält die Firmenangabe, die Steuer- und die
Rechnungsnummer. Die Rechnung muss nicht sofort beglichen werden. Die Drohung
mit der Polizei oder einem Inkassounternehmen ist haltlos.
- Nur zahlen, was vereinbart wurde
Vor der Unterschrift unter eine Rechnung ist ein kritischer Blick auf die
einzelnen Posten wichtig. Prüfen Sie, ob die aufgeführten Leistungen auch
ausgeführt wurden. Niemand ist gezwungen, nicht vereinbarte Positionen zu
akzeptieren. Dienstleister können nur dann auf eine Barzahlung bestehen, wenn
dies vorher vertraglich so vereinbart wurde. Eine Fahrt mit dem Monteur zum
nächsten Geldautomaten ist nicht zu empfehlen.
Selbstsicher und bestimmt auftreten Rufen Sie die Polizei unter 110, wenn Sie
bedroht werden. Holen Sie wenn möglich Nachbarn hinzu, die den Vorfall bezeugen
und Sie bestärken können. Denn: Nötigung ist strafbar.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/handwerker
https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/vorsicht-vor-falschen-handwerkern/
Provokation zwischen Autofahrern endet mit Strafanzeigen
Mainz-Oberstadt (ots) – Mittwoch, 12.08.2020, 01:20 Uhr
Eine Provokation zwischen einem Mercedes-Fahrer und der Beifahrerin eines VW
Golf enden in einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und diversen
anderen Strafanzeigen. Am frühen Mittwochmorgen gegen 01:20 Uhr müssen ein
hochmotorisierter Mercedes und ein VW Golf an einer rot zeigenden Ampel an der
Kreuzung Geschwister-Scholl-Straße/Pariser Straße in der Mainzer Oberstadt
warten. Beide Pkw stehen nebeneinander, wobei es zur gegenseitigen Provokation
und gegenseitigem Zeigen des Mittelfingers zwischen der 21-jährigen Beifahrerin
des VW Golf und dem 20-jähirgen Fahrer des Mercedes kommt. Im weiteren Verlauf
wirft die Beifahrerin plötzlich eine geöffnete, leicht befüllte Getränkedose
durch das geöffnete Fahrerfenster in den Mercedes. Der Fahrer wirft diese dann
seinerseits wieder zurück in den Golf. Nachdem die Ampel auf Grün umschaltet,
fahren beide Pkw los, allerdings wirft die 21-Jährige die Getränkedose abermals
in den Mercedes und trifft nun den Fahrer am Kopf. Dieser bekommt Flüssigkeit
ins Auge, kann kurzzeitig nicht sehen, aber seinen Pkw mit drei weiteren
Insassen, an einer nahegelegenen Tankstelle anhalten. Der VW Golf setzt seine
Fahrt zunächst fort, kehrt dann allerdings wieder zurück und es kommt zu
weiteren verbalen Provokationen im Vorbeifahren. Nun nimmt der Fahrer des
Mercedes die Getränkedose und wirft sie vom Tankstellengelände aus gegen den VW
Golf, der hierauf an der Windschutzscheibe beschädigt wird. Die 21-jährige
Beifahrerin des VW Golf und der 20-jährige Mercedesfahrer müssen sich nun wegen
diverser Straftaten verantworten. Die Polizeibeamte des Mainzer Altstadtreviers
haben die Ermittlungen aufgenommen.
Versuchter Einbruchsdiebstahl in Reihenmittelhaus
Nieder-Olm (ots) – Sonntag, 26.07.2020 00:00 Uhr – Dienstag, 11.08.2020, 15:00
Uhr
Unbekannte Täter betreten den rückwärtigen umfriedeten Gartenbereich eines
Reihenmittelhauses in Nieder-Olm und hebeln mehrfach erfolglos an der
Terrassentür des Balkons. Es liegen bislang keine Täterhinweise vor.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich
mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131/ 65-3633 in Verbindung
zu setzen