Neustadt: In vier Straßen gilt aus Lärmschutzgründen nun Tempo 30

Neustadt an der Weinstraße – In verschiedenen Straße in Neustadt an der Weinstraße wurde die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h reduziert. Grundlage ist der vom Stadtrat beschlossene Lärmaktionsplan.

Betroffen sind: die Spitalbachstraße zwischen Schlachthof- und Industriestraße, die Lilienthalstraße ab den Hausnummern 6 und 7 bis Flugplatzstraße, die Adolf-Kolping-Straße zwischen Neusatzstraße und Speyerdorfer Straße sowie die Martin-Luther-Straße zwischen Branchweilerhofstraße und Winzinger Straße.

Die Umsetzung erfolgte durch den städtischen Bauhof.


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