Wiesbaden – Die Infektionszahlen in Wiesbaden steigen ungebrochen weiter an. Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden hat deshalb am Montag, 26. Oktober 2020, weitere Maßnahmen beschlossen. Diese richten sich nach den Vorgaben des Landes im Eskalationskonzept des Landes Hessen für die kreisfreien Städte und Landkreise.
Folgende neue Maßnahmen gelten ab Donnerstag, 29. Oktober, bis vorerst einschließlich Sonntag, 15. November.
Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch fünf Personen oder Angehörige aus zwei Hausständen gemeinsam aufhalten. Bei privaten Zusammenkünften mit vornehmlich geselligem Charakter (Feiern) außerhalb von Wohnungen bleibt es bei der in der vergangenen Woche getroffenen Regelung, dass bei diesen maximal zehn Personen zusammenkommen dürfen, dies gilt insbesondere in gewerblich überlassenen Räumen und Gaststätten. Für Zusammenkünfte in privaten Räumen, insbesondere Wohnungen, wird empfohlen, dass sich höchstens zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten treffen.
Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie Kulturangebote wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos und vergleichbare Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind fortan untersagt. Angesichts der fortschreitenden Infektionszahlen musste die bisherige Regelung, nach der die Teilnehmerzahl auf 100 Personen begrenzt war, noch weiter verschärft werden. Im begründeten Einzelfall kann das Gesundheitsamt Ausnahmen erteilen. Die Begrenzung auf 50 Personen gilt auch für Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften zur Religionsausübung sowie für Trauerfeiern und Bestattungen. Die Begrenzung gilt ebenso für Veranstaltungen und Führungen in Museen, Schlössern, Gedenkstätten, Tierparks, vergleichbaren Einrichtungen sowie für die Zuschauerzahl bei Sportveranstaltungen.
Die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase im öffentlichen Raum wird ebenfalls ausgeweitet. Nicht mehr nur in Gaststätten sowie Übernachtungsbetrieben müssen Gäste beim Betreten und Verlassen sowie beim Verweilen auf Gemeinschaftsflächen wie Sanitärräumen, Garderoben und Wellnessbereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Maskenpflicht gilt nunmehr unter anderem auch für den Besuch von Gottesdiensten von Glaubensgemeinschaften, den Besuch von Theatern, öffentlichen Vergnügungsstätten und öffentlichen Einrichtungen.
Bereits beschlossen hat der Verwaltungsstab Besuchseinschränkungen in Pflegeeinrichtungen. Sie gelten bis einschließlich Sonntag, 15. November. Personen, die in Alten- und Pflegeheimen oder in ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben, dürfen dann maximal drei Mal pro Kalenderwoche für jeweils eine Stunde Besuch von maximal zwei Personen empfangen. Seit Montag, 19. Oktober, ist eine generelle Maskenpflicht in Schulen ab der fünften Klasse in Kraft. Auch der praktische Sportunterricht ist in Schulen für alle Jahrgänge in geschlossenen Räumen untersagt. Beim Trainings- und Wettkampfbetrieb des Profi-, Spitzen- und Amateursports in geschlossenen Räumen sind keine Zuschauer mehr zugelassen, im Freien fortan – wie oben ausgeführt – maximal 50 Zuschauerinnen und Zuschauer. Es gilt außerdem weiterhin das Besuchsverbot für Wiesbadener Kliniken. Die Maskenpflicht an Bushaltestellen wird mit den neuen Regelungen ab Donnerstag, den 29. Oktober, aufgehoben, da das Land inzwischen eine gleichlautende Pflicht für das gesamte Land Hessen erlassen hat, so dass es einer eigenen Wiesbadener Regelung per Allgemeinverfügung nicht länger bedarf. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist nach der Landesregelung, die bereits gilt, während des gesamten Aufenthalts an Bushaltestellen zu tragen – unabhängig davon, ob der Mindestabstand zu anderen Personen eingehalten werden kann.
Details aller Regelungen stehen in Allgemeinverfügungen. Diese können auf wiesbaden.de/coronavirus unter dem Punkt „Pressemeldungen und Verordnungen“ heruntergeladen werden.
„Wir wissen, dass dies weitere einschneidende Maßnahmen sind. Diese sind aber notwendig, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie wieder zu verlangsamen, Menschen aus Risikogruppen zu schützen und sicherzustellen, dass in Kliniken weiterhin ausreichend Behandlungskapazitäten vorhanden sind“, sagen Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende sowie Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz. „Wir bitten alle Wiesbadenerinnen und Wiesbadener um Verständnis und appellieren dringend, sich an die Maßnahmen und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu halten.“
Der Verwaltungsstab trifft sich am Mittwoch, 26. Oktober, erneut um die Situation zu beurteilen. In der Sitzung soll auch darüber beraten werden, ob der Sternschnuppenmarkt, die Winterstubb und Eiszeit stattfinden können oder nicht.
Das Gesundheitsamt ist telefonisch unter (0611) 312828 erreichbar; montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie an den Wochenenden von 9 bis 13 Uhr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessenweiten Corona-Hotline beantworten unter der (0800) 5554666 täglich von 9 bis 15 Uhr Fragen zur Gesundheit und Quarantäne. Weitere Fragen, Anliegen und Informationen zum Corona-Virus werden montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr beantwortet. Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.