Haßloch – Ein Fahrzeug befuhr am Montagabend, 24.08.2020, die L530 von Geinsheim in Richtung Haßloch. Kurz nach der Frohnmühle kam der Pritschenwagen ins Schlingern, beschädigte einen entgegenkommenden Kleinwagen an der Seite, und schleuderte nach rechts, eine 1,50 Meter Hohe Böschung hinunter. Dort blieb er auf der Fahrerseite liegen.
Die Feuerwehr Haßloch wurde um 20:31 Uhr über die digitalen Meldeempfänger alarmiert. Als das erste Fahrzeug an der Einsatzstelle eintraf, war der verletzte Fahrer des Transporters von Ersthelfern bereits befreit. Der ebenfalls verletzte Beifahrer konnten die Einsatzkräfte nach kurzer Suche, einige hundert Meter weiter, neben der Landstraße aufgreifen. Beide wurden in ein Krankenhaus gebracht.
Der Fahrer des PKW erlitt einen Schock. Die Wehrleute unterstützen den Rettungsdienst bei der Versorgung des Verletzten. Des Weiteren leuchteten die Einsatzkräfte die Einsatzstelle aus, stellten den Brandschutz sicher, klemmten die Batterie ab und überprüften die Fahrzeuge auf auslaufende Betriebsmittel.
Die L530 war während der Rettungsarbeiten und der Unfallaufnahme zwischen dem Hubertushofkreisel und der Frohnmühle voll gesperrt.
Neben der Feuerwehr, die mit vier Fahrzeugen und 22 Kräften ausrückte, war auch der Rettungsdienst, ein Notarzt, sowie die Polizei mit mehreren Fahrzeugen vor Ort.
Information der Polizei:
Fast drei Promille hatte der Fahrer eines Lieferwagens, als er am Montagabend (24. Aug 2020, 20:25 Uhr) auf der L530 einen Unfall verursachte. Von Haßloch Richtung Fronmühle war er unterwegs, überfuhr den Bordstein einer Verkehrsinsel und verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug. Bevor er in einer Böschung auf die Fahrerseite umkippte, streifte er einen entgegenkommenden Kleinwagen. Die Ursache für den Unfall dürfte Alkohol gewesen sein, so die Polizei Haßloch. 2,96 Promille zeigte das Alkotestgerät. Der Transporter war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Der Gesamtschaden wird auf knapp 10.000 EUR beziffert. Dem 59-jährigen Fahrer aus Schifferstadt, der leichte Verletzungen erlitt, wurde eine Blutprobe entnommen, sein Führerschein einbehalten. Er muss sich nun in einem Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten.
>> Die Polizei-News aus NW/DÜW vom 25.08.2020 <<