Heidelberg: Stadtnotizen 15.10.2020

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Blindenstadtmodell auf dem Karlsplatz an die Stadt übergeben und eingeweiht – Fünf Rotary Clubs aus Heidelberg spenden Bronze-Relief / Herstellung nach alter Handwerkskunst

Die Altstadt wird wahrnehmbar – nun auch für alle, die die historischen Bauwerke nicht mit eigenen Augen sehen. Blinde und Menschen mit Sehschwäche können die Altstadt künftig mit ihren Händen erkunden. Das ermöglicht das neue Blindenstadtmodell im Maßstab 1:800, das am Mittwoch, 14. Oktober 2020, auf dem Karlsplatz eingeweiht wurde. Gespendet haben es die fünf Rotary Clubs Heidelberg, Heidelberg Schloss, Heidelberg Alte Brücke, Heidelberg Neckar und Heidelberg-Mannheim International. Auch die Initiative für das Stadtmodell stammt vom Rotary Club: Herbert A. Jung hat es mit Unterstützung von Dietrich Götze, Frieder Hepp, und Rolf Stroux auf den Weg gebracht. Rotary bildet als ältester und einer der größten Service Clubs ein weltweit aktives, sozial engagiertes Netzwerk, welches sich hauptsächlich über humanitäre Dienste und den Einsatz für Frieden und Völkerverständigung definiert.

Oberbürgermeister Eckart Würzner: „Das Modell gibt die besondere topografische Lage der Altstadt wieder. Schloss, Heiliggeistkirche und Alte Brücke sind klar zu ertasten. Die Altstadt wird damit begreifbar – vor allem für blinde Menschen. Aber auch allen Sehenden eröffnet das Modell neue Perspektiven. Die Altstadt gibt es fortan zum Anfassen – bis hinauf zur Kirchturmspitze. Unser Dank hierfür gilt den fünf Rotary Clubs Heidelberg, die dieses großartige Projekt angestoßen und finanziert haben. Dieses macht unsere Stadt erneut ein Stück barrierefreier.“

Die Abbildung der Altstadt stammt von Bildhauer Felix Brörken aus Welver in Westfalen, der sich auf die Darstellung urbaner Altstadtkerne als Blindenstadtmodell spezialisiert hat. Aus seinem Entwurf fertigte die Gießerei Schwab aus Münster ein Modell, das in Bronze gegossen wurde. Das zweieinhalb Quadratmeter große und rund 210 Kilogramm schwere Stadtrelief findet seinen Platz auf einem Sandsteinsockel, den die Stadt Heidelberg anfertigen ließ und finanzierte.

Vom Kunststoffentwurf hin zur 210 Kilogramm schweren Stadtskulptur

Für die Erstellung eines maßstabgetreuen Stadtmodells benötigt der Künstler Felix Brörken rund zehn Monate. Im ersten Arbeitsschritt besucht er die jeweilige Stadt und fotografiert Straßen und Gebäude. Mithilfe von Kataster- und Höhenlinienplänen kann er anschließend Längen, Breiten und Höhen der Gebäude und Häuser maßstabgetreu abbilden. Die Häuser werden in Styrodor, einen Hartschaum, gesägt und Details wie Fenster und Türen mit dem Messer geschnitzt. Im ersten Schritt entstand so ein Kunststoffentwurf, der im September 2019 auf dem Karlsplatz vorgestellt wurde. Die weitere Verarbeitung und der Guss erfolgte in der Bronzegießerei Busch in Münster.

Damit Topographie, Bauwerke sowie die filigranen Erläuterungen in Blindenschrift optimal ertastet werden können, wendet die Bronzegießerei ein spezielles Verfahren an: Die Stadtmodelle entstehen im sogenannten Wachsausschmelzverfahren, einer alten handwerklichen Kunst, die Detailtreue und Langlebigkeit der bronzenen Reliefs sichern soll. Dabei erstellt die Gießerei aus dem ersten Kunststoffentwurf ein Wachsmodell, das von einer feuerfesten Masse ummantelt wird. Aus dieser ausgehärteten Form wird das Wachs ausgeschmolzen. In die dabei entstehenden Hohlräume wird die geschmolzene Bronze gegossen, die nach wenigen Sekunden erstarrt. Ist diese ausgehärtet, wird die äußere Form zerschlagen, um den bronzenen Rohguss zu entnehmen. Den Abschluss bilden die Feinarbeiten, zu denen auch das Einfärben des Modells gehört.


Tiefbauamtsleiter Jürgen Weber in den Ruhestand verabschiedet – Nachfolger ist Klaus-Peter Hofbauer

Der Leiter des Tiefbauamtes der Stadtverwaltung Heidelberg, Jürgen Weber, ist am Mittwoch, 14. Oktober 2020, im Großen Rathausaal von Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner offiziell in den Ruhestand verabschiedet worden. Jürgen Weber leitete seit 2010 das Tiefbauamt. Seit Juli 1992 war er bei der Stadt Heidelberg tätig.

„Sie haben in Ihrer Zeit als Amtsleiter diverse Wunder vollbracht. Dafür möchte ich mich im Namen der gesamten Stadtverwaltung und des Gemeinderates ganz herzlich bei Ihnen bedanken, lieber Herr Weber. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben an Ihnen besonders Ihre pragmatische Art und Ihre außerordentliche Fachkompetenz geschätzt“, sagte Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner.

Der Oberbürgermeister betonte, dass das Tiefbauamt unter der Leitung von Jürgen Weber viele Großprojekte gestemmt habe, wie etwa den Bau der neuen Straßenbahntrasse durch die Grüne Meile in der Bahnstadt oder der Umbau der Hauptstraße Ost. „Wenn es knifflig wurde, dann haben Sie die Ärmel hochgekrempelt. Selbst schwieriges Terrain konnte Sie nicht schrecken.“

Unter der Leitung des 67-jährigen Weber hat die Stadt Heidelberg den Zustand vieler Straßen im Stadtgebiet verbessert und den Breitbandausbau in den Stadtteilen vorangetrieben. Seit 1995 war Weber außerdem technischer Leiter des Abwasserzweckverbands Heidelberg, später alleiniger Geschäftsführer. Sein Hauptaugenmerk lag dabei stets auf dem Umweltschutz. Gegen die Überdüngung des Neckars entwickelten die AZV-Experten Anfang der 90-er Jahre das „Heidelberger Modell“, mit dem Phosphor und Stickstoff entfernt wurden. Später folgte das Heidelberger Verfahren, mit dem Klärschlamm schneller und effektiver zu Biogas umgewandelt wird.

Zudem war Weber ehrenamtlicher Lehrer bei der Abwassertechnischen Vereinigung, Landesgruppe Baden-Württemberg, arbeitete in unterschiedlichen Arbeitsgruppen mit und leitete die ämterübergreifende Projektgruppe „Stadt an den Fluss“.

Nachfolger Klaus-Peter Hofbauer offiziell ins Amt eingeführt

Nach der Verabschiedung von Jürgen Weber führte Oberbürgermeister Prof. Dr. Würzner dessen Nachfolger Klaus-Peter Hofbauer feierlich als Leiter des Tiefbauamtes ein. „Ich freue mich, dass wir Sie für diese wichtige Aufgabe gewonnen haben, einen so kompetenten und engagierten Mitarbeiter.“ Hofbauer wird die Stelle im November antreten.

Jürgen Weber

Jürgen Weber, geboren 1953 in Mannheim, hat 1982 sein Studium zum Diplom-Bauingenieur an der Universität Karlsruhe abgeschlossen. Im Juli 1992 trat er seinen Dienst bei der Stadt Heidelberg an als Leiter der Abteilung Stadtentwässerung beim Tiefbauamt. Ab 2005 war er stellvertretender Leiter des Tiefbauamtes. Im Dezember 2010 übernahm Jürgen Weber die Leitung des Tiefbauamtes.

Klaus-Peter Hofbauer

Der neue Leiter des Tiefbauamtes, Klaus-Peter Hofbauer, begann 2006 bei der Stadtverwaltung Heidelberg. Nach seiner Tätigkeit als Sachgebietsleiter Straßenunterhaltung im Tiefbauamt übernahm er 2015 die Leitung der Abteilung Straßenerhaltung. Im September 2020 wurde er zum Betriebsführer der Sparte Abwasserbeseitigung des Eigenbetriebs Staatsbetriebe Heidelberg bestellt. Seit September hat er das Tiefbauamt kommissarisch geleitet.


Förderung von Photovoltaik-Anlagen zukünftig Teil des Förderprogramms Rationelle Energieverwendung – Mehr Sonnenstrom als Teil des Klimaschutz-Aktionsplans

Die finanzielle Förderung von Photovoltaik-Anlagen soll in das Förderprogramm Rationelle Energieverwendung aufgenommen werden. Gefördert werden soll in Zukunft die Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen, Gründächern und Fassadenflächen – ein Resultat des 2019 beschlossenen Klimaschutz-Aktionsplans der Stadt Heidelberg. Der Aktionsplan definiert als Ziel eine zusätzliche Photovoltaik-Leistung von 25 Megawatt bis 2025. Das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie legte dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität am 14. Oktober 2020 eine entsprechende Beschlussvorlage vor. Die finale Entscheidung trifft der Gemeinderat am 12. November.

Um das Klimaschutz-Ziel zu erreichen, müssen in Heidelberg jährlich etwa fünf Megawatt zugebaut werden. Dies entspricht Einsparungen von 2.500 Tonnen CO2 pro Jahr. Bisher liegt der Zubau nur bei etwa 0,8 Megawatt jährlich. Die Zielvorgabe erfordert somit ein sechsfaches Ausbautempo. Bundesweite Förderprogramme wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Mieterstromgesetz sind dafür nicht ausreichend. Die Integration von Photovoltaik-Anlagen in das Förderprogramm Rationelle Energieverwendung schafft zusätzliche Anreize auf städtischer Ebene und treibt ihren Ausbau weiter voran.

Gefördert werden sollen Photovoltaikanlagen folgender Art

  • Auf Dachflächen: Auf Flach- und Schrägdächern mit 100 Euro/ kWp bis zu einer Maximalförderhöhe von 10.000 Euro.
  • Auf Gründächern: Auf viel begrünten Flachdächern wird die Förderung gestaffelt – 250 Euro/kWp bis zu einer Leistung von einschließlich 30 kWp und 150 Euro/kWp ab einer Leistung von 30 kWp bis einschließlich 100 kWp. Die Maximalförderhöhe beträgt 18.000 Euro.
  • An Fassadenflächen: Mit 200 Euro/kWp bis zu einer Maximalförderhöhe von 10.000 Euro.

Strom aus Sonnenenergie hat großes Potential

Das Förderprogramm Rationelle Energieverwendung bietet finanzielle Unterstützung für die Verbesserung des Wärmeschutzes von Altbauten, den Neubau von Passivhäusern und zukünftig den Bau von Photovoltaik-Anlagen. Die Möglichkeiten des Photovoltaik-Ausbaus auf Heidelberger Gemarkung sind allerdings begrenzt. Die Stadtwerke Heidelberg beteiligen sich daher zusätzlich an der neuen Gesellschaft Trianel Wind und Solar GmbH & Co KG, um in Zusammenarbeit mit weiteren Stadtwerken die Entwicklung von Wind- und Solarenergie voranzutreiben. Mit der Solarkampagne berät die Stadt Heidelberg seit Mai 2018 kostenlos zu dem Thema. Dieses Angebot wird immer häufiger wahrgenommen und zeigt das große Potential der Stromgewinnung aus Sonnenenergie in Heidelberg.


Für mehr Insektenschutz und Artenvielfalt – Änderung des Naturschutzgesetzes: Aufgabenfeld der Stadt Heidelberg wird erweitert

Verbesserung der Erhaltung von Artenvielfalt und Lebensräumen: Die Stadt Heidelberg hat zukünftig ein erweitertes Aufgabenfeld im Bereich Naturschutz. Dieses umfasst unter anderem die insektenfreundliche Gestaltung und Pflege öffentlicher Grünflächen, die Einschränkung von Pflanzenschutzmitteln und die Realisierung eines Biotopverbundes. Der Insektenschutz steht dabei besonders im Fokus. Auslöser ist eine Änderung des Naturschutzgesetzes von Baden-Württemberg.

Das „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ (Biodiversitätsstärkungsgesetz) wurde im Juli 2020 beschlossen.
Die Änderungen legte das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität am 14. Oktober 2020 als Information vor. Das Gesetz legt einen besonderen Fokus auf den Schutz von Insekten, welche eine zentrale Rolle im Ökosystem einnehmen. Sie sorgen beispielsweise für Bestäubung und dienen als Nahrungsquelle für Vögel und Amphibien.

Für Heidelberg relevante Änderungen des Naturschutzgesetzes

  • Schutz der Natur: Öffentliche Grünflächen sollen insektenfreundlich gestaltet und gepflegt werden. Die öffentliche Hand hat hierbei eine besondere Verantwortung für den Artenschutz.
  • Minimierung der Lichtverschmutzung: Beleuchtungsanlagen werden zukünftig insektenfreundlicher gestaltet und ihre Nutzung zeitlich eingeschränkt. Dies betrifft beispielsweise das Heidelberger Schloss und die Alte Brücke.
  • Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken: Die Schotterung von privaten Gärten ist nach dem geänderten Gesetz unzulässig. Inwieweit nach 1995 angelegte Schottergärten umgestaltet oder zurückgebaut werden müssen, steht noch nicht fest.
  • Schaffung eines Biotopverbunds: Bis 2035 wird ein Netz aus räumlich und funktional verbundenen Biotopen geschaffen. Dieses muss mindestens 15% der Offenlandfläche Baden-Württembergs umfassen.
  • Streuobstschutz: Streuobstbestände über 1.500m² müssen erhalten werden. Sie dürfen nur mit Genehmigung in andere Nutzflächen umgewandelt werden.
  • Pestizidverbot in Naturschutzgebieten einschließlich privater Gärten.
  • Ausweitung des Kompensationsverzeichnisses: Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) führt eine Online-Plattform ein, auf der Ausgleichsmaßnahmen für Bauvorhaben dargestellt werden, soweit diese außerhalb der Eingriffsfläche der Bebauungspläne liegen.

Gegen den Rückgang der Artenvielfalt

Die Gesetzesänderung wurde ausgelöst durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ im Mai 2019. Im Anschluss erarbeiteten das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Herbst 2019 „Eckpunkte zum Insektenschutz“. Diese Eckpunkte flossen zu einem großen Teil in den Gesetzesentwurf ein. Mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz verpflichtet sich Baden-Württemberg, dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und Fauna entgegenzuwirken und die Entwicklung der Arten und deren Lebensräume zu befördern.


Corona-Pandemie: Ab Freitag, 16. Oktober, gilt in Heidelberg Maskenpflicht auf stark frequentierten Straßen und Plätzen – Neue Allgemeinverfügung regelt außerdem Begrenzung privater Feiern

Geltungsbereich der Maskenpflicht in Heidelberg ab dem 16. Oktober 2020 (Foto: Stadt Heidelberg)
Geltungsbereich der Maskenpflicht in Heidelberg ab dem 16. Oktober 2020 (Foto: Stadt Heidelberg)

Die Stadt Heidelberg hat seit Mittwoch, 14. Oktober 2020, bei der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz die Vorwarnstufe von mehr als 35 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten. Die Stadt reagiert auf diese Entwicklung mit zwei zentralen Maßnahmen. Demnach gelten ab Freitag, 16. Oktober 2020, eine Maskenpflicht in Teilen des öffentlichen Raums und eine Begrenzung der Teilnehmenden bei privaten Feiern. Der Volltext der Verfügung kann hier eingesehen werden.

„Die Infektionszahlen steigen, deshalb müssen wir leider auch in Heidelberg energisch gegensteuern – mit einer erweiterten Maskenpflicht und der Begrenzung von privaten Feiern. Unsere nun getroffenen Maßnahmen sind unter Umständen nur ein erster Schritt. Sollten die Zahlen in den kommenden Tagen weiter ansteigen, müssen weitere Maßnahmen folgen – das zeigen die Ergebnisse der Bund-Länder-Beratungen von gestern. Ich begrüße es sehr, dass es hier nun einheitliche Vorgaben gibt. Es ist sehr wichtig, dass wir solche klaren und nachvollziehbaren Regeln haben. Ich appelliere an alle Heidelberginnen und Heidelberg, die neuen Regeln sehr ernst zu nehmen. Wir brauchen die Umsicht aller, damit das öffentliche Leben weitergehen, Geschäfte offen bleiben und Schulen und Kindergärten ihren Betrieb aufrechterhalten können“, sagt Heidelbergs Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner. Er kündigte an, dass sich die Stadt zum weiteren Vorgehen auch mit dem Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Mannheim abstimmt – unter anderem zur Frage einer Maskenpflicht an Schulen auch in den Klassenräumen nach Vorbild der Stadt Stuttgart.

Ab Freitag, 16. Oktober 2020, gelten laut der Allgemeinverfügung der Stadt Heidelberg konkret folgende Regeln:

Maskenpflicht auf stark frequentierten Straßen und Plätzen

Die Maskenpflicht gilt für Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr im Fußgängerbereich der Altstadt, auf dem Bismarckplatz, dem Bahnhofsvorplatz (Willy-Brandt-Platz) sowie auf Wochenmärkten und sonstigen Märkten, wie etwa Flohmärkte. Die Bereiche, in denen die Maskenpflicht gilt, werden vor Ort unter anderem durch Schilder ausgewiesen.

Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr oder Personen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Die Pflicht gilt außerdem nicht für Personen, die innerhalb der Bereiche bestuhlter Außengastronomie sitzen oder ein Fahrzeug, Fahrrad oder ähnliches Fortbewegungsmittel fahren. Sie gilt ebenfalls nicht für Personen, die in einem abgegrenzten Bereich Bauarbeiten oder ähnliche Arbeiten durchführen.

Wer gegen das Maskengebot verstößt muss ein Bußgeld von mindestens 70 Euro zahlen.

Einschränkung von privaten Veranstaltungen und Feiern

Privatveranstaltungen wie beispielsweise Hochzeiten, Junggesellenabschiede oder Geburtstage sind in privaten Räumen nur noch mit maximal 15 Teilnehmenden möglich. In öffentlichen oder angemieteten Räumen gilt eine Beschränkung auf 25 Personen. Beschäftigte oder sonstige Mitwirkende an der Veranstaltung zählen nicht als Teilnehmer. Geahndet werden Verstöße mit 250 Euro Bußgeld, im Einzelfall sind nach Angaben des Rechtsamts auch bis zu 2.500 Euro möglich.

Die Stadt hat die Zahl der maximal möglichen Teilnehmenden bei privaten Feiern am heutigen Donnerstag nochmals an die Ergebnisse der Bund-Länder-Beratungen vom Mittwochabend angepasst. In einer ersten Ankündigung der Stadt lagen die Begrenzungen noch bei 25 Personen in privaten Räumen und 50 Personen in öffentlichen oder angemieteten Räumen.


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