Neustadt: Kirchenpräsident Schad hat die Bedeutung des Religionsunterrichts bei der sogenannten Vocatio neuer Religionslehrerinnen hervorgehoben

Neustadt an der Weinstraße – 16 Lehrerinnen und vier Lehrer haben bei einem Studientag die Bevollmächtigung zur Erteilung des Religionsunterrichts erhalten. Im Rahmen einer Vokationstagung im Neustadter Herz-Jesu-Kloster unter der Leitung von Michael Landgraf und Nadine Glage wurden Urkunden an die Lehrerinnen und Lehrer übergeben. Dabei wandte sich Kirchenpräsident Christian Schad mit anerkennenden Worten an die jungen Lehrkräfte. Der Religionsunterricht spiele eine „zentrale Rolle“ zur Identitätsbildung und trage zu einem „Ethos aktiver Toleranz“ bei. Dies führe dazu, „dass Menschen zu dem stehen, was sie im Innersten bindet und deshalb auch achtungsvoll mit dem umgehen, was Anderen wichtig ist“, sagte Schad.

Eine Toleranz aus Überzeugung verbinde das Bekennen des eigenen Glaubens mit dem Respekt den Menschen gegenüber, die einen anderen Glauben haben oder ohne Glauben leben wollen, sagte der Kirchenpräsident. So könnten Unterschiede ehrlich ausgetragen und konstruktiv aufeinander bezogen werden. Der Religionsunterricht habe eine doppelte Aufgabe: in die eigene religiöse Tradition einzuführen und sie verständlich zu machen und dazu zu befähigen, sich mit anderen Religionen und Kulturen zu verständigen. „Der Religionsunterricht fördert somit eine verständnisorientierte Anerkennung des Anderen, macht pluralismusfähig und trägt damit aktiv zur Integration bei“, erklärte Schad.

Der Studientag beinhaltete einen gemeinsamen Gottesdienst und die Überreichung der Urkunden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer befassten sich schwerpunktmäßig mit der inhaltlich-didaktischen Gestaltung des Religionsunterrichts. Thomas Niederberger, Leiter des Amtes für Religionsunterricht in der Landeskirche, würdigte den Erfahrungsaustausch über Grenzen der Schularten hinweg. Er betonte, dass sich die Kirche verpflichte, die Religionslehrerinnen bei ihrer Arbeit durch Beratung, Fortbildung und geistliche Begleitung zu unterstützen.


Hintergrund: Der Religionsunterricht ist in Deutschland laut Grundgesetz (Artikel 7.3) ordentliches Lehrfach und damit staatliche Aufgabe. Zugleich gehört er in den Verantwortungsbereich der Kirchen, die nach Maßgabe ihrer Grundsätze über die Ziele und Inhalte des Unterrichtsfachs Religion entscheiden. So beteiligt sich nach dem Willen des Grundgesetzes die Kirche in der Gesellschaft an der Gestaltung von Schule und Bildung.

https://www.religionsunterricht-pfalz.de


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