Neustadt an der Weinstraße – 04.10.2020 – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Neustadt: Schwerer Verkehrsunfall im Innenstadtbereich
Neustadt/Weinstraße (ots) – Am Freitag, 02.10.2020, kam es am späten Nachmittag gegen 17:30 Uhr in der Landauer Straße in Neustadt/W. zu einem schweren Verkehrsunfall zwischen zwei Autofahrern. Beide ortsansässige Autofahrer befuhren zunächst hintereinander die Landauer Straße in selbige Fahrtrichtung. Der 25 Jahre alte vorausfahrende Autofahrer habe von der rechten auf die linke Fahrspur fahren wollen, als der mit voraussichtlich nicht angepasster Geschwindigkeit von hinten heranfahrende 33 Jahre alte Autofahrer den Vorausfahrenden überholen wollte. Es kam zum Zusammenstoß, wodurch beide Pkw in Schleudern gerieten und eines der beiden auf der Gegenfahrbahn zum Stehen kam. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der 25-jährige Unfallbeteiligte musste zur ärztlichen Untersuchung ins örtliche Krankenhaus verbracht werden, erlitt aber offensichtlich nur leichte Prellungen. Der entstandene Gesamtschaden wird derzeit auf über 20.000EUR geschätzt.
Neustadt: Radfahrer schaut zu tief ins Glas
Neustadt/Weinstraße (ots) – Am Samstagabend, 03.10.2020, wurde der Polizei gegen 21:00 Uhr eine männliche Person im Bereich des AVG-Kreisel gemeldet, welche offensichtlich stark alkoholisiert sei und mit dem Fahrrad Schlangenlinien fahren würde. Der betrunkene Radfahrer konnte vor Ort angetroffen werden. Die Fahrt mit dem Rad war für den 33-jährigen Mann aus Baden-Württemberg jäh beendet, ein Atemalkoholtest ergab vor Ort einen Wert von 2,24 Promille. Gegen den Radfahrer wurde ein Strafverfahren aufgrund der begangenen Trunkenheitsfahrt eingeleitet.
Der Genuss von Alkohol in Verbindung mit dem Radfahren wird oft unterschätzt. Die sogenannte Promilleobergrenze geht mit der absoluten Fahruntüchtigkeit einher und liegt bei einer folgenlosen Fahrt mit einem Fahrrad bei 1,6 Promille. Eine relative Fahruntüchtigkeit kann bereits ab einem Wert von 0,3 Promille begründet werden, wenn weitere Umstände wie unsicheres, enthemmendes oder leichtsinniges Fahren mit einem Fahrzeug (z.B. Schlangenlinien) hinzukommen und deshalb die Fahrunsicherheit angenommen werden muss. In beiden Fällen wird ein Strafverfahren eingeleitet.
Neustadt: Autofahrt unter dem Einfluss von Drogen
Neustadt/Weinstraße (ots) – Am 03.10.2020 um kurz nach 20:00 Uhr wurde ein Autofahrer in der Sauterstraße einer anlassbezogenen Verkehrskontrolle unterzogen, da er trotz Dunkelheit ohne Licht fuhr. Im Rahmen der Verkehrskontrolle konnten bei dem 24 Jahre alten Autofahrer aus Neustadt/W. Verhaltensauffälligkeiten festgestellt werden, welche auf einen Drogenkonsum hindeuteten. Ein auf freiwilliger Basis durchgeführter Urintest bestätigte die Aufnahme von THC und Amphetamin, weshalb der junge Mann zur Dienststelle verbracht und dort eine Blutprobe zur Nachweisbarkeit der Drogenbeeinflussung entnommen wurde. Den Betroffenen erwartet nun eine Ordnungswidrigkeit, welche mindestens mit einem Bußgeld von 500EUR, einem Fahrverbot und 2 Punkten in Flensburg geahndet wird.