Neustadt an der Weinstraße – 27.09.2020 – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
B39, Auffahrunfall mit 3 verletzten Personen und 2 Totalschäden
Neustadt/Weinstraße (ots) – Am Freitag, 25.09.2020, kam es gegen 12:10 Uhr auf der B39 zwischen dem Globus-Kreisel und dem Kreisel zur Louis-Escande-Straße zu einem Auffahrunfall mit drei Verkehrsteilnehmern. Ein 26-jähriger Neustadter befuhr die B39 in Richtung A65, Anschlussstelle Neustadt/W. Süd, und fuhr ungebremst auf den vorausfahrenden, bremsenden Pkw einer 49-jährigen Freimersheimerin auf. Durch die Wucht des Aufpralls wird dieses Fahrzeug auf einen weiteren Pkw geschoben und kommt danach abseits der Fahrbahn zum Stehen. Das Fahrzeug des Verursachers kam auf der Gegenfahrbahn zum Stehen. In Folge des Unfallgeschehens wird die Freimersheimerin und die Beifahrerin schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt und ins Krankenhaus verbracht. Der Verursacher selbst verletzte sich leicht. Der dritte Unfallbeteiligte blieb unverletzt. An den Fahrzeugen des Neustadters und der Freimersheimerin entstand Totalschaden und diese mussten abgeschleppt werden. Während der Unfallaufnahme war die B39 vollständig gesperrt. Der Gesamtsachschaden dürfte sich auf ca. 30.000 Euro belaufen.
Neustadt: Mit 2,38 Promille in Landauer Straße einen Verkehrsunfall verursacht
Neustadt/Weinstraße (ots) – Am Sonntag, 27.09.2020, kam es gegen 02:50 Uhr in der Landauer Straße zu einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss. Ein 29-jähriger Mann aus Neustadt befuhr mit seinem Pkw die Landauer Straße in Richtung Stiftstraße. Dabei kollidierte er mit einem am rechten Fahrbahnrand parkenden Pkw und schob diesen auf einen davor parkenden Pkw auf. Der Fahrer lief im Anschluss in einen naheliegenden Hof, wurde hierbei allerdings durch Zeugen beobachtet und aufgefordert zurück zu seinem Pkw zu kommen. Ein vor Ort durch die Polizei durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,38 Promille. Durch den Verkehrsunfall entstand ein Totalschaden am Pkw des Beschuldigten und am aufgefahrenen Pkw. Außerdem ist auch der Schaden am dritten Fahrzeug nicht unerheblich, wodurch sich der Gesamtschaden auf ca. 20000 Euro belaufen dürfte. Für ein gerichtsverwertbares Verfahren wurde dem Fahrer eine Blutprobe entnommen und seine Fahrerlaubnis sichergestellt. Gegen den 29-jährigen wird nun wegen dem Verursachen eines Verkehrsunfalls unter Alkoholeinwirkung ermittelt.