Mannheim: Verbot von Verkaufsaktionen im Einzelhandel

Mannheim – Auf Erlass des Sozialministeriums des Landes hat die Stadt Mannheim in ihrer Allgemeinverfügung ein Verbot von Verkaufsaktionen im Einzelhandel angeordnet, das seit gestern, 09.12.2020, gilt. Hintergrund des Verbots ist die Annahme, dass Verkaufsaktionen wie Räumungs- oder Schlussverkäufe sowie besondere Rabattaktionen aufgrund ihres Event-Charakters und des zu erwarteten zusätzlichen Publikumsverkehrs zu einem größeren Zustrom von Menschenmengen führen, bei dem Mindestabstände nur schwer eingehalten werden können.

Die Stadt stellt klar, dass Rabatte grundsätzlich weiterhin angeboten werden dürfen. Einzelhändler sollten jedoch vorab eigenverantwortlich anhand ihrer Erfahrungswerte aus der Vergangenheit jede Verkaufsaktion im Einzelfall kritisch prüfen und beurteilen. So sind Aktionen untersagt, die insbesondere durch einen kurzen Geltungszeitraum (z.B. Tagesaktionen) oder die Preisgestaltung in Form von Niedrigpreisen eine solche Anziehungswirkung entfalten, dass es zu großen und verdichteten Menschenansammlungen kommt. Dies ist ebenso der Fall, wenn bei einem angebotenen Produkt eine hohe Nachfrage herrscht, von Beginn an jedoch klar ist, dass diese aufgrund der geringen Stückzahl nicht vollständig gestillt werden kann.

Der städtische Ordnungsdienst und die Polizei werden dann einschreiten, wenn es durch die Verkaufsaktion zu großen und verdichteten Menschenansammlungen kommt.


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