Weitere betrügerische Anrufe
Speyer/Dudenhofen (ots) – 07.12.-08.12.2020 – Weitere Strafverfahren wegen Betrugs am Telefon leitete die Polizei am Mittwoch gegen unbekannte Anrufer ein. Am 07.12 wurde ein 31-jähriger Mann aus Speyer von einer angeblichen Microsoft-Mitarbeiterin angerufen. Da ihm die Betrugsmasche bereits bekannt war, beendete er das Gespräch, ohne dass es zu irgendwelchen Forderungen kam.
Ein Schaden von knapp 5.000 EUR entstand dagegen einer 33-jährigen Frau aus Dudenhofen. Dieser wurde am 08.12 am Telefon durch einen angeblichen Mitarbeiter einer Bank mitgeteilt, dass ihr Online-Konto gehackt worden sei. Um eine Sperrung des Kontos zu veranlassen sollte sie dem Anrufer dann einen TAN übers Telefon mitteilen, was erfolgte. Am Folgetag wurde dann die unberechtigte Abbuchung festgestellt.
Die Polizei warnt ausdrücklich vor Anrufen, bei denen die sich Anrufer als Polizeibeamte ausgeben und nach Wertgegenständen fragen, vorgeben ein naher Verwandter wie Enkel/Enkelin oder Neffe/Nichte zu sein und Geld benötigen, Mitarbeiter einer Bank zu sein und einen TAN mitgeteilt bekommen müssen oder sich als Microsoft-Mitarbeiter ausgeben und den PC reparieren wollen.
Gehen Sie nicht auf die Forderungen solcher Anrufer ein und gewähren Sie diesen niemals Zugriff auf ihren Computer. Beenden sie derartige Telefonate bei Verdachtsschöpfung umgehende und verständigen Sie die Polizei. Nähere Informationen zu diesem Thema sowie die Tricks der Täter erfahren Sie unter www.polizei-beratung.de.
Polizei kontrolliert betrunkenen BMW-Fahrer
Speyer (ots) – 09.12.2020, 22:45 Uhr – Im Rahmen der Überwachung der nächtlichen Ausgangssperre erfolgte am Mittwoch um 22:45 Uhr in der Dudenhofer Straße die Kontrolle eines BMW durch die Polizei. Hierbei konnte bei dem 38-jährigen Fahrer aus Speyer deutlicher Atemalkohol festgestellt werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,1 Promille.
Dem 38-Jährigen wurde deshalb die Weiterfahrt untersagt, sein Führerschein wurde sichergestellt. Bei ihm wurde eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Da der Beschuldigte keinen triftigen Grund darlegen konnte, weshalb er sich nach 21:00 Uhr mit seinem Pkw im öffentlichen Verkehrsraum bewegte, erfolgte weiterhin eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verstoßes gegen die nächtliche Ausgangssperre.