Wiesbaden – Der Wechsel der Covid-19-Ampelfarbe auf Rot hat Konsequenzen: Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden hat heute neue Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen, die in den kommenden Tagen per Allgemeinverfügung umgesetzt werden.
Mehr als 35 Infizierte pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen – bei diesen Zahlen sieht das Hessische Eskalationskonzept vor, dass seitens der Kommunen weitere Maßnahmen getroffen werden, um die Corona-Pandemie weiter einzugrenzen und so einen zukünftigen gesamten Shutdown zu verhindern. Mit dem Verbot von Veranstaltungen und Zusammenkünften mit mehr als 50 Personen hat die Landeshauptstadt Wiesbaden eine erste Maßnahme ergriffen. Dies war vor dem Hintergrund der starken Verbreitung des Virus durch Feierlichkeiten und Veranstaltungen notwendig geworden. In Wiesbaden ist dies insbesondere durch das Sommerfest der Villa im Tal aufgefallen, als auch bei der Hochzeit, die vor etwa zwei Wochen in Mainz-Mombach stattgefunden hat, mit gravierenden Folgen für die Stadt Wiesbaden. Dort wurden mittlerweile ein Drittel der Besucherinnen und Besucher positiv getestet und zusätzlich eine sehr große Anzahl an gesamten Familien, die sich indirekt über die Hochzeit infiziert haben.
Zukünftig werden die Maßnahmen noch weiter greifen, das hat der Verwaltungsstab am heutigen Mittwoch entschieden. „Die Entscheidung für weitere Maßnahmen ist uns dabei nicht leicht gefallen“, betonen Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz. „Wir wissen, dass es sehr viele Bürgerinnen und Bürger Wiesbadens gibt, die sich sehr verantwortungsbewusst verhalten und nun von den Maßnahmen mit getroffen werden; dennoch müssen wir handeln“.
Die folgenden Maßnahmen werden nun vorbereitet und gelten ab Freitag, 28. August, im gesamten Stadtgebiet bis zum 21. September:
- Allgemeinverfügung zum Verbot der Abgabe und des Ausschanks alkoholhaltiger Getränke zwischen 0 und 6 Uhr. Dies betrifft sowohl die Gastronomie als auch die Abgabe an Kiosks und anderen Verkaufsstätten. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kann als ultima ratio die Ausschankgenehmigung zurückgezogen oder die jeweilige Einrichtung geschlossen werden. Hintergrund ist die Erkenntnis, dass verstärkter Alkoholkonsum zu einer Nachlässigkeit der Anwendung von Abstands- und Hygieneregeln führt.
- Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht an Bushaltestellen. Damit wird die in den öffentlichen Verkehrsmitteln geltende Maskenpflicht ausgeweitet.
Oberbürgermeister Mende und Bürgermeister Dr. Franz appellieren: „Die Lage wird ernst. Die Maßnahmen gelten zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger und fordern von der gesamten Bevölkerung Zugeständnisse. Bitte tragen Sie überall dort Mund-Nasen-Schutz, wo Sie die Abstände zu anderen Menschen nicht mehr einhalten können, tragen Sie diese ordnungsgemäß in den öffentlichen Verkehrsmitteln und vermeiden Sie große Zusammenkünfte“.
Ganz klar ist: Wenn die Fallzahlen weiter steigen, müssen die Maßnahmen erweitert werden. In Gespräch ist eine Sperrstunde zwischen Mitternacht und 6 Uhr, welche sowohl die Gastronomie als auch öffentliche Anlagen betreffen wird. Auch ein generelles Alkoholverbot im Stadtgebiet ist im Gespräch sowie das Tragen von Mund-Nasen-Schutz in weiterführenden Schulen.
Eine Maskenpflicht in Schulen wurde aktuell noch nicht veranlasst: „Hier verfolgt das Gesundheitsamt intensiv, ob die getroffenen Schutzmaßnahmen ausreichend sind“, so Dr. Kaschlin Butt, Leiterin des Gesundheitsamtes. Die Hygienekonzepte der Schulen scheinen bisher gut zu greifen, sodass es dort bisher zu keinen weiteren Ausbrüchen in Klassenverbänden kam, trotz Kontakt zu infizierten Schülerinnen oder Schülern.
Unabhängig von den neuen getroffenen Maßnahmen gibt die Landeshauptstadt Wiesbaden der Bevölkerung noch folgenden Hinweis: „Sollten Sie eine SMS der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen erhalten, die Ihnen ein negatives Testergebnis bescheinigt, gilt dieses nicht für die gesamte Familie, sondern gegebenenfalls nur für ein Familienmitglied, welches im Text leider nicht definiert wird. Bitte warten Sie, bevor Schulen oder Arbeitsstätten wieder besucht werden, unbedingt weitere Meldungen per Post oder durch Ihren Arzt oder – bei positivem Befund durch das Gesundheitsamt – ab. Diese unpersonalisierten SMS haben in den vergangenen Tagen in Wiesbaden dazu geführt, dass einige Schulklassen geschlossen werden mussten, obwohl die Eltern nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben.“ Auf diesen Missstand werden Oberbürgermeister Mende und Bürgermeister Dr. Franz mit einem Schreiben an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen und den Hessischen Gesundheitsminister Kai Klose hinweisen.
Reiserückkehrenden muss bewusst sein, dass die durchgeführten Tests jeweils nur einen Ist-Zustand beschreiben. Je nachdem, wann die Ansteckung stattgefunden hat, ist diese Infektion über den Test noch nicht erkennbar. „Bitte halten Sie sich – trotz eines negativen Testergebnisses – mindestens eine Woche nach Ihrer Einreise von Feierlichkeiten und Veranstaltungen fern und achten Sie konstant auf die Abstands- und Hygieneregeln“, so Dr. Butt.
Oberbürgermeister Mende und Bürgermeister Dr. Franz werden in einem weiteren Brief an den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn darauf drängen, dass sich Reiserückkehrer in eine Quarantäne zu begeben haben und ein Test erst nach einigen Tag nach (Urlaubs-) Rückkehr durchgeführt werden muss.