Karlsruhe – Nach Inkrafttreten der Pandemiestufe 3 durch die Landesregierung Baden-Württemberg hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die aktualisierte Corona-Verordnung Sport – gültig ab 23. Oktober 2020 – veröffentlicht. Diese gestattet gemäß §3 Absatz 1 in Trainings- und Übungsgruppen ausdrücklich und nach wie vor die maximale Anzahl von 20 Personen. Die Regelung hat auch für den Schwimmsport Bestand. Darüber hinaus ist weiterhin eine Höchstzahl von 500 Personen bei der Durchführung von Sportveranstaltungen erlaubt.
Zwingend sind dabei alle allgemeinen Infektionsschutzvorschriften sowie die vor Ort geltenden Maßnahmen, die je nach Stadt- oder Landkreis enger gefasst sein können, zu beachten. Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass das umsichtige Verhalten von Vereinsmitgliedern während der Sportausübung auf Basis der entwickelten Hygienekonzepte bislang einen wesentlichen Beitrag dazu leiste, einer weiteren Ausbreitung der Pandemie entgegenzuwirken.
BSB-Präsident Martin Lenz hebt hervor: „Dass die aktualisierte Verordnung den Sportbetrieb unverändert zulässt, ist ein überaus wertschätzendes Zeichen der Politik an das großartige Engagement in unseren Vereinen, Sportkreisen und Fachverbänden. Es zeigt, dass an den vielzähligen Orten, an denen unser Sport stattfindet, sehr verantwortungsvoll vorgegangen wird. Mein großer Dank gilt hier den unzähligen Ehrenamtlichen, ohne die der Sportbetrieb insbesondere in diesen herausfordernden Zeiten undenkbar wäre. Gleichzeitig ist es immens wichtig, in den gemeinsamen Bemühungen nicht nachzulassen und zum Schutz eines jeden Einzelnen und unserer Gesellschaft weiterhin mit der erforderlichen Weitsicht zu agieren.