Mannheim – Beim VGH sind bisher knapp 30 Verfahren zur neuen Coronaverordnung der Landesregierung eingegangen. Überwiegend handelt es sich um Eilanträge. Antragsteller sind u.a. Hotels, Spielhallen, Restaurants, Fitnessstudios, Kosmetikstudios, ein Tattoostudio, ein Prostitutionsbetrieb, eine Tanzschule, eine Wettannahmestelle, ein Berufsmusiker und Konzertveranstalter, ein Hotelgast und weitere Privatpersonen.
Der VGH beabsichtigt, an diesem Freitag über erste Eilanträge zu entscheiden und hierüber umgehend zu informieren.