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Gerüstet gegen Schnee und Eis
Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen ist auch in diesem Jahr für die Wintersaison gut gerüstet. Bei Schnee oder Eis sind Räum- und Streueinsätze geplant und gewährleistet. Damit der Straßenverkehr dann nicht zusammenbricht, wichtige Zufahrtstraßen frei bleiben oder vorrangig geräumt werden und Autofahrer wie Fußgänger sicher ihrer Wege gehen können, werden die Mitarbeiter des Wirtschaftsbetriebs Ludwigshafen mobilisiert, die dann unverzüglich ihren Dienst aufnehmen.
Sollte es erforderlich sein, beginnt der Winterdienst um 5 Uhr und dauert bis in die Abendstunden. Insgesamt stehen für die Einsätze neun Streu- und Räumfahrzeuge, sieben kleinere Streuer und zwei Kleinst-Streuer sowie achtzehn Klein-Lkw bereit. Auch in dieser Wintersaison wird wieder ein Streufahrzeug zum Einsatz kommen, das reine Salzsole versprüht. Das Fahrzeug wird vor allem im Präventiveinsatz Verwendung finden. Die Sole verteilt sich gleichmäßiger auf der Fahrbahn, bleibt auch länger haften und sorgt so dafür, dass winterliche Glätte erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen kann. Allerdings ist der Einsatz dieses Fahrzeuges aufgrund des hohen Wasseranteils bis zu Tiefsttemperaturen von minimal minus fünf Grad Celsius begrenzt.
Bei einem Volleinsatz sind bis zu 60 Mitarbeiter auf rund 570 Straßenkilometern mit Schütte, Streugut, Schneeschiebern und Fahrzeugen unterwegs. Innerhalb von rund dreieinhalb Stunden werden Brücken, Hochstraßen und die wichtigsten Verkehrsknotenpunkte sowie Zebrastreifen, Kreuzungen und verschiedene öffentliche Plätze maschinell und manuell betreut. Wird es extrem winterlich, packen Mitarbeiter des Bereiches Grünflächen und Friedhöfe, des Bereiches Stadtentwässerung und Straßenunterhalt sowie der Abteilung Verkehrstechnik mit an. Täglich, bei besonderen Wetterlagen auch stündlich, werden Vorhersagen über den Internetdienst Meteogroup und Wettermanufaktur abgerufen. An diesen Wetterprognosen orientiert sich die Wochen- und Tagesplanung mit Rufbereitschaften und Folgeeinsätzen. Auch die drei Glättemeldeanlagen im Stadtgebiet an der Pylonbrücke, in der Meckenheimer Straße und an der L 523 sind ein wichtiger Faktor. Jede Wetteränderung mit Regen, Schnee und Eis wird über Sensoren in der Fahrbahndecke sofort an den Betrieb gemeldet. Die Einsatzleitung reagiert dann nach Information über die Bereitschaftshabenden mit entsprechenden Einsätzen.
Bei Kontrollfahrten werden im Stadtgebiet rund 100 Kilometer Fahrbahn überprüft. Trotz bester Organisation und engagiertem Einsatz der Mitarbeiterlassen sich Behinderungen des Straßen- und Fußgängerverkehrs jedoch nicht immer verhindern. Setzt die Glätte beispielsweise kurz vor oder während des Berufsverkehrs ein, stehen die Einsatz-Fahrzeuge oft im Stau und kommen selbst nicht vorwärts, um die Fahrbahnen zu sichern.
Die Gewährleistung der Sicherheit für den öffentlichen Verkehr hat im Winter für die Mitarbeiter des Entsorgungsbetriebes oberste Priorität. Aber auch Bürger müssen hierzu beitragen, indem sie selbst auf Gehwegen oder in Wohn- und Spielstraßen ihre Streu- oder Räumaufgaben leisten. Anstelle von Salz darf hierzu nur umweltschonendes Granulat, Sand oder Splitt eingesetzt werden. Auch die Verbindung des Gehweges zu einer Bushaltestelle oder zu einem Fußgängerüberweg gehört zum Verantwortungsbereich des Anliegers. Auf dem Gehweg muss ein 1,50 Meter breiter Streifen freigehalten werden. Schnee ist sogleich nach Ende des Schneefalls zu räumen. Er kann am Gehwegrand aufgehäuft werden, die Sinkkästen und Straßenrinnen müssen freigehalten werden, um das Schmelzwasser abfließen zu lassen. Werktags müssen von 7 bis 21 Uhr und sonn- und feiertags von 8 bis 21 Uhr die genannten Bereiche sicher sein.
Weitere Informationen finden Bürger unter www.ludwigshafen.de, Rubrik Dienstleistungen A-Z: Stichwort „Winterdienst“
Weitere Daten:
- Im Einsatz sind zwischen 60 und 200 Mitarbeiter
- 570 Kilometer Straßennetz
- Neun Streu- und Räumfahrzeuge, sieben kleinere Streuer, zwei Kleinst-Streuer und 18 Klein-Lkw
- Gelagert sind 2.000 Tonnen Salz, 350 Tonnen Granulat, 120 Tonnen Magnesiumchlorid in Vorratstanks,
- 15 Tonnen Natriumchlorid-Sole in einer Mischanlage
Radarkontrollen für die Woche vom 23. November bis 29. November 2020
Die Stadt Ludwigshafen nimmt in folgenden Stadtteilen Radarkontrollen vor.
Montag, 23. November: West, Oggersheim und Rheingönheim; Dienstag, 24. November: Friesenheim, Gartenstadt und Nord; Mittwoch, 25. November: Oggersheim, Ruchheim und West; Donnerstag, 26. November: Mundenheim, Edigheim und Oppau; Freitag, 27. November: Maudach, Mitte und Süd.
Kurzfristige Änderungen behält sich der Bereich Straßenverkehr vor. Kontrollen können auch kurzfristig an anderen Stellen stattfinden.
Stadt verlängert Maskenpflicht in der Innenstadt
Ludwigshafen – Die Stadt Ludwigshafen verlängert mit einer neuen Allgemeinverfügung die in der Innenstadt geltende Maskenpflicht zunächst bis zum 20. Dezember 2020. Der bisherige Geltungsbereich der Maskenpflicht wird erweitert um den Carl-Wurster-Platz.
„Die Entwicklung der Coronainfektionen in Ludwigshafen gibt uns Anlass zu großer Besorgnis. Aktuell liegt die Inzidenzzahl bezogen auf 100.000 Einwohner bei knapp unter 200. Angesichts des Infektionsgeschehens ist es aus unserer Sicht unerlässlich, die Maskenpflicht in der Innenstadt weiter aufrechtzuhalten“, so Bürgermeisterin Prof. Dr. Cornelia Reifenberg. Die Verlängerung der Maskenpflicht hat der Stadtvorstand am Mittwoch, 18. November 2020, einstimmig beschlossen. Auch das Land Rheinland-Pfalz hat seine Zustimmung zu der neuen Verfügung erteilt.
„Gleichzeitig appellieren wir an alle Menschen in Ludwigshafen, sich darüber hinaus an die Empfehlungen der Bundesregierung und der Länder vom 16. November 2020 zu halten. Wo immer möglich private Kontakte zu reduzieren oder auf Feiern ganz zu verzichten, um nur zwei Beispiele zu nennen, fällt uns allen sehr schwer. Dennoch ist es der richtige Weg, um die Verbreitung des Coronavirus zu unterbrechen“, bekräftigte Reifenberg gemeinsam mit ihren Kollegen im Stadtvorstand, den Beigeordneten Andreas Schwarz, Alexander Thewalt und Beate Steeg.
Geregelt wird die Verlängerung der Maskenpflicht in einer neuen Allgemeinverfügung, die zum 23. November 2020 in Kraft tritt.
Bis dahin gilt die aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt vom 22. Oktober 2020. Weiterhin gültig bleibt mit der neuen Allgemeinverfügung das Alkoholverkaufsverbot in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr. Außerdem werden die Öffnungszeiten der gastronomischen Einrichtungen für Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie für Straßenverkauf und Ab-Hof-Verkauf an jedem Wochentag auf den Zeitraum von 6 Uhr bis 23 Uhr begrenzt. Umfassende Informationen finden Interessierte im Internet auf www.ludwigshafen.de.
Zum Hintergrund:
Gültig ist die Maskenpflicht in der Prinzregentenstraße, Bismarckstraße, Ludwigstraße, auf dem Rathausplatz, Ludwigsplatz, in der Schulstraße (zwischen Bismarckstraße und Ludwigsplatz), Bahnhofstraße (zwischen Berliner Straße und Rhein-Galerie), Kaiser-Wilhelm-Straße (zwischen Bismarckstraße und Zollhofstraße), Wredestraße (zwischen Bismarckstraße und Lichtenbergerstraße), auf dem Carl-Wurster-Platz, Berliner Platz und in der Mundenheimer Straße (zwischen Yorckstraße und Pfalzgrafenstraße).
Sprechstunde des Ortsvorstehers Gartenstadt
Die nächste Sprechstunde des Ortsvorstehers Gartenstadt, Andreas Rennig, findet am Freitag, 27. November 2020, von 10 bis 12 Uhr im Ortsvorsteherbüro Gartenstadt, Königsbacher Straße 14, statt.
Fundbüro ist geschlossen
Das Fundbüro bleibt in der kommenden Woche geschlossen. Die Ausgabe von Fundsachen ist von Montag, 23. November, bis einschließlich Freitag, 27. November 2020, nicht möglich. Bei Fragen erreichen Bürger das Fundbüro unter der Rufnummer 0621 504-2404 und unter der E-Mail-Adresse fundbuero@ludwigshafen.de.