Südpfalz: Coronavirus – Kreise SÜW und Germersheim sowie Stadt Landau erlassen Allgemeinverfügungen zur Anordnung der Absonderung in häusliche Quarantäne

Landau / Germersheim – Aufgrund der dynamischen Entwicklung im Hinblick auf die Corona-Fallzahlen haben die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim sowie die Stadt Landau jeweils Allgemeinverfügungen erlassen, die den Verwaltungen ein schnelleres Handeln bei der Verfügung von Quarantänen ermöglicht.

„An den bisherigen Beurteilungen und der fachlichen Vorgehensweise ändert sich nichts. Lediglich die verwaltungstechnischen Abläufe werden der sich dynamisch verändernden Situation im Landkreis angepasst“, erklären die Landräte Dietmar Seefeldt und Dr. Fritz Brechtel sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch.

Bislang wurde die Quarantäne für alle positiv auf COVID-19 getesteten Personen und Kontaktpersonen individuell zunächst mündlich und gegebenenfalls anschließend zusätzlich schriftlich durch eine Verfügung der Verwaltungen angeordnet. Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Prozesse erhalten Betroffene ab sofort eine mündliche Quarantäneanordnung und eine schriftliche Kurzbescheinigung, beide direkt durch das Gesundheitsamt. Die Bescheinigung ist in Verbindung mit der Allgemeinverfügung auch Grundlage für die Beantragung möglicher Entschädigungsleistungen des Landesamtes für Jugend und Soziales. Ein Quarantänebescheid ist damit entbehrlich.

Allgemeinverfügungen sind allgemein gültig, das heißt eine Allgemeinverfügung wird öffentlich bekanntgegeben und kann dann als bekannt vorausgesetzt werden.
Die Allgemeinverfügungen der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim sowie der Stadt Landau wurden am 26. November öffentlich bekanntgemacht. Sie sind jeweils unter folgenden Links einsehbar:


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