Bad Dürkheim – Die Baumesse Bad Dürkheim darf stattfinden! Der Veranstalter (BaumesseE GmbH in Münster) hatte gegen das generelle Verbot durch die Corona-Bekämpfungsverordnung einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Mainz beantragt. Dem Antrag wurde nunmehr nach heutiger telefonischer Auskunft des Verwaltungsgerichts Mainz entsprochen, das generelle Verbot mithin für unwirksam beurteilt. Die schriftliche Begründung wird morgen vorliegen.
„Wir sind sehr zufrieden mit der Einschätzung der Richter und froh, dass Maßnahmen wie dieses Verbot rechtsstaatlich geprüft wurden. Es war unser vorderstes Anliegen, die Rechtmäßigkeit der von uns als willkürlich empfundenen Einschränkungen infrage zu stellen. Dies waren wir Ausstellern, Besuchern und unseren Mitarbeitern schuldig. Nun zeigt sich, dass das Verbot vor Gericht keinen Bestand gehabt hat.“
Die BaumesseE GmbH sieht sich in ihrer Einschätzung bestätigt, dass auf der Messe mit ihrem geprüften Hygienekonzept niemand einer erhöhten Ansteckungsgefahr ausgesetzt ist.
„Die Aussteller und wir als Veranstalter können nun auf ein erfolgreiches Messewochenende in Bad Dürkheim hoffen. Wir hoffen sehr, dass die Betriebe aus der Region ohne wirtschaftlichen Schaden durch die kommenden Wochen kommen und möchten unseren Teil dazu beitragen. Wir wünschen uns, dass alle Beteiligten am Wochenende bei bester Stimmung und tollen Gesprächen auf der Baumesse Bad Dürkheim zusammenkommen.“