Notunterkunft für Flüchtlinge auf PHV: Klares Signal aus Heidelberg

Befristete Verlängerung bis April 2016

Heidelberg – Der Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss des Heidelberger Gemeinderats hat mit breiter Mehrheit einem weiteren befristeten Betrieb des Notquartiers zur Erstaufnahme von Flüchtlingen in Patrick Henry Village (PHV) bis 30. April 2016 zugestimmt. Damit entsprach der Ausschuss dem Wunsch des Landes Baden-Württemberg, die Einrichtung wegen der konstant hohen Flüchtlingszahlen und dem andauernden Aufbau regulärer Landeserstaufnahmestellen befristet weiter zu führen. Betreiber der Unterkunft ist das Land Baden-Württemberg.

Grundlage für die befristete Fortführung bildet eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Heidelberg und dem Land Baden-Württemberg, in der unter anderem folgende Eckpunkte geregelt werden sollen:

  • Die Nutzung des Notquartiers endet am 30. April 2016.
  • So lange das Notquartier in Betrieb ist, werden der Stadt keine weiteren Flüchtlinge zugeteilt.
  • Grundsätzlich werden im Notquartier nicht mehr als 1.000 Asylbewerber untergebracht, nur in begründeten Notfällen kann die Zahl bis 2.000 ansteigen.
  • Die Sozial- und Sicherheitsstandards der Erstaufnahme werden vom Land gewährleistet.
  • Die Kosten, die mit dem Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung verbunden sind, trägt das Land.

Die Mitglieder des Ausschusses stimmten in ihrer Sitzung vom 20. Mai dem Vertragsentwurf ohne Enthaltungen und mit einer Gegenstimme zu. Sie beschlossen zudem, dass eine Verlängerung des Quartiers über den April 2016 hinaus möglich sein soll, solange dies mit der planerischen und baulichen Entwicklung von Patrick Henry Village vereinbar ist. Stadt und Land müssten hierzu dann erneut ein Einvernehmen treffen. Der Ausschuss forderte zudem das Land auf, für die Flüchtlinge einen regelmäßigen Shuttle-Verkehr in die Stadt sowie tagesstrukturierende Maßnahmen anzubieten. Eine Polizeipräsenz vor Ort und im näheren Umfeld soll durch entsprechende personelle Zuweisungen sichergestellt werden. Über den Vertrag entscheidet auf Seiten der Stadt abschließend der Gemeinderat voraussichtlich am 25. Juni.

Eingerichtet wurde das Notquartier im Dezember 2014. Dabei sollte es sich nach Aussagen des Landes um eine bis Frühjahr 2015 befristete Einrichtung handeln. Prof. Dr. Wolf-Dietrich Hammann, der als Vertreter des Ministeriums für Integration Baden-Württemberg zur Anhörung im Stadtentwicklungsausschuss hinzugezogen wurde, dankte der Stadt und dem Gemeinderat sowohl für die bisherige wie die jetzt erneut angebotene Unterstützung. Hammann versicherte, dass das Land keineswegs die Planungsabsichten der Stadt auf PHV beeinträchtigen wolle. Eine Landeserstaufnahmestelle (LEA) sei in Heidelberg definitiv nicht geplant. Laut Hammann soll es im Notquartier PHV eine Belegung mit 1.000 Flüchtlingen geben, man würde sich aber gerne die Möglichkeit offen halten, dass in Notsituationen auch mehr Flüchtlinge dort untergebracht werden können. Das Land arbeite derzeit intensiv am Aus- und Aufbau eines Systems aus sechs dauerhaften Landeserstaufnahmestellen, die – im Gegensatz zur heutigen Situation – über alle Regierungsbezirke verteilt sein werden. 

Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner dankte dem Gemeinderat für die breite Zustimmung.

„Das ist ein klares Signal aus Heidelberg an das Land“, sagte Würzner. „Heidelberg ist ein verlässlicher Partner, wenn es darum geht, Menschen auf der Flucht vor Unrecht und Gewalt zu helfen. Wir waren und sind weiterhin bereit, Verantwortung zu übernehmen. Wir halten es aber für wichtig, dass das Land konsequent sein angekündigtes Konzept der Erstaufnahme umsetzt und zügig weitere Landeserstaufnahmestellen über alle Regierungsbezirke in Baden-Württemberg hinweg einrichtet. Wir bieten dem Land an, PHV für eine befristete Zeit zu nutzen. Wir haben aber auch klargemacht, dass PHV keine langfristige Lösung für die Flüchtlingsaufnahme sein kann.“

Der Heidelberger Gemeinderat wird das Thema abschließend vor der Sommerpause behandeln. Seitens des Landes befasst sich im nächsten Schritt der Ministerrat mit der Vereinbarung.