Frankfurt (ots) – Für den heutigen Samstag 12.12.2020, wurden an unterschiedlichen Örtlichkeiten im Stadtgebiet mehrere Versammlungen angemeldet. Eine ursprünglich angemeldete Demonstration von “Querdenken-69” wurde durch die Stadt Frankfurt verboten. Trotz des Verbots kündigten die sog. “Querdenker” im Internet an, in Frankfurt unterschiedliche Aktionen durchzuführen. Die Polizei bereitete sich daher mit einem flexiblen Einsatzkonzept und angemessener Kräfteanzahl auf diese Lage vor.

Das Verbot der „Querdenken-69“-Demonstration wurde zwischenzeitlich durch das Verwaltungsgericht Frankfurt sowie im weiteren Verlauf durch den hessischen Verwaltungsgerichtshof und schließlich durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Frankfurt Demo Querdenken 069 12.12.2020 (Foto: Torsten Reitz)
Wasserwerfer (Foto: Torsten Reitz)

Neben den Anmeldungen der “Querdenken-69”-Demonstration gab es bereits im Vorfeld eine Vielzahl von Anmeldungen von Gegendemonstrationen an unterschiedlichen Örtlichkeiten, vorrangig im innerstädtischen Bereich.

Am Friedberger Platz sowie am Merianplatz gab es am Vormittag kleinere Versammlungen.
Vor Ort wurde festgestellt, dass die thematische Gestaltung dieser der verbotenen “Querdenken-69”-Demonstration zuzurechnen war. Demnach wurden diese Versammlungen als Ersatzveranstaltungen für die verbotene Demonstration bewertet und im Anschluss aufgelöst.
Ebenso verhielt es sich mit einer kleineren Versammlung am Hessischen Rundfunk.
Diese wurde ebenso als Ersatzveranstaltung zu “Querdenken-69” gewertet und aufgelöst.

Am Mittag fand ein Aufzug unter dem Motto “Solidarisch durch die Krise – Lautstark gegen Rechts Rhein-Main” statt. Der Aufzug mit rund 450 Teilnehmern/innen bewegte sich außerhalb der Innenstadt von der Bockenheimer Warte aus und mündete in einer Abschlusskundgebung im Rothschildpark.
Die Veranstaltung verlief insgesamt friedlich.

Weiterführende Angaben zu Gesamtteilnehmerzahlen können nicht getätigt werden.
Der Veranstaltungstag war geprägt von einer dynamischen Lageentwicklung an einer Vielzahl von Örtlichkeiten auf Seiten der Querdenker, aber auch seitens des Gegenprotests.

Frankfurt Demo Querdenken 069 12.12.2020 (Foto: Torsten Reitz)
Polizeifahrzeuge (Foto: Torsten Reitz)

Im weiteren Tagesverlauf bildeten sich mehrere Personenansammlungen von sogenannten “Querdenkern” und Gegendemonstranten im Innenstadtbereich. Vereinzelt kam es hierbei zu einem bewusst herbeigeführten Aufeinandertreffen der sogenannten “Querdenker” und Gegendemonstranten. Die Polizei war an allen Örtlichkeiten mit Einsatzkräften präsent und trennte die unterschiedlichen Gruppierungen konsequent. Im Rahmen dessen kam es auch zu Personenkontrollen, da sich einige Personen nicht an die Hygieneregeln hielten.

Im Bereich der Hauptwache trafen am Nachmittag eine Gruppierung, die der verbotenen “Querdenken-69”-Demonstration zuzuordnen war sowie eine Gruppierung des Gegenprotests aufeinander.
Die verbotene Ersatzveranstaltung wurde auch hier durch eine polizeiliche Verfügung aufgelöst, gegen die ehemaligen Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer wurden Platzverweise ausgesprochen
Nach der Androhung des Einsatzes eines Wasserwerfers kam ein Teil der Personen den mehrfachen Aufforderungen sich zu entfernen nach.

Innerhalb der Personengruppierungen des Gegenprotests wurden vermehrt Verstöße gegen die geltenden Hygieneregelungen festgestellt. Mittels Lautsprecherdurchsagen wurden die Personen mehrfach auf die Einhaltung dieser Bestimmungen hingewiesen und zu deren Einhaltung aufgefordert.

Ebenso am Nachmittag kam es zu mehreren Konfrontationen sogenannter “Querdenker” und Gegendemonstranten. Die Polizei musste beispielsweise am Schweizer Platz und am Opernplatz einfache körperliche Gewalt, Pfefferspray sowie den Schlagstock einsetzen, um die Konfliktparteien voneinander zu trennen.

Zum Abend hin versammelten sich schließlich ca. 30 “Querdenker” am Römer.
Auch diese Ansammlung wurde als Ersatzveranstaltung identifiziert und aufgelöst sowie der Platz nach kommunikativer Ansprache in Richtung Main geräumt, da diese Personen der Aufforderung zum eigenständigen Verlassen der Örtlichkeit nicht nachkamen.


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