Kreis Kaiserslauern – Am 11.11.2020 wurden drei Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Neustadt a. d W. in Sachen Kommunaler Finanzausgleich (KFA) vor dem Verfassungsgerichtshof verhandelt.
Anlass der Vorlagebeschlüsse waren Klagen des Landkreises Kaiserslautern und der Stadt Pirmasens gegen Zuweisungsbescheide aus dem KFA nach dessen Neufassung im Jahr 2014. Das Verwaltungsgericht hatte im vergangenen Jahr diese Neufassung als nicht in Einklang mit der Landesverfassung stehend betrachtet und dem VGH zur Überprüfung vorgelegt. Der KFA trägt einen wesentlichen Teil zur Finanzierung der Leistungen der Kommunen bei.
In der knapp vier Stunden währenden mündlichen Verhandlung stand insbesondere die Frage der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs im Vordergrund. Bislang bestimmt sich die Höhe des KFA im Wesentlichen nach Prozentanteilen an Steuerverbünden. Landkreis und Stadt, aber auch die zu dem Verfahren zugezogenen kommunalen Spitzenverbände machten deutlich, dass dieses Modell die Ausgaben der Kommunen nicht in den Blick nehme und daher nicht auskömmlich sei. Mit anderen Worten: Eine Ermittlung der tatsächlichen Kosten der Kreise, Städte und Gemeinden finde nicht statt. Diese Ermittlung sei, wie Beispiele aus Nachbarländern zeigten, auch möglich. Der Rechnungshof unterstützte in der Verhandlung die Auffassung der Spitzenverbände.
Das Gericht deutete an, mit seinem Urteilsspruch ggf. ein neues Kapitel bei der kommunalen Finanzausstattung aufschlagen zu wollen. Dies würde, so die Vertreter der beiden Kläger und der Spitzenverbände, angesichts der anhaltenden Finanzmisere dieser Ebene mehr als begrüßt. Gerade die augenblickliche Corona-Pandemie führe die Notwendigkeit einer leistungsfähigen kommunalen Ebene einmal mehr deutlich vor Augen.
Umgerechnet in Euro pro Kopf sind die rheinland-pfälzischen Kommunen im Ländervergleich nach den Kommunen im Saarland am höchsten verschuldet. Aktuell liegen nach Angaben der Bertelsmann Stiftung elf der bundesweit 20 am höchsten verschuldeten kreisfreien Städte und Landkreisbereiche in Rheinland-Pfalz. Die Entscheidung des VGH hat daher für die Kommunen im Land höchste Bedeutung.
Der VGH wird sein Urteil am 16.12.2020 verkünden.
„Der Investitionsstau bei Straßen, Schulen und öffentlichen Einrichtungen ist erdrückend. Unseren kommunalen Mandatsträgern bleibt seit Jahren nichts anderes übrig als den Mangel zu verwalten. Unsere Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf handlungsfähige Kommunen und gleichwertige Lebensverhältnisse. Unsere Kommunen müssen Zukunft gestalten anstatt Mangel verwalten“,
appellierte Landrat Ralf Leßmeister in seiner Stellungnahme bei der Verhandlung.