(ots) – Der Herbst birgt für Verkehrsteilnehmer besondere Gefahren: Schlechte Sicht durch Regen und Nebel, mangelnder Grip der Reifen durch Laub auf den Straßen oder zunehmender Wildwechsel zu den Dämmerungszeiten. Das Reifenprofil, die Scheibenwischer und die Beleuchtung an Fahrzeugen sind für die Verkehrssicherheit ebenso von Bedeutung, wie das Bewusstsein, dass Wild in waldreichen Gebieten die Fahrbahn queren kann.

Neben der Zeit von März bis Mai gehört auch die Phase von Oktober bis Dezember zu dem Zeitraum, in dem die Zahl der Wildunfälle ansteigt. Die Unfälle ereignen sich fast immer in der Dämmerungszeit, in den frühen Morgenstunden, in den frühen Abendstunden und in der Nacht.

Wo vor Wildwechseln gewarnt wird oder erfahrungsgemäß eher mit Tieren im Straßenbereich zu rechnen ist, sollten die Verkehrsteilnehmer ihre Fahrweise anpassen. Um einen Wildunfall zu vermeiden, hilft es nur, die Geschwindigkeit erheblich zu verringern und die Fahrbahnränder aufmerksam zu beobachten. Je schneller wir fahren, desto länger ist unser Anhalteweg. Wer Tempo 80 statt 100 fährt, verkürzt den Bremsweg bereits um 25 Meter.

Taucht Wild am Straßenrand auf, ist es wichtig kontrolliert zu bremsen und in der Fahrspur zu bleiben. Sie sollten abblenden und hupen. Durch das Licht werden die Tiere geblendet, das akustische Signal hilft dem Wild sich zu orientieren. Wildunfälle lassen sich nicht immer vermeiden.

Sollte eine Kollision unvermeidbar sein, halten Sie das Lenkrad fest, fahren Sie geradeaus und bremsen Sie ab. Riskante Ausweichmanöver gefährden eher den Gegenverkehr und Sie selbst. Oft sind Rehe, Wildschweine und Hirsche nicht allein unterwegs. Wo eins ist, können noch weitere folgen.

Kommt es tatsächlich zu einem Wildunfall, sollten Sie die Unfallstelle absichern und die Polizei verständigen. Schalten Sie die Warnblinkanlage an und ziehen Sie ihre Warnweste an. Stellen Sie das Warndreieck auf und verständigen Sie die Polizei unter 110.
Sollte jemand verletzt sein, wählen Sie die 112.

Auf keinen Fall sollten Sie ein Tier nach einem Unfall ins Fahrzeug hieven und mitnehmen.
Damit würden Sie sich wegen Jagdwilderei strafbar machen.


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