Kaiserslautern – Die aktuell gültige Corona-Bekämpfungsverordnung lässt Trauerfeiern weiterhin zu.
Im Freien wie in den Aussegnungshallen gelten die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln. Je nach Größe der Aussegnungshalle in Kaiserslautern dürfen insgesamt zwischen sieben und 15 Trauergäste teilnehmen. Zu den erlaubten Gästen zählen Ehe- und Lebenspartner sowie Verlobte der Verstorbenen, Verwandte des ersten und zweiten Verwandtschaftsgrades mit Lebens- und Ehepartnern sowie Personen eines weiteren Hausstands. Sofern es der Platz erlaubt, können bis zur maximalen Gästezahl auch weitere Personen die Trauerfeierlichkeit begleiten.