Mainz: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei (Foto: Holger Knecht)

Zornheim- Unfall auf der K15 unter Alkoholeinflus

Zornheim (ots) – Dienstag, 13.10.2020 20:05 Uhr

Am Dienstagabend gegen 20:00 Uhr kam es zum Unfall zwischen zwei Fahrzeugen auf
der Kreisstraße 15 zwischen Zornheim und Mainz-Ebersheim. Hierbei kam der
Unfallverursacher im Kurvenbereich mit seinem Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn und
stieß mit einem entgegenkommenden PKW zusammen.

Der Unfallverursacher fiel im Anschluss den Polizeibeamten vom Lerchenberg durch
Atemalkoholgeruch sowie schwankendem Gang auf. Ein anschließender
Atemalkoholtest bestätigte den Eindruck der Beamten, der Fahrer stand unter
Alkoholeinfluss. Beide Fahrzeuge erlitten bei dem Unfall vermutlich
Totalschaden. Die Fahrzeugführer wurden glücklicherweise nur leicht verletzt und
zur Vorsorge in ein Mainzer Krankenhaus verbracht.

Genug Betrug: Identitätsdiebstahl

Mainz (ots) – Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt geben
Handlungsempfehlungen bei Datenmissbrauch

  • Web-Seminar „Sicher im Netz“ am 23. Oktober –
  • Kriminelle missbrauchen die Identitäten von Verbraucherinnen und
    Verbrauchern für Verträge, Abonnements und Nutzerkonten.
  • Um sich vor Identitätsdiebstahl zu schützen, sind sichere
    Passwörter, das Erkennen von Phishing-Versuchen und die eigene
    Datensparsamkeit unerlässlich.
  • Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt raten
    Betroffenen, schnell zu handeln und Anzeige zu erstatten sowie
    die Bank zu informieren.

Rechnungen für angeblich bestellte Ware, unberechtigte Inkassoforderungen oder
unerklärliche Abbuchungen vom Bankkonto können ein Indiz dafür sein, dass die
eigene Identität von Betrügern missbraucht wird. Sie ergaunern persönliche Daten
wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kreditkarten- oder Kontonummern, um auf
fremde Kosten Verträge zu schließen.

„Die Betroffenen sind zunächst total verunsichert, was es mit den merkwürdigen
Zahlungsaufforderungen auf sich hat“, so Jennifer Kaiser von der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Auf gar keinen Fall sollten Forderungen
oder Abbuchungen einfach ignoriert werden. Es ist wichtig, schnell die Bank zu
informieren und Anzeige zu erstatten.“

Die Betrüger gelangen über Phishing-Mails oder Datenlecks bei großen Anbietern
an die sensiblen Verbraucherdaten. Deshalb sollte vorsichtig mit Passwörtern,
PINs, Bankverbindung oder Kreditkartendaten umgegangen werden.

Typische Fälle: Eine Verbraucherin hat noch nie etwas im Internet bestellt.
Nicht einmal eine E-Mail-Adresse besitzt sie. Umso erstaunter ist sie, als ein
Inkassounternehmen die Bezahlung mehrerer Online-Bestellungen von ihr verlangt.
Die Täter benötigten lediglich den Namen und die Adresse, um Waren zu bestellen,
die sie dann beim Postzusteller abfingen. Da die Bestellungen auf Rechnung
getätigt wurden und die Verbraucherin keine Kenntnis von den Rechnungen hatte,
beauftragte der Online-Shop ein Inkassounternehmen damit, die Kaufpreise
einzutreiben.

Ein Verbraucher entdeckt monatliche Abbuchungen eines Streaming-Dienstes in Höhe
von rund 12 Euro auf seinen Kontoauszügen. Den Anbieter kennt er nicht. Seine
Recherche ergibt, dass der kostenpflichtige Dienst mit seinen Kreditkartendaten
gebucht worden sein muss.

Anlässlich des „European Cyber Security Month“ geben Verbraucher-zentrale und
Landeskriminalamt Tipps, wie man sich im Falle eines Identitätsdiebstahls
verhalten soll:

  • Die Hausbank sollte umgehend informiert werden. Die betroffenen
    Konten und/oder Karten sollten sicherheitshalber gesperrt werden
    (Sperr-Notruf 116 116).
  • Wer den Verdacht hat, Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden
    zu sein, sollte den Betrugsfall der Polizei melden.

Das geht zum Beispiel bei der Internetwache des jeweiligen Bundeslandes und in
Rheinland-Pfalz unter: https://www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/

  • Die Passwörter der betroffenen Accounts sollten durch sichere
    Passwörter ersetzt werden.
  • Der Identitätsdiebstahl sollte bei der Schufa und anderen
    Auskunfteien gemeldet werden.
  • Unberechtigte Abbuchungen sollten durch die Bank beziehungsweise
    das Kreditkarteninstitut zurück gebucht werden.

Sollten sich anschließend Inkassounternehmen mit Zahlungsaufforderungen melden,
kann mit einem Musterbrief https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/file
s/2020-09/Musterbrief_Identitaetsdiebstahl_0.pdf )der Verbraucherzentrale der
Forderung widersprochen werden.

  • Weitere Informationen rund um das Thema Identitätsdiebstahl gibt
    es im Web-Seminar „Sicher im Netz“.

Experten von Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt erklären am Freitag, 23.
Oktober 2020 um 14:30 Uhr, wie man sich vor Abzocke und Betrug schützen kann.
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung unter
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp ist erforderlich. Um
teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher
benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Weitere Informationen und den Link zum
Web-Seminarraum erhalten Interessierte im Anschluss an die Anmeldung.

Informationen zum Nachlesen gibt es zudem auf den Internetseiten der
Verbraucherzentrale

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/welche-f
olgen-identitaetsdiebstahl-im-internet-haben-kann-17750

und der Polizei

https://www.polizei.rlp.de/de/aufgaben/kriminalitaet/kriminalitaetsbekaempfung/c
ybercrime/rund-um-cybercrime/handlungsempfehlung-identitaetsdiebstahl/

http://www.polizei-beratung.de/

http://www.cybersicherheit-rlp.de/

Diebstahl eines Motorrollers

Mainz-Laubenheim (ots) – Montag, 12.10.2020, 03:40 Uhr bis Dienstag, 13.10.2020,
07:41 Uhr

Zwischen Montag- und Dienstagmorgen entwenden unbekannte Täter einen
Motorroller, der in einem Garten des Hofwiesenweges abgestellt wurde. Der Roller
wird am Dienstagmorgen, an der Straße abgestellt, aufgefunden. Das
Lenkradschloss wurde augenscheinlich gebrochen. Es liegen keine Täterhinweise
vor.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich
mit der Polizeiinspektion Mainz 1 unter der Rufnummer 06131/65-4110 in
Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter
pimainz1@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.

Verkehrsunfall auf der A 643 sorgt für Stau im Berufsverkehr – Rettungsgasse funktioniert vorbildlich

Am Diensttagmittag um 16:30 Uhr kam es auf der A 643 in Fahrtrichtung Mainz zu einem Verkehrsunfall zwischen drei PKW und einem Kleintransporter. Acht Personen waren an dem Unfall beteiligt, darunter auch drei Kinder. Der Fahrer des Kleintransporters musste durch den Rettungsdienst versorgt werden und wurde in ein Krankenhaus transportiert. Die restlichen Personen blieben unverletzt. Die Feuerwehr Mainz stellte den Brandschutz sicher und nahm auslaufende Betriebsstoffe auf.

Durch den Unfall waren beide Fahrspuren blockiert, so dass es zu einem schnellen Rückstau kam. Die Feuerwehr lobt an dieser Stelle das Verhalten der meisten Autofahrer, die durch die Bildung der Rettungsgasse ein schnelles Vorankommen der Einsatzkräfte ermöglichte.
Neben der Feuerwehr waren der Rettungsdienst und die Autobahnpolizei an der Unfallstelle im Einsatz.