München – Mit dem Herbst kommt auch der Nebel in den nächsten Tagen wieder zurück. Andere Verkehrsteilnehmer oder Hindernisse sind dann meist kaum noch zu erkennen, die Unfallgefahr steigt erheblich. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es aufgrund von Nebel im Jahr 2019 insgesamt 273 Unfälle mit Personenschaden. Dabei wurden 437 Menschen verletzt, 100 davon schwer. Elf Fahrzeuginsassen starben infolgedessen.
Der ADAC Nordbaden gibt Tipps für die sichere Fahrt im Nebel.
Nebelscheinwerfer sind nützlich
Bei eingeschränkter Sicht müssen Autofahrer generell langsam und vorausschauend fahren, jederzeit bremsbereit sein und für eine ausreichende Front- als auch Heckbeleuchtung sorgen. Achtung: Eine Lichtautomatik ist hier nur selten zuverlässig. Das Tagfahrlicht betrifft meist nur die vorderen Scheinwerfer, nicht aber das Rücklicht. Der ADAC empfiehlt daher das Abblendlicht manuell einzuschalten. Überholmanöver sind tabu, jegliche Ablenkung sollte vermieden werden. Wenn das Fahrzeug mit Nebelscheinwerfern ausgestattet ist, sollten diese zusätzlich eingeschaltet werden. Die Nebelscheinwerfer dürfen dann genutzt werden, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sichtweite erheblich reduzieren. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, müssen auch die Nebenscheinwerfer wieder ausgeschaltet werden.
Regeln für die Verwendung der Nebelschlussleuchte
Nebelschlussleuchten gehören schon seit 1991 zur Serienausstattung bei Neufahrzeugen. Die Nebelschlussleuchte darf allerdings erst verwendet werden, wenn die Sicht weniger als 50 Meter beträgt. Das hat einen guten Grund. So erklärt Thomas Hätty, Leiter Verkehr und Technik beim ADAC Nordbaden e.V.: „Wird die Leuchte bei guter Sicht verwendet, kehrt sich der Effekt um und die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer werden geblendet.“ Bei Sichtweiten unter 50 Metern schreibt das Gesetz eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern vor. Die Distanz kann einfach an den Leitpfosten am Straßenrand abgelesen werden, denn die stehen auf Landstraßen und Autobahnen in genau diesem Abstand, rät Hätty.
Ordnungswidrigkeit bei falscher Verwendung
Wer eine Nebelschlussleuchte missbräuchlich verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es gar zu einem Unfall, liegt die Strafe bei 25 beziehungsweise 35 Euro.
Augen ermüden schneller als bei normaler Sicht
Generell empfiehlt Hätty für eine sichere Fahrt im Nebel: „Neben einer vorausschauenden und vorsichtigen Fahrweise mit der richtigen Beleuchtung am eigenen Fahrzeug sollten die Scheibenwischer und das Gebläse für eine freie Sicht eingesetzt werden. Bei längeren Nebelfahrten sollten Pausen eingelegt werden, da die Augen durch das stetige Fokussieren viel schneller ermüden, als bei normalen Sichtverhältnissen. Bei Zwischenhalten und Tankstopps sollten außerdem die Scheinwerfer und Leuchten kontrolliert und Schmutz und Feuchtigkeit beseitigt werden.“
Weitere Tipps des ADAC für die sichere Fahrt in Herbst und Winter sind unter www.adac.de zu finden.