Diebstahl aus Kfz
Bingen – Bingen, 16.12., Rathausstraße, 14.00-17:05 Uhr. Zwei Taxi-Besitzer stellten ihre Mercedes-Fahrzeuge in der Rathausstraße ab. Als sie ihre Fahrzeuge wieder aufsuchten, fanden sie jeweils ein kleines Seitenfenster auf der Fahrerseite eingeschlagen. Aus einem der Taxis wurde eine Geldbörse entwendet, das andere Taxi war lediglich durchsucht worden. Wer hat etwas gesehen und kann der Polizei Hinweise geben?
Verkehrsunfall mit Personenschaden
Welgesheim – Welgesheim, 15.12., L400, 11:32 Uhr. Eine 66-Jährige befuhr mit ihrem Audi die K4 aus Welgesheim kommend und wollte auf die L400 in Richtung Gau-Bickelheim abbiegen. Dabei übersah sie den bevorrechtigten Smart eines 75-jährigen, welcher in Richtung Gensingen unterwegs war und krachte in diesen. Beide Unfallbeteiligte und die Beifahrerin im Smart wurden leicht verletzt. Es entstand insgesamt ein Sachschaden in Höhe von 4.500 EUR.
LKW bleibt mit Ladekran an Bahnüberführung hängen – SIEHE EINGANGSFOTO
Die Feuerwehr Mainz wurde heute Mittag um 14:42 Uhr zu einem Verkehrsunfall in der Zwerchallee alarmiert.
Vor Ort stellte sich heraus, dass ein Baustoff-LKW mit seinem fest verbauten Kran, beim Durchfahren einer Bahnunterführung mit diesem hängen geblieben war. Hierzu kam es, weil der Kran nicht ordnungsgemäß eingefahren und verglastet war.
Durch den Kranausleger wurde die Bausubstanz der Bahnüberführung augenscheinlich leicht beschädigt und ein Eisengeländer Richtung Gleisbett gedrückt. Um eine Gefährdung des Schienenverkehrs auszuschließen, veranlasste den Einsatzleiter, die betroffene Strecke über die Notfallleitstelle der Bahn sperren zu lassen und den Notfallmanager anzufordern.
Zur Bergung des verunglückten Fahrzeuges wurde zunächst ein Wechselladerfahrzeug mit Kran angefordert, dieser konnte jedoch nach genauerer Begutachtung nicht zielführend eingesetzt werden. Im nächsten Schritt wurde der Kranausleger mittels Motortrennschleifer freigeschnitten, da er sich in dem Brückengeländer verkeilt hatte. Im Anschluss wurde das zu bergende Fahrzeug aus eigener Kraft durch einen Feuerwehrmann langsam zurückgesetzt. Nachdem der Kranausleger frei war, senkte sich dieser auf Straßenniveau ab. Die Überprüfung der Verkehrssicherheit der Bahnüberführung wurde durch den Notfallmanager der Bahn veranlasst.
Zu diesem Zeitpunkt war der primäre Einsatz der Feuerwehr beendet, da sowohl die Gefahr für den Schienenverkehr, als auch die Möglichkeit des Kranabsturzes beseitigt war. Die Feuerwehr verblieb weiterhin an der Einsatzstelle, um sicherzustellen, dass die auslaufenden Betriebsstoffe aufgenommen wurden.
Im weiteren Verlauf wurde durch den Verursacher mit eigenen Mitteln die Bergung des verunglückten Fahrzeuges fortgesetzt.
Die auslaufenden Betriebsstoffe wurden mittels Ölbindemittel aufgenommen und durch den Verursacher beseitigt. Die abschließende Reinigung der Fahrbahnoberfläche wurde durch ein Fachunternehmen sichergestellt.
Neben der Feuerwehr waren die Landespolizei mit mehreren Streifenwagen, die Bundespolizei mit einem Streifenwagen, der Notfallmanager der Bahn und der Rettungsdienst mit einem Rettungswagen im Einsatz.
Mainz – Mombach- 16-Jähriger flüchtet mit Kastenwagen vor der Polizei
Mainz-Mombach – Mittwoch, 16.12.2020, 23:55 Uhr
Dumm gelaufen ist es für einen 16-Jährigen in der Nacht von Mittwoch, den
16.12.2020 um kurz vor 00:00 Uhr, in Mainz- Mombach. Die Beamten der
Polizeiinspektion Mainz 2 befinden sich zu diesem Zeitpunkt in einer
Verkehrskontrolle in der Körnerstraße, als ein weißer Mercedes Kastenwagen beim
Erblicken der Polizeistreife eine Vollbremsung vollzieht, wendet und schnell
davonfährt. Die Beamten nehmen direkt die Verfolgung auf und versuchen den Wagen
mittels Anhaltesignalen zum Anhalten zu bewegen. Der Fahrer des Kastenwagens
reagiert darauf nicht und setzt seine Fahrt mit überhöhter Geschwindigkeit durch
Mainz-Mombach fort. Erst an der Ampel Industriestraße/ Dahlheimer Wiese stoppt
er und kann durch die Polizeistreife festgesetzt werden. Wie sich herausstellt
handelt es sich bei dem Fahrzeugführer um einen 16-Jährigen aus Mainz, der sich,
ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, den Schlüssel des Firmenautos seines
Vaters nahm und mit einem Freund eine Spritztour durch Mainz machen wollte.
Dabei hatte er mehr Glück als Verstand, dass durch diese Aktion niemand verletzt
wurde. Anzeigen wegen verbotenem Kraftfahrzeugrennen, unberechtigtem Führen
eines Kraftfahrzeuges, sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis kommen jetzt auf den
jungen Mann zu. Seinen Führerschein wird er zudem so schnell nicht machen
dürfen.
Ober-Olm – Betrugsmasche Schockanruf/ Falsche Polizeibeamte- Umsichtiges Handeln verhindert Schaden
Ober-Olm – Mittwoch, 16.12.2020, 13:00 Uhr
Zu einem erneuten Schockanruf kam es gestern, Mittwoch, den 16.12.2020 gegen 13
Uhr in Ober-Olm. Hierbei wurde die bereits bekannte Betrugsmasche der „Falschen
Polizeibeamte“ auf perfide Art erweitert. Im genannten Fall in Ober-Olm am
gestrigen Tag, wurde eine 73-Jährige von einer unbekannten Frau angerufen. Diese
gab sich am Telefon als Polizeibeamtin aus und behauptete der 73-Jährigen
gegenüber, deren Sohn habe eine Passantin überfahren. Um nun eine Haftstrafe des
Sohnes zu vermeiden, solle die Ober-Olmerin einen sechsstelligen Geldbetrag zur
Verfügung stellen. Nachdem die bislang unbekannte Täterin zur Verschwiegenheit
aufforderte, wurde zudem nach Gold, Schmuck und anderen Wertsachen gefragt,
sowie gefordert, für weitere Telefonate mit der Bank am Telefon zu bleiben. Da
der 73-Jährigen nunmehr Zweifel an der Echtheit des Sachverhaltes aufkamem,
beendete sie das Gespräch, kontaktierte ihren Sohn und brachte den Fall zur
Anzeige. Ein finanzieller Schaden konnte in diesem Fall glücklicherweise
verhindert werden.
Die Polizei rät daher dringend:
- Beenden Sie bei verdächtigen Anrufen immer zuerst das Gespräch.
- Tätigen Sie erst dann den Polizeinotruf unter der 110.
- Geben Sie keine Auskunft über Wertsachen, händigen Sie diese
niemals an Unbekannte, vermeintliche Polizeibeamte oder Bekannte
aus. - Die Polizei ruft Sie nicht an und nimmt keine Wertsachen oder
Geld entgegen.
PKW von Transporter geschnitten und verunfallt (FOTO)
Gau-Bickelheim – Am 17.12.2020 um 12:36 Uhr ereignete sich auf der A61 in
Fahrtrichtung Koblenz zwischen den Anschlussstellen Bornheim und Gau-Bickelheim
ein Verkehrsunfall mit einem blauen Kleinwagen. Nach den Angaben mehrerer Zeugen
habe ein Kleintransporter vor dem PKW auf die linke Fahrspur gewechselt ohne auf
die dort überholende 27-jährige Fahrzeugführerin aus dem Rheinland zu achten. In
Folge dessen kam die Fahrerin ins Schleudern und kollidierte mit der
Mittelleitplanke. Ihr PKW kam beschädigt entgegen der Fahrtrichtung zum Stehen.
Der Unfallverursacher soll kurz angehalten haben und sei dann weitergefahren. Es
entstand ein Rückstau von etwa 3 km Länge.
Gesucht wird nach Zeugen die den Unfall beobachtet haben und nähere Angaben zu
dem flüchtigen Fahrzeug machen können.
Zeugenhinweise an PASt Gau-Bickelheim unter 06701-919-0
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Koblenz, des Polizeipräsidiums Koblenz und des LKA: Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetruges mit Corona-Soforthilfen
Mainz – Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt gegen 13 männliche und 7
weibliche Beschuldigte bulgarischer Staatsangehörigkeit im Alter von 30 bis 67
Jahren ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetruges
sowie der Anstiftung hierzu (§§ 264 Absatz 1 Nr. 1, 26 Strafgesetzbuch).
Gegen einen 36 Jahre alten Beschuldigten besteht der dringende Verdacht, er habe
für sich und die übrigen Beschuldigten Anträge auf Corona-Soforthilfe bei der
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt oder jedenfalls zur
Stellung derartiger Anträge angestiftet. Die Anträge sollen unrichtige oder
unvollständige Angaben hinsichtlich subventionserheblicher Tatsachen enthalten
haben. Der 36-jährige Beschuldigte soll den Mitbeschuldigten für deren
Antragstellung E-Mail-Adressen und auf ihn eingetragene Telefonnummern
überlassen haben. In mehreren Anträgen sollen Empfängerkonten angegeben worden
sein, über die der 36-jährige Beschuldigte verfügungsbefugt ist.
Bei den 19 weiteren Beschuldigten handelt es sich um Antragsteller von
Corona-Soforthilfe. Gegen sie besteht der Verdacht, dass sie in ihren Anträgen
unrichtige oder unvollständige Angaben eintrugen. Nach den bisherigen
Ermittlungen sollen zahlreiche Gewerbe fingiert, Gewerbeanmeldungen rückdatiert
und Anträge trotz anderweitiger Einkünfte aus Arbeitslohn gestellt worden sein.
In 14 Fällen kam es zur Auszahlung von jeweils 9.000 EUR. Gegen den 36-jährigen
Beschuldigten besteht daher aufgrund der Schadenssumme der dringende Verdacht
des Subventionsbetruges in einem besonders schweren Fall (§ 264 Absatz 2 Nr. 1
Strafgesetzbuch).
Dem Ermittlungsverfahren liegen Geldwäscheverdachtsmeldungen von
Kreditinstituten sowie Strafanzeigen der Investitions- und Strukturbank
zugrunde. Die Ermittlungen wurden durch das Landeskriminalamt und die
Kriminaldirektion Koblenz geführt.
In dem Verfahren haben in den frühen Morgenstunden des 17.12.2020 mehr als 100
Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Koblenz und des Polizeipräsidiums Einsatz,
Logistik und Technik umfangreiche Durchsuchungen durchgeführt und 19
Durchsuchungsbeschlüsse in Wohn- und Geschäftsräumen in Koblenz und anderen
Orten im nördlichen Rheinland-Pfalz vollstreckt.
Es konnten umfangreiche Beweismittel – insbesondere auch Mobiltelefone der
Beschuldigten – sichergestellt werden. Außerdem wurden vorläufige
vermögensabschöpfende Maßnahmen ergriffen. Gegen den 36-jährigen Beschuldigten
wurde ein Haftbefehl des Amtsgerichts Koblenz vollstreckt, der auf den
Haftgründen der Flucht- und Verdunkelungsgefahr beruht. Der Beschuldigte wird im
Verlauf des 17.12.2020 der zuständigen Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts
Koblenz vorgeführt.
Die Auswertung der erhobenen Beweismittel wird noch einige Zeit in Anspruch
nehmen.
Rechtliche Hinweise: Gemäß § 264 Absatz 1 Nr. 1 StGB macht sich wegen
Subventionsbetruges strafbar, wer einer für die Bewilligung einer Subvention
zuständigen Behörde über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen
anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder einen
anderen vorteilhaft sind. Ein besonders schwerer Fall des Subventionsbetruges
gem. § 264 Absatz 2 Nr. 1 StGB liegt vor, wenn der Täter aus grobem Eigennutz
für sich oder einen anderen eine nicht gerechtfertigte Subvention großen
Ausmaßes erlangt. Der Subventionsbetrug ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs
Monaten bis zu zehn Jahren bedroht.
Gemäß § 26 StGB wird als Anstifter gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich
einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufzunehmen, sofern ihr zureichende
tatsächliche Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass eine verfolgbare Straftat
begangen worden ist. Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen
Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der
Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des
staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des
gerichtlichen Verfahrens. Weder die Aufnahme von Ermittlungen noch der Erlass
eines Haftbefehls bedeuten mithin, dass gegen den Verhafteten bereits ein
Tatnachweis geführt ist oder zu führen sein wird. Für alle Beschuldigten gilt
weiterhin die Unschuldsvermutung.