Ludwigshafen – Anlässlich steigender Infektionszahlen in Ludwigshafen hat die Stadtverwaltung am heutigen Donnerstag, 22. Oktober 2020, eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem Einschränkungen des öffentlichen Lebens, verschärfte Kontaktbeschränkungen, eine Maskenpflicht im Innenstadtbereich und Sperrstunden beinhaltet. Sie gilt ab Freitag, 23. Oktober 2020, 0 Uhr. Auf die Inhalte der Allgemeinverfügung, die zunächst bis 22. November 2020 gültig ist, hatten sich bei Gesprächen der Corona Task Force die Stadt Ludwigshafen und das Land Rheinland-Pfalz verständigt.
Im Zuge der Feinabstimmung wurden in einigen wenigen Bereichen noch einmal Anpassungen vorgenommen. So regelt die Verfügung beispielsweise, dass auf dem gesamten Berliner Platz Maskenpflicht besteht, gemeinsames sportliches Training in Hallen und anderen Innensportanlagen nur mit bis zu fünf Personen bei festen Kleingruppen erlaubt ist sowie Gruppenkursen in Fitness-, Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen nur mit bis zu zehn Personen angeboten werden dürfen.
Hier noch einmal die wesentlichen Regelungen im Überblick:
Veranstaltungen
Veranstaltungen im Freien sind nur mit bis zu 100 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind nur mit bis zu 50 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnamen zulässig.
Veranstaltungen nicht gewerblicher Art mit zuvor eindeutig festgelegtem Personenkreis sind nur mit bis zu zehn gleichzeitig anwesenden Personen im öffentlichen Raum, auch in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen zulässig
Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung)
Maskenpflicht gilt in einem definierten Innenstadtbereich
Maskenpflicht gilt an allen Schulen im Stadtgebiet Ludwigshafen während der gesamten Schulzeit, einschließlich des Unterrichts. Ausgenommen davon sind Grundschulen, die Primarstufe an Förderschulen sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung oder dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung.
Bei der Erwachsenenbildung, beruflichen Bildung oder Weiterbildung und in privaten Bildungseinrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht zu tragen.
Gastronomie und Handel
Gaststätten wie Restaurants, Kneipen, Schank- und Speisewirtschaften, Straußwirtschaften, Bars, Mensen, Kantinen, Hotelrestaurants und -bars, Eisdielen und Eiscafés dürfen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr keine alkoholhaltigen Getränke ausschenken oder zum Außer-Haus-Verzehr abgeben
Verkaufsstätten und ähnliche Einrichtungen, insbesondere Tankstellen, Kioske, Einzelhandelsgeschäfte und Supermärkte dürfen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr keine alkoholhaltigen Getränke abgeben.
Für die Gastronomie ist 23 Uhr Sperrstunde.
Sport und Freizeit
Für das gemeinsame sportliche Training sind nur bis zu zehn Personen auf Sportanlagen im Freien bei festen Kleingruppen zulässig. Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport im Training sind verboten. Von den Beschränkungen ausgenommen ist der Pflichtwettkampfbetrieb in allen Sportarten und Klassen.
Zuschauer sind nicht zugelassen.
Von den Beschränkungen ausgenommen ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Leistungs- und Profisport.
Auf Sportanlagen im Innenbereich (Hallen, etc.) ist das gemeinsame sportliche Training nur mit bis zu fünf Personen bei festen Kleingruppen zulässig. Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport im Training sind verboten. Von den Beschränkungen ausgenommen ist der Pflichtwettkampfbetrieb in allen Sportarten und Klassen. Ferner wird die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro zehn Quadratmeter Fläche begrenzt. Zuschauer*innen sind nicht zugelassen.
Von den Beschränkungen ausgenommen ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Leistungs- und Profisport.
Gruppenkursen in Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen sind nur mit bis zu 10 Personen zulässig.
Gruppenkursen in Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen sind nur mit bis zu 10 Personen zulässig.
Messen und Spielhallen
Messen, Ausstellungen und Floh- und Trödelmärkte, Spezialmärkte und ähnlichen Märkten i.S.d. LMAMG, auf denen verschiedene Waren angeboten werden, sind nicht erlaubt. Wochenmärkte dürfen stattfinden.
In Spielhallen, Wettvermittlungsstellen sowie Internetcafés und ähnlichen Einrichtungen gilt, dass die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufs- oder Besucherfläche begrenzt wird.
Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck appelliert an die Bürger, sich an die ausgeweiteten Vorgaben zu halten, um sich selbst und andere Menschen bestmöglich zu schützen. „Im Sinne der Gesundheit aller, ist es wichtig, dass die verschärften Kontaktbeschränkungen eingehalten sowie die bestehenden Abstandsgebote und Hygieneregeln konsequent beachtet werden, damit die Zahl der Neuninfektionen zurückgedrängt werden kann. Dies kann nur gelingen, wenn wir als städtische Gemeinschaft an einem Strang ziehen. Uns ist bewusst, dass wir den Menschen mit diesen Kontaktbeschränkungen viel zumuten. Wir werden die Infektionszahlen aber sehr genau beobachten, im Fall von sinkenden Zahlen in den kommenden Wochen ist es möglich, die Beschränkungen schrittweise zu lockern“, ergänzt Steinruck.
Schilder weisen auf Maskenpflicht hin
Bis zum Wochenende wird die Stadtverwaltung in der Innenstadt mit rund 100 Schildern auf die ab morgen geltende Maskenpflicht aufmerksam machen. Diese Schilder werden kurzfristig provisorisch angebracht und im Lauf der kommenden Wochen durch eine feste Beschilderung ersetzt. Die Schilder weisen in mehreren Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch und Arabisch) auf die Maskenpflicht hin.
Maskenpflicht besteht in der Prinzregentenstraße, Bismarckstraße, Ludwigstraße, auf dem Rathausplatz, dem Ludwigsplatz, in der Schulstraße (zwischen Bismarckstraße und Ludwigsplatz), Bahnhofstraße (zwischen Berliner Straße und Rhein-Galerie), Kaiser-Wilhelm-Straße (zwischen Bismarckstraße und Zollhofstraße), Wredestraße (zwischen Bismarckstraße und Lichtenbergerstraße), auf dem Berliner Platz und in der Mundenheimer Straße (zwischen Yorckstraße und Pfalzgrafenstraße).