4 Mal Unfallflucht

Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt

Frankenthal – Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.

Frankenthal: Verkehrsunfallflucht I
Bereits am 21.12.2015 in der Zeit von 11:00 Uhr bis 21:00 Uhr wurde auf dem Parkplatz vor dem Dathenushaus in Frankenthal ein silberner Mitsubishi Outlander beschädigt. Der später flüchtige Fahrer eines anderen Fahrzeugs stieß vermutlich bei seinem Parkmanöver gegen den geparkten Mitsubishi und beschädigte diesen im rechten Heckbereich. Durch den Anstoß entstand ein Sachschaden von ca. 2500,- €.

Bobenheim-Roxheim: Verkehrsunfallflucht II
Am 22.12..2015, zwischen 12:00 Uhr und 12:30 Uhr wurde auf dem Parkplatz eines großen Einkaufsmarkts im Südring von Bobenheim-Roxheim ein PKW Suzuki SX 4 beschädigt. Vermutlich stieß der später flüchtige Fahrer eines anderen Fahrzeugs beim Parkmanöver gegen den  geparkten Suzuki und beschädigte diesen an der Heckstoßstange. Anschließend entfernte sich der Verursacher von der Unfallstelle, ohne sich um den entstanden Schaden in Höhe von ca. 1500,- € zu kümmern.

Frankenthal: Verkehrsunfallflucht III
Vermutlich zur selben Zeit am 22.12.2015 wurde auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes in Frankenthal-Studernheim ein 4er Golf beschädigt. Auch in diesem Fall stieß vermutlich der später flüchtige Fahrzeugführer gegen den geparkten VW. An der Frontstoßstange entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 1000,- €.

Bobenheim-Roxheim: Verkehrsunfallflucht IV
Am 22.12.2015, in der Zeit von 07:50 Uhr bis 09:30 Uhr wurde in der Straße „In den Fuchlöchern“ in Bobenheim-Roxheim ein Ford Focus beschädigt. Der Eigentümer hatte seinen PKW vor seiner Arbeitsstelle zum Parken abgestellt. Ein später flüchtiger Fahrzeugführer stieß vermutlich beim Rangieren gegen den geparkten PKW und entfernet sich von der Unfallstelle ohne sich um den entstanden Schaden an der Fahrertür in Höhe von ca. 1000,- € zu kümmern.