Landau – Rheinland-Pfalz wählt – und zwar am 14. März 2021: Damit die Landtagswahl im nächsten Jahr auch in der Südpfalzmetropole ordnungsgemäß und reibungslos stattfinden kann, sucht die Stadt Landau wieder Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Wer kann sich für dieses Amt melden? Das Amt der Wahlhelferin bzw. des Wahlhelfers ist ein Ehrenamt und alle Wahlberechtigten können sich dazu berufen lassen – das heißt alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Tag der Abstimmung das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Für die Tätigkeit wird ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ von 25 EUR gezahlt.
Interessierte können sich an das städtische Wahlamt wenden. Dieses ist telefonisch unter 06341/13-1107 oder 06341/13-1104 sowie per E-Mail an wahlen@landau.de erreichbar. Kandidatinnen und Kandidaten können gerne Wünsche hinsichtlich ihres Einsatzortes sowie der Einteilung in die Vormittags- oder Nachmittagsschicht am Wahltag äußern. Das Wahlamt wird diese Wünsche, soweit möglich, berücksichtigen.
Das Wahlamt weist darauf hin, dass bei der Wahl alle mit Blick auf die Corona-Pandemie nötigen Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, um sowohl die Mitglieder der Wahlvorstände – das bedeutet alle in einem Wahlbezirk zusammen eingesetzten Personen – als auch die Wählerinnen und Wähler zu schützen. Der Landeswahlleiter hat dafür ein Hygienekonzept erarbeitet und den Wahlämtern zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen sind auch auf der städtischen Internetseite unter www.landau.de/wahlen zu finden.