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60 Party-Gäste auf 40 Quadratmetern: Massiver Coronaregel-Verstoß hat Konsequenzen
60 Party-Gäste auf 40 Quadratmetern: Ein Gastwirt in Heidelberg hat in der Nacht von Samstag auf Sonntag, 17./18. Oktober 2020, eklatant gegen die Coronavirus-Vorschriften verstoßen. Die Polizei löste die Veranstaltung mit mehreren Streifenwagen und Kräften der Sicherheitspartnerschaft auf. Beim Eintreffen der Beamtinnen und Beamten tanzten die Gäste teilweise auf den Tischen. Die Datenblätter zur Dokumentation der Gäste waren teils unvollständig und unleserlich ausgefüllt.
Die Stadt Heidelberg hat Anzeige gegen den Gastwirt erstattet. Weiter wird ihm eine Schließung nach dem Infektionsschutzgesetz angedroht, die im Wiederholungsfall auch festgesetzt und umgesetzt wird. Darüber hinaus wird gegen den Gastwirt ein Zuverlässigkeitsverfahren nach dem Gaststättengesetz eingeleitet. Wegen der Verstöße gegen gaststättenrechtliche Vorschriften und der Verstöße gegen die Corona-Verordnung wurden bereits Bußgeldverfahren eingeleitet.
Heidelberg mit Aktion „Solo Fantastico“ in UNESCO-Publikation zur Corona-Krise
Mit dem Projekt „Solo Fantastico“ ist Heidelberg beispielhaft in der jüngsten elektronischen Publikation „UNESCO Creative Cities‘ Response to COVID-19“ erwähnt. Darin werden auf jeweils einer Seite einzelne der insgesamt 246 UNESCO Creative Cities weltweit mit Projekten vorgestellt, die während der Corona-Krise spezifisch zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern oder anderen Akteuren der Kultur- und Kreativwirtschaft realisiert wurden. Mit „Solo Fantastico“ startete das Theater und Orchester Heidelberg in Kooperation mit dem Kulturamt der Stadt Heidelberg und Unterstützung der Rhein-Neckar-Zeitung im April 2020 eine solidarische Kunstaktion mit lokalen Künstlerinnen und Künstlern. Mehr als zwei Monate lang berichteten Künstlerinnen und Künstler der Region in kurzen Videobeiträgen von den neuen Herausforderungen durch Corona und ließen dabei in ihre Heimstätten und Werkstätten blicken. Für jedes Video bekamen die Künstler ein Honorar. Heidelberg ist seit 2014 als Literaturstadt Teil des UNESCO-Netzwerks der Kreativstädte.
Corona-Pandemie: Begrenzung privater und öffentlicher Treffen auf maximal zehn Personen – Maskenpflicht weiter im Fußgängerbereich Altstadt, auf Bismarckplatz, Bahnhofsvorplatz und Märkten
Die baden-württembergische Landesregierung hat aufgrund der hochdynamischen Entwicklung der Infektionszahlen mit dem Coronavirus die 3. Pandemiestufe ausgerufen. Die Corona-Verordnung des Landes wurde an das stark steigende Infektionsgeschehen angepasst. Folgende neuen Vorgaben sind am heutigen Montag, 19. Oktober 2020, in Kraft getreten und damit ab sofort auch in Heidelberg gültig:
- Private Treffen: Es dürfen sich bis auf Weiteres nur noch maximal zehn Personen treffen, unabhängig von der Zahl der Haushalte. Das gilt sowohl für Ansammlungen im privaten als auch im öffentlichen Bereich. Mehr Personen sind gestattet, wenn alle Teilnehmenden aus höchstens zwei Haushalten kommen.
- Öffentliche Veranstaltungen: Bei öffentlichen Veranstaltungen sind maximal 100 Personen zugelassen. Verschiedene Ausnahmen sind möglich bei Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte.
- Maskenpflicht in Schulen und Hochschulen: In den weiterführenden und beruflichen Schulen müssen Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Maskenpflicht gilt nun auch auf dem Sitzplatz in Lehrveranstaltungen an Hochschulen.
- Maskenpflicht im öffentlichen Raum: Die Stadt Heidelberg hat bereits in der vergangenen Woche eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum eingeführt. Sie gilt unter anderem im Fußgängerbereich der Altstadt, auf dem Bismarckplatz, dem Bahnhofsvorplatz (Willy-Brandt-Platz) sowie auf Wochenmärkten. Seit dem heutigen Montag schreibt das Land allen Kommunen in Baden-Württemberg vor, entsprechende Bereiche auszuweisen. Die Heidelberger Regelung erfüllt alle Voraussetzungen der Landesvorgaben und hat deshalb weiterhin Bestand.
Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr oder Personen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Die Pflicht gilt außerdem nicht für Personen, die ein Fahrzeug, Fahrrad oder ähnliches Fortbewegungsmittel fahren und Menschen, die in einem abgegrenzten Bereich Bauarbeiten oder ähnliche Arbeiten durchführen. Ausgenommen sind auch Personen, die innerhalb der Bereiche bestuhlter Außengastronomie sitzen. Der Verzehr von Speisen und Getränken im Gehen ist wegen der Maskenpflicht in den genannten Bereichen dagegen nicht möglich.
Der Volltext der Verfügung der Stadt Heidelberg kann hier eingesehen werden. Die Stadt Heidelberg hat mit diesen Maßnahmen reagiert, nachdem im Stadtgebiet am 14. Oktober 2020 bei der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz die Vorwarnstufe von mehr als 35 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern überschritten wurde.
Sieben-Tage-Inzidenz auf 48,1 gestiegen
Die Sieben-Tage-Inzidenz für Heidelberg – die Zahl der Erkrankungen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen – ist bis zum heutigen Montag, 19. Oktober 2020, auf 48,1 gestiegen. Die Stadt Heidelberg bereitet sich in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt darauf vor, dass im Laufe dieser Woche die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern überschritten wird. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass bei einer Überschreitung der 50er-Marke weitere Maßnahmen folgen sollen, unter anderem die Einführung einer Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe.