Neustadt: Aus der Sitzung des Stadtrats am 08. Oktober 2020

Neustadt an der Weinstraße – Aus der Sitzung des Stadtrats am 8. Oktober 2020 – Öffentlicher Teil.

TOP 1: Einwohnerfragestunde

Die Klimaaktion Neustadt, eine seit 2020 bestehende Gemeinschaft, hat um die Beantwortung verschiedener Fragen gebeten. Die übernahm die zuständige Beigeordnete Waltraud Blarr.

1. Plant die Stadt Neustadt, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung der Klimakrisefolgen zu intensivieren, z.B. durch eine Änderung ihrer Strukturorganisation? Wenn nicht, durch welche anderen Maßnahmen?
Die Stadtverwaltung bereitet gerade den Antrag für die Anschlussförderung des Klimaschutzmanagements vor. Für die Förderperiode des geplanten Anschlussvorhabens wurden eine Reihe weiterer effektiver Maßnahmen zur Umsetzung vorgeschlagen und aufgenommen. Diese sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung.

2. Ist geplant, dem Thema Klimaschutz Top-Priorität einzuräumen und alle Projekte einer Klimaverträglichkeitsprüfung zu unterziehen?
Das Klimaschutzthema hat bislang vielleicht noch keine Top-Priorität in der Stadt Neustadt an der Weinstraße, ist aber durch die Verankerung der beiden Klimaschutzmanager in unterschiedlichen Dezernaten in der Verwaltung an maßgeblichen Stellen verortet und damit präsenter als in vielen anderen Kommunen. Alle Projekte einer Klimaverträglichkeitsprüfung zu unterziehen wird derzeit geprüft.

3. Wie hoch sind die CO2-Einsparungen (in t) seit Einführung des Klimaschutzkonzepts im Februar 2017? Welche Messmethodik wird verwendet?
Hierzu erstellt ein Klimaschutzmanager gerade eine neue CO2-Bilanz. Diese wird sämtliche Jahre seit der Basisbilanz 2014 beinhalten. Wir werden im Frühjahr 2021 eine weitere Klimaschutzkonferenz durchzuführen; dort sollen die Ergebnisse dann präsentiert und diskutiert werden.

4. Welche Maßnahmen hat Neustadt getroffen bzw. sind geplant, um die hohen Wärmeverluste von Altbauten zu vermindern?
Alle stadteigenen Gebäude, welche saniert und umgebaut werden, werden energetisch untersucht. Es wird gegebenenfalls eine Dämmung der Gebäudehülle vorgenommen, technische Einsparpotentiale ermittelt und entsprechende Maßnahmen durchgeführt. Zusätzlich werden auch regelmäßig energetische Sanierungsfahrpläne erstellt, die aufzeigen, wie man in bzw. an einem Gebäude nicht nur Energie- sondern auch Wärmeverluste reduzieren kann.

5. Welche Maßnahmen hat Neustadt getroffen bzw. sind geplant, um den Anteil von erneuerbarer Energie, z.B. Solarenergie, am Energiemix zu erhöhen?
Nach Fertigstellung des Solarkatasters wurde im Frühjahr gemeinsam mit der Energieagentur, den Stadtwerken, der Stadtsparkasse und örtlichen Gewerbetreibenden eine erste Info-Veranstaltung im Ratssaal durchgeführt. Die Fortführung der Info-Veranstaltungen musste leider coronabedingt ausgesetzt werden, soll nun aber nach Rückmeldung der Stadtwerke in den Ortsteilen weitergeführt werden.

6. Wann kann die Bevölkerung damit rechnen, über den Stand der im Klimaschutzkonzept beschlossenen Maßnahmen unterrichtet zu werden?
Es ist geplant, im Frühjahr 2021 eine Klimaschutzkonferenz durchzuführen.

TOP 2: Neubesetzung von Ausschüssen, Wahl von Mitgliedern und stell- vertretenden Mitgliedern

Das Gremium wählte in verschiedene Ausschüsse neue Mitglieder beziehungsweise Stellvertreter: Christina Weißbrod, Stephanie Beer und Alf Bettinger (Jugendhilfeausschuss), Jochen Kappel (Schulträgerausschuss), Sara Frech (Umweltausschuss), Elke Kimmle und Fabian Forsch (Hauptausschuss), Rainer Grun-Marquardt, Florian Hofmann und Fabian Forsch (Ausschuss für Bau, Planung und Verkehr) sowie Volker Lichti (Aufsichtsräte Stadtwerke und Stadionbad).

TOP 3: Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gemäß § 94, Absatz 3 der GemO

Insgesamt bekam die Stadt 5.530 Euro von drei Spendern. Das Geld wird verwendet für die Anschaffung von Tablets für Deutschunterricht (VHS), den Mittagstisch des Kinderhorts Wallgasse und den Lesesommer 2020 der Stadtbücherei.

TOP 4: Sachstand zur Information: Einführung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge in Neustadt an der Weinstraße

Der Stadtrat hatte am 27. Juni 2017 beschlossen, für Teilgebiete der Stadt wiederkehrende Ausbaubeiträge einzuführen; mit der Umstellung wurde am 1. August 2018 begonnen.
Nach Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) im März 2020 sind nunmehr für das gesamte Stadtgebiet wiederkehrende Ausbaubeiträge einzuführen; einmalige Beiträge sollen nur noch die Ausnahme.
Bis zum Jahresende soll für drei bis vier Abrechnungseinheiten die erforderliche Satzung beschlossen werden, damit im Jahr 2021 für darin durchgeführte Baumaßnahmen wiederkehrende Ausbaubeiträge erhoben werden können. Innenstadt: Ausbau der Laustergasse im Rahmen des Projekts Wasser in die Stadt, Afrikaviertel: Ausbau der Humboldtstraße, Sauterstraße: Ausbau der B 39 vom Stadthaus II bis zur Rotkreuzstraße und Diedesfeld: Ausbau der L 512 in vier Bauabschnitten.

TOP 5: Widmung von Straßenflächen im Zusammenhang mit der Einführung wiederkehrender Ausbaubeiträge

In Zusammenhang mit TOP 4 müssen verschiedene Straßen dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet werden.

TOP 6: Jahresabschluss 2019 der Tourist, Kongress und Saalbau GmbH (TKS)

Der Stadtrat hat Oberbürgermeister Marc Weigel ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung über den Jahresabschluss und die Entlastung zu beließen. Die Gewinnabführung der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH in Höhe von 4.041.367,07 Euro an die TKS hat zu dem Jahresüberschuss in Höhe von 658.700,77 Euro geführt.

TOP 7: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 des Eigenbetrieb Stadtentsorgung Neustadt an der Weinstraße (ESN)

Der Rat beschloss zudem den Jahresabschluss 2019 des ESN. Die Bilanzsumme liegt bei knapp 55 Millionen Euro. Insgesamt konnten rund 940.000 Euro Gewinn erzielt werden. Davon entfallen rund 230.000 Euro auf den Betriebszweig Abfall und 710.000 Euro auf den Betriebszweig Abwasser. Eine Anpassung der Abgaben ist derzeit nicht erforderlich.

TOP 8: Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern – gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern (ZAK) über die Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Bioabfällen

Das Gremium hat der Vereinbarung zugestimmt. Ziel ist es, die bisherige erfolgreiche Zusammenarbeit unverändert fortzuführen, weshalb die Regelungen der bisherigen Zweckvereinbarungen soweit möglich unverändert übernommen werden. Eine Ausnahme bilden die einheitlichen Entgelte, die nunmehr die Entsorgungs- und Transportkosten umfassen, und die entsprechend geänderten Regelungen zur Preisgleitung.

TOP 9: Kommunale Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz (KKR) Erweiterung der Trägerschaft

Die Kommunale Klärschlammverwertung RLP AöR (KKR) wurde im Januar 2018 gegründet, um gemeinschaftlich die Durchführung der Aufgabe der Klärschlammverwertung im kommunalen Verbund zu optimieren und wirtschaftlich zu gestalten. Im Laufe der Zeit traten immer mehr Städte, Verbandsgemeinden oder Verbände bei. Nun sollen weitere 16 folgen.

TOP 10: Sachstand Digitalpakt

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TOP 11: Aufgabenübertragung VOIS/MESO; hier Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband für Informationstechnologie und Datenverarbeitung in Rheinland-Pfalz (ZIDKOR)

Der Stadtrat hat der Übertragung zugestimmt. Bisher wurde das Meldewesen in Rheinland-Pfalz dezentral betrieben. Zukünftig wird sich der ZIDKOR darum kümmern, und zwar zentral in Mainz und Koblenz. Die Kosten für den zentralen Betrieb werden anhand der Einwohnerzahl berechnet, für Neustadt bedeutet das ein jährliches Entgelt von knapp 19.200 Euro.

TOP 12: Verlängerung des Klimaschutzprozesses unter Beibehaltung der finanziellen und personellen Ressourcen

Beschlossen wurde auch, den Klimaschutzprozess engagiert fortzuführen und hierzu die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen im bisherigen Umfang – vorbehaltlich der Förderung durch das Bundesumweltministerium (BMUB) – bereitzustellen. Das Ministerium hat signalisiert, die Sach- und Personalkosten wie bisher mit 65 Prozent zu unterstützen.

TOP 13: Abschluss eines öffentlich rechtlichen Vertrags mit der Verbandsgemeinde Maikammer für das Projekt GemeindeschwesterPlus

Am 12. Juni 2019 haben die in Rheinland-Pfalz vertretenen gesetzlichen Krankenkassen und Krankenkassenverbände mit dem Land eine Kooperationsvereinbarung zur Förderung kommunaler Gesundheitsförderungskonzepte für ein gesundes Leben im Alter geschlossen mit dem Ziel, gesundheitsfördernde Strukturen und Angebote in der Lebenswelt Kommune zu stärken. Neustadt an der Weinstraße und Maikammer haben sich daraufhin zusammengetan. Die Projektlaufzeit der Gemeindeschwesterplus ist am 1. April 2020 gestartet und endet am 31. Dezember 2020. Der o.g. Vertrag regelt alle Modalitäten und entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Der Stadtrat stimmte zu.

TOP 14: Fortführung des Landesprojektes GemeindeschwesterPlus

Gleichzeitig votierte der Stadtrat für die Fortführung des Projekts. Entsprechende Mittel sind für den Haushalt 2021 vorgesehen.

TOP 15: Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der städtischen Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte

Geändert werden musste die Satzung, weil die Andergasse 43, die Haardter Straße 8 sowie die Karl-Ohler-Straße 23a nicht mehr als Gemeinschaftsunterkünfte betrieben werden. Neu hinzugekommen ist dafür die Böhlstraße.

TOP 16: Entsendung der Vertretung der Stadt Neustadt an der Weinstraße in die Trägerversammlung des Jobcenters Deutsche Weinstraße

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße entsendet als Vertreter ab 1. November 2020 Alf Bettinger in die Trägerversammlung. Seine Vorgängerin ist in den Ruhestand gegangen.

TOP 17: Aufstockung der finanziellen Beteiligung der Stadt Neustadt an der Weinstraße im Rahmen der Generalvereinbarung mit der katholischen Kirche

Der Stadtrat stimmte zudem der finanziellen Beteiligung im Rahmen der Generalsvereinbarung mit der katholischen Kirche zu. Sie wird um 151.000 Euro auf nunmehr 2,651 Millionen Euro aufgestockt. Nach aktuellem Sachstand sind sowohl der städtischen Finanzierungsanteil als auch der vorgesehene Eigenanteil der Kath. Kirche zum größten Teil verausgabt bzw. für begonnene Projekte gebunden. Durch Baukostensteigerungen und Mindereinnahmen im Zusammenhang mit Landesinvestitionsförderprogrammen, reichen die Finanzmittel insofern nicht mehr aus, um alle bereits in der Prioritätenliste aufgeführte Projekte vollständig zu verwirklichen. Die Finanzierungslücke beträgt insgesamt rund 182.000 Euro. Projekte sind in den Kitas St. Nikolaus, St. Josef, St. Johannes und St. Bernhard geplant.

TOP 18: Förderung der Suchtberatungsstelle

Zum 31. Dezember 2020 hat die Evangelische Heimstiftung Pfalz die Trägerschaft der Suchtberatungsstelle Neustadt an der Weinstraße gekündigt.

Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung vom 3. März 2020 für eine Weiterführung des Angebots der Fachstelle Sucht ausgesprochen.

TOP 19: Vergabe des Auftrages für die Prüfung der elektrotechnischen Anlagen der Schulgebäude in Neustadt an der Weinstraße

Der Auftrag für die Prüfung der elektrotechnischen Anlagen der Schulgebäude geht an eine Firma in Gronau, er hat einen Wert von knapp 150.000 Euro plus Mehrwertsteuer. Die Arbeiten sind notwendig, da die Stadt die Betriebssicherheit zu gewährleisten hat und dafür regelmäßige Prüfungen notwendig sind.

TOP 20: Vergabe von Planungsleistungen zur Erstellung eines Landschaftsplans als Grundlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2035 der Stadt Neustadt an der Weinstraße sowie verschiedener ergänzender Leistungen

abgesetzt

TOP 21: Schülerbeförderung sicherstellten – gemeinsam mit dem Land verantwortlich handeln; Antrag der CDU-Stadtratsfraktion

Im Kern ging es darum, das Land aufzufordern, das Schulgesetz (in Corona-Zeiten) so anzupassen, dass niemand im Bus mehr stehen muss und dies entsprechend finanziell zu unterfüttern. Das Gremium lehnte den Antrag mehrheitlich ab. Dafür beschloss es eine an die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin gerichtete Petition: Der Stadtrat und der Oberbürgermeister von Neustadt an der Weinstraße fordern die Landesregierung auf, die Förderung zusätzlicher Busverkehre zur Schülerbeförderung (Richtlinien „Corona-Schülerverkehr“) über den 31. Dezember 2020 hinaus fortzusetzen.

TOP 22: Mitteilungen und Anfragen

Die SPD-Fraktion hatte eine Anfrage zur der „Aufenthaltsqualität in der Innenstadt“ gestellt. Hier lautete die Frage, wann die vor einigen Jahren geplanten Sitzmöglichkeiten, z.B. in den Fußgängerzonen oder am Viehberg, aufgestellt werden?

Die Antwort kam vom Fachbereich Stadtentwicklung und Bauwesen: im September 2016 hatte der Bauausschuss die Standardisierung von Sitzbänken in der Innenstadt, auf den Friedhöfen und in Parks beschlossen. Seitdem wurden Bänke an folgenden Stellen aufgestellt oder ersetzt: vor dem Saalbau, am Viehberg, in der Zwerch- und Hintergasse, an der Stiftskirche, auf der Hambacher Höhe und am Schillerdenkmal. Geplant sind: Marktplatz, Waldstraße, Schiller- und Kriegerdenkmal.

Von Bündnis 90/Die Grünen kam eine Anfrage zu „Mobilen Raumluftreiniger für Schulen“. Zentrale Fragen waren, ob die Verwaltung das für sinnvoll hält und wie die Modalitäten wären sowie wie viele Klassenräume es in Neustadt gibt, in denen ein Stoßlüften nicht möglich ist, da die Fenster nur gekippt werden können?

Die Abteilung Gebäudemanagement stellte dazu eine Übersicht über die Fenstervarianten aller Schulen vor. Grundsätzlich ist zu sagen, dass in allen Gebäuden Durchlüftungen möglich sind. Die Abteilung wird zur Kontrolle der Luftqualität ein Kohlendioxid-Messgerät anschaffen.


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