PKW-Fahrer fährt gegen Hauswand und flüchtet
Frankenthal (ots) – Am Mittwochvormittag 26.08.202 gegen 12:00 Uhr, melden mehrere Passanten der Polizei einen Autofahrer, der gegen eine Hauswand in der Wormser Straße gefahren sei. Dieser und 3 weitere Insassen würden nun flüchten. Der Fahrer sowie weitere Insassen können nach kurzer Verfolgung gestellt werden. Bei der anschließenden Kontrolle stellt sich heraus, dass der 18-jährige Fahrer aus Frankenthal nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis ist. Gegen ihn wird daher ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie der Verkehrsunfallflucht eingeleitet. Die Schadenshöhe an der Hauswand wird noch ermittelt.
Die Polizei weist darauf hin, dass Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall zu melden.
Alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis unterwegs
Frankenthal (ots) – Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle wird am Mittwochabend 26.08.2020 gegen 19:20 Uhr, ein 26-jähriger Frankenthaler einer Verkehrskontrolle unterzogen, als dieser mit einem Roller den Starenweg befährt. Im Rahmen der Verkehrskontrolle stellen die Beamten fest, dass der 26-Jährige nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis ist. Auch gibt der Beschuldigte an, Cannabis konsumiert zu haben.
In der Dienststelle der Polizeiinspektion Frankenthal wird ihm daher eine Blutprobe entnommen. Neben dem Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und den Kosten für die Entnahme einer Blutprobe kommt gemäß dem Bußgeldkatalog auf den 26-Jährigen nun eine Strafe in Höhe 500 Euro sowie ein Fahrverbot zu.
Alkoholisiert und mit nicht versichertem E-Roller unterwegs
Frankenthal (ots) – Am Mittwochabend 26.08.2020 gegen 20:00 Uhr, wird ein 44-jähriger Mann aus Sachsen einer Verkehrskontrolle unterzogen, als dieser mit eine E-Roller die Philipp-Rauch-Straße befährt. Im Rahmen der Verkehrskontrolle stellen die Beamten fest, dass der Fahrer alkoholisiert ist.
Ein in der Dienststelle durchgeführter Atemalkoholtest ergibt einen Wert von 0,96 Promille, weshalb ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. §24a StVG gegen ihn eingeleitet wird. Neben dem Bußgeld von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot wird gegen den 44-Jährigen zudem ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet, da der E-Roller zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht versichert war.