Karlsruhe: Covid-19: Leitfaden zum Vorgehen bei Infektionen

Symbolbild (Foto: Hannes Blank)
Symbolbild (Foto: Hannes Blank)

Karlsruhe – Einige Pokalwettbewerbe in Baden sind bereits angelaufen, der flächendeckende Saisonstart in den Meisterschaftsrunden steht kurz bevor. Gleichzeitig steigen die Zahlen an Neuinfektionen mit dem Coronavirus wieder an – und machen nicht vor den Vereinen Halt. Der Badische Fußballverband stellt für den Fall von Infektionsfälle einen Leitfaden sowie Notfallkontakte zur Verfügung.

Was müssen Vereine bei einem bestätigten Covid-19-Fall tun? Wie umgehen mit Spielern, die aus dem Urlaub zurückkehren? Wann wird ein Spiel abgesagt und wie wird es gewertet? Diese Fragen treiben die Vereine in Baden-Württemberg kurz vor dem Saisonstart um. Gemeinsam mit dem Südbadischen Fußballverband (SBFV) und dem Württembergischen Fußballverband (wfv) hat der Badische Fußballverband Leitlinien erstellt.

Erst Gesundheitsamt, dann Covid-19-Meldestelle des bfv

Im Falle von bestätigten Infektionen mit SARS-CoV-2 hat die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt oberste Priorität. Im zweiten Schritt folgt die Information des Badischen Fußballverbandes, um schnell die Folgen für den Spielbetrieb abschätzen zu können.

Wurde in Ihrem Verein eine Person (Spieler oder Personen im unmittelbaren Umfeld einer Mannschaft) positiv auf Covid-19 getestet, befolgen Sie bitte folgende Schritte:

  1. Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Gesundheitsamt (eine Liste steht auf www.badfv.de/covid-19-meldestelle bereit)
    Austausch über die nächsten Schritte und weiteres Vorgehen
    Kontaktnachverfolgung im Verein
  2. Informieren des bfv
    über Online-Meldeformular
    ggf. telefonische Rücksprache mit dem bfv unter:
    Region Odenwald: 0721/40904-93
    Region Rhein-Neckar: 0721/40904-94
    Region Mittelbaden: 0721/40904-95
  3. Planung weiteres Vorgehen im Verein
    Notwendige Maßnahmen (v.a. Vorgaben des Gesundheitsamtes)
    Auswirkungen auf den Trainingsbetrieb
    Auswirkungen auf den Spielbetrieb (Rücksprache bfv)
  4. Informieren
    Abstimmung mit Gesundheitsamt und ggf. bfv
    Information innerhalb des Vereins (z.B. Homepage), insbesondere andere Mannschaften, Eltern usw.
    Ggf. Pressemitteilung zur Information der Öffentlichkeit/Medien

Notfallkontakte für Vereine

Der bfv hat pro Region innerhalb des Verbandsgebiets einen Notfallkontakt eingerichtet. Nehmen Sie in Fällen von bestätigten Infektionen oder dringenden Verdachtsfällen Kontakt auf und besprechen das weitere Vorgehen.

Bei der Risikobewertung orientieren wir uns grundsätzlich an den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) zur Kontaktpersonennachverfolgung. Ausgangspunkt ist immer eine bestätige Erkrankung durch das Coronavirus SARS-CoV-2. Von dieser positiv getesteten Person aus lässt sich je nach Intensität des Kontakts unterscheiden in Kontaktpersonen der Kategorie I (höheres Infektionsrisiko; über 15 Minuten intensiver, direkter Kontakt) und Kontaktpersonen der Kategorie II (geringes Infektionsrisiko; weniger als 15 Minuten direkter Kontakt). Kontaktpersonen der Kategorie I werden vom Gesundheitsamt registriert und müssen sich absondern. Bei Kontaktpersonen der Kategorie II werden vom Gesundheitsamt nur optional Maßnahmen verhängt. Details zur Kontaktpersonennachverfolgung finden Sie auf den Seiten des RKI.

Risiko minimieren durch Mindestabstand

Auf Basis der Einteilung in Risikogruppen gemäß der Empfehlungen des RKI wird deutlich: Wer sich an die Spielregeln hält – also die Mindestabstände abseits des Spielfelds einhält, in geschlossenen Räumen Masken trägt und den Aufenthalt auf das unbedingt notwendige Maß reduziert sowie die hygienischen Grundregeln befolgt – hat weniger zu befürchten. Denn selbst im Falle einer Infektion im Verein muss dann üblicherweise nicht die ganze Mannschaft, sondern wenn überhaupt nur Einzelne, die engen Kontakt zur erkrankten Person hatten, in Quarantäne. Das Spiel der betroffenen Mannschaft bleibt dann in der Regel angesetzt und findet ohne die isolierten Spieler statt. „Genau aus diesem Grund schreibt das Hygienekonzept den Mindestabstand vor. Die Vereine haben es selbst in der Hand: Wer Abstand hält, schützt sich selbst und andere – und hilft am Ende mit, dass bei einer Infektion nicht gleich der ganze Spielbetrieb zusammenbricht“, betont bfv-Vizepräsident Rüdiger Heiß.

Umgang mit Urlaubsrückkehrern

Wer aus einem Risikogebiet nach Baden-Württemberg einreist, muss sich seit dem 8. August einem verpflichtenden Corona-Test unterziehen. Aktuell haben auch Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten noch die Möglichkeit, sich nach der Einreise nach Deutschland kostenfrei innerhalb von 72 Stunden auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen. Wir empfehlen eindeutig, dieses Angebot anzunehmen. Sollte das Angebot wieder eingestellt werden, sollten sich Reiserückkehrer an die dann geltenden Empfehlungen halten, was voraussichtlich bedeutet, sich in Quarantäne zu begeben.

Für alle Personen heißt es aber: wenn Symptome vorliegen wie Husten, Fieber oder Geschmacksverlust unbedingt vom Training und vom Spiel fernbleiben und bestenfalls auch privat den Kontakt zu Mitspielern meiden.


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