Neustadt an der Weinstraße – 05.11.2020 – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Neustadt: Verkehr im Schulwegbereich kontrolliert
Neustadt/Weinstraße (ots) – Am 04.11.2020 zwischen 07:30 Uhr und 08:05 wurde der Bereich der Schulen im Harthäuserweg überprüft. Bis auf den Transport eines Kleinkindes ohne Kindersitz war nur noch ein Gurtmuffel und das Nichtmitführen von Bescheinigungen zu beanstanden.
Neustadt: Verkehrsunfall mit zwei leichtverletzten Personen
Neustadt/Weinstraße (ots) – Im Kreuzungsbereich Weinbergstraße/ Haltweg/ Walter-Bruch-Straße kam es am 04.11.2020 gegen 15:00 Uhr zu einem Verkehrsunfall, bei dem die beiden unfallbeteiligten Autofahrerinnen leicht verletzt wurden. Eine 38-jährige Frau fuhr mit ihrem Pkw von der Weinbergstraße über die Kreuzung in den Haltweg, während die 58-jährige zweite Unfallbeteiligte aus südlicher Richtung (Haltweg) in die Kreuzung einfuhr. Hierbei kam es zum Zusammenstoß. Beide Fahrerinnen klagten über Schmerzen im HWS-Bereich. Der Gesamtsachschaden wird mit ca. 7000 Euro angegeben. Beide Fahrzeug waren noch fahrbereit. Aufgrund der unterschiedlichen Angaben zum Unfallhergang muss weiter ermittelt werden.
Neustadt: Verkehrskontrollen
Neustadt/Weinstraße (ots) – Am 03.11.20 wurden von der Polizei Neustadt folgende Kontrollen durchgeführt:
- Karolinenstraße (10:30 Uhr – 11:30 Uhr) 14 Geschwindigkeitsverstöße;
- Karolinenstraße (13:00 Uhr -14:00 Uhr) 11 Geschwindigkeitsverstöße, 1 Verstoß Anschnallpflicht, 2 fehlende Hauptuntersuchungen;
- Branchweilerhofstraße-VFL Parkplatz (14:45 Uhr-15:38 Uhr) 12 Geschwindigkeitsverstöße, 1 Nutzung Mobiltelefon;
- Branchweilerhofstraße, Durchfahrtsverbot (15:50 Uhr-16:30 Uhr) 9 Durchfahrtverstöße, 1 Verstoß Anschnallpflicht;
- K23/ Martin-Luther-Straße (22:45 Uhr bis 23:55 Uhr) 16 Geschwindigkeitsverstöße. Bei einem 25-Jährigen, der in der Martin-Luther-Straße mit 55 statt der erlaubten 30 kmh gemessen wurde, ergab sich der Verdacht auf eine Fahrt unter Betäubungsmitteleinfluss. Die Weiterfahrt wurde untersagt, eine Blutprobe entnommen.