Ludwigshafen: Stadtnotizen 03.11.2020

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Stadtverwaltung Ludwigshafen hält Dienstleistungen und Services aufrecht – Hallenbäder, Museen, Wildpark und Seniorentreffs schließen – Eheschließungen und Bestattungen finden weiter statt

Die Stadtverwaltung hält ihre Dienstleistungen während der seit 2. November 2020 geltenden Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie in den unterschiedlichen Bereichen weiter aufrecht. Dennoch müssen einige Angebote eingeschränkt werden oder entfallen. „Wir alle stehen in diesen Tagen vor großen Herausforderungen. Gemeinsam müssen wir alles daransetzen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Dies geschieht durch das konsequente Unterbrechen möglicher Infektionsketten. Aus diesem Grund haben die Bundesregierung und die Bundesländer weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen. Dazu hat das Land Rheinland-Pfalz am Freitag, 30. Oktober 2020 eine entsprechende Verordnung erlassen. Auch die Regelungen der Ludwigshafener Allgemeinverfügung vom 22. Oktober gelten in Teilen weiter, das betrifft unter anderem die Maskenpflicht in der Innenstadt und im Unterricht der Erwachsenenbildung sowie die Ausführungen zum Alkoholverkaufsverbot. Aber auch wenn einzelne Angebote der Stadt durch die neuen Regelungen betroffen sind, wird die Verwaltung selbstverständlich Dienstleistungen und Services aufrechterhalten. Unsere Mitarbeiter sind auch unter den aktuellen Corona-Bedingungen für die Bürger da, wir handeln verantwortungsbewusst und gemeinwohlorientiert“, informiert Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck und betont gleichzeitig: „Nur gemeinsam können wir diese Herausforderung bewältigen. Deshalb meine dringende Bitte: Befolgen Sie konsequent die Regeln. Halten Sie Abstand, tragen Sie Masken, achten Sie auf die Hygiene, lüften Sie richtig und nutzen Sie die Warn-App.“

Das Land Rheinland-Pfalz hat am 30. Oktober 2020 die 12. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz erlassen. Die neuen Corona-Beschränkungen gelten seit Montag, 2. November 2020. Die von der Stadt verfügten Regelungen der Ludwigshafener Allgemeinverfügung vom 22. Oktober gelten in Teilen weiterhin. Weitere Informationen dazu unter www.ludwigshafen.de.

Aktuelle Erreichbarkeit und Regelungen

Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen müssen laut Verordnung schließen. Dazu gehören unter anderem Veranstaltungshäuser, Bäder, Museen, das Theater im Pfalzbau, das Kulturzentrum dasHaus und der Wildpark.

Städtische Seniorentreffs
Die städtischen Seniorentreffs und Schwerpunktzentren gelten als soziokulturelle Einrichtungen und sind somit laut 12. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz ab 2. November 2020 bis auf Weiteres geschlossen. Es finden keine Aktivitäten und Angebote statt.

Ernst-Bloch-Zentrum
Das Ernst-Bloch-Zentrum stellt seinen Ausstellungsbetrieb ebenfalls ein. Einzelne Besucher für Recherche und Bibliothek sind nach Anmeldung jedoch willkommen.

Stadtbibliothek
Die Zentralbibliothek in der Bismarckstraße bleibt zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bleibt im gesamten Gebäude Pflicht, auch an den Arbeitsplätzen. Der Mindestabstand von 1,50 Meter muss gewahrt bleiben. Das Essen ist in der Bibliothek verboten.
Neu ist, dass an den Tischen maximal zwei Personen zusammensitzen dürfen – auch in den Gruppenarbeitsräumen dürfen nur zwei Personen gleichzeitig arbeiten.
Die Zentralbibliothek bietet einen kontaktarmen Ausleihservice an: Mit Books to go können Medien bequem von Zuhause aus herausgesucht und bestellt werden. Sobald die Medien abgeholt werden können, erhalten die Nutzer eine Benachrichtigung.
In der Kinderbibliothek dürfen sich zurzeit nur maximal zehn Personen gleichzeitig aufhalten. Es gibt dort keine Arbeitsplätze. Es finden außerdem keine Klassenführungen oder Büchertausch-Aktionen statt.
Das Ideenw3rk sagt alle Kurse und Workshop-Angebote im November ab. Die Bibliothek der Dinge kann normal genutzt werden, alle Dinge werden nach Rückgabe desinfiziert und kommen für fünf Tage in Quarantäne, bevor sie wieder ausgeliehen werden können.
Die Stadtteil-Bibliotheken stellen ab Mittwoch, 4. November 2020, ihre Öffnungszeiten wieder um auf nur einen Tag in der Woche. Am heutigen Dienstag, 3. November 2020, haben noch alle vier – Gartenstadt, Mundenheim, Oppau und Rheingönheim – wie gewohnt geöffnet. Ab Mittwoch sind die Öffnungszeiten wie folgt, jeweils von 10 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr:
Dienstag: Gartenstadt und Rheingönheim
Mittwoch: Edigheim und Ruchheim
Donnerstag: Mundenheim und Oppau
Freitag: Friesenheim und Oggersheim
Besucher werden gebeten, das jeweilige Hygienekonzept und die Wegeführung vor Ort zu beachten.

Musikschule
Die Musikschule ist geöffnet. Der Einzelunterricht in allen Instrumenten findet weiter statt. Zweiergruppen gibt es nur bei Streichern, Gitarren und Keyboard. Zweiergruppen im Klavierunterricht sind nur bei demselben Hausstand möglich. Es finden keinerlei Veranstaltungen im November statt, auch kein Weihnachtskonzert.

VHS
Die Volkshochschule ist als Weiterbildungseinrichtung von einer kompletten Schließung nicht betroffen. Am kommenden Donnerstag, 5. November 2020, ist die persönliche Anmeldung sowie Kasse der Volkshochschule Ludwigshafen, Bürgerhof, von 9 bis 12 Uhr besetzt. Ab Montag, 9. November 2020, ist die Barzahlung und persönliche Anmeldung nur nach Terminvereinbarung möglich. Entspannungs- und Bewegungskurse, Kochkurse, Vorträge sowie der „Workshop Improvisationstheater“ werden vorerst bis einschließlich Montag, 30. November 2020, unterbrochen beziehungsweise abgesagt.
Bei Absagen werden die Betroffenen verständigt.
Anmeldungen sind telefonisch unter 0621 504-2238 und auf www.vhs-lu.de weiterhin möglich.

Eheschließungen
Eheschließungen werden weiterhin durchgeführt. Bereits gebuchte Eheschließungstermine bleiben bestehen.

Anwesend sein dürfen:
• Rathaus (zirka 48 Quadratmeter) und Maudach (zirka 56 Quadratmeter): Trauperson, Brautpaar, zwei weitere Personen
• Oppau (zirka 60 Quadratmeter) und Ruchheim (zirka 67 Quadratmeter) und Ebertpark: Trauperson, Brautpaar, drei weitere Personen
Die Daten der Anwesenden müssen erfasst werden und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für die Anwesenden verpflichtend. Lediglich das Brautpaar darf diesen während der Trauzeremonie absetzen. Im Zugangsbereich müssen alle Beteiligten ihre Hände desinfizieren. Im Trauzimmer werden nach den Trauungen die genutzten Flächen desinfiziert.

Trauerfeiern und Bestattungen
Trauerfeiern können unter Beachtung von Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt werden. Auf Grundlage der 12. Corona Bekämpfungsverordnung wird jedoch die zulässige Anzahl von Trauergästen bei Bestattungen wieder auf eine Person pro zehn Quadratmetern Hallenfläche reduziert. Für die Trauerhallen in Ludwigshafen ergeben sich folgende maximale Personenzahlen in der Halle (Ohne Geistliche und Trauerredner):
Hauptfriedhof 26 Personen, Friesenheim 12 Personen, Oggersheim 18 Personen, Rheingönheim 18 Personen, Maudach 7 Personen, Ruchheim 10 Personen, Oppau 12 Personen, Edigheim 7 Personen und Mundenheim 10 Personen.

Als Trauergäste können folgende Personen teilnehmen:
• Die Ehegattin oder der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, die Verlobte oder der Verlobte der verstorbenen Person
• Personen, die mit der verstorbenen Person im ersten oder im zweiten Grad verwandt sind sowie deren Ehegatten oder Lebenspartner, und
• Personen eines weiteren Hausstandes
Es gilt generell eine Maskenpflicht. Es dürfen keine Gegenstände entgegengenommen und weitergereicht werden, Gesangsbücher werden nicht mehr gestellt. Weihwasserbecken und -behälter bleiben leer. Der Beisetzung am Grab dürfen die Personen beiwohnen, die auch an der Feier in den Trauerhallen teilnehmen.
Weitere Informationen geben die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung unter Telefon 0621 504-4849 oder unter 
E-Mail friedhofsverwaltung@ludwigshafen.de.


Informationstelefon weiter geschaltet

Das Informationstelefon der Stadtverwaltung zur Corona-Pandemie ist unter der Telefonnummer 0621 504-6000 ab sofort
von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 20 Uhr geschaltet.

Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises ist unter der Rufnummer 0621 5909-5800 von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis12 Uhr erreichbar.

Die Hotline des Landes steht unter 0800 575 8100 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und am Wochenende von 10 bis 15 Uhr zur Verfügung. Patienten, die vermuten, dass sie sich mit dem Corona-Virus infiziert haben, können sich unter der 24-Stunden-Hotline 0800 99 00 400 an die Fieberambulanz wenden.


Berliner Straße für Fußgänger und Radverkehr wieder geöffnet

Seit Montagmittag, 14 Uhr, kann die Durchfahrt Berliner Straße von Fußgänger und Radfahrer wieder genutzt werden. Nach dem Ende der Aufräum- und Nacharbeiten des Pilzstraßen-Abrisses ist dies der erste Schritt zurück zur Normalität, wie Alexander Thewalt, Dezernent für Bau und Umwelt, betont. „Wir freuen uns, dass die Berliner Straße nun wieder genutzt werden kann und sind zuversichtlich, dass zeitnah auch wieder Straßenbahnen und Autos fahren können.“ Nach derzeitigem Stand soll eine volle Inbetriebnahme der Berliner Straße bis Mitte Dezember erfolgen.


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