Mannheim – Die Stadt Mannheim verbietet erneut ein „Rhein Candle Light“, zu dem die „Querdenker“-Bewegung für den Ersten Weihnachtsfeiertag (25.12.2020) aufgerufen hat.
Wie auch schon bei der gleichnamigen Veranstaltung am 19. Dezember 2020 stuft die Stadt das „Rhein Candle Light“ als anzeigepflichtige Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes und zudem als unerlaubte Veranstaltung nach der Corona-Verordnung ein.
Das Verbot wird von der Stadt Mannheim per Allgemeinverfügung angeordnet und gilt ebenfalls für mögliche Ersatzveranstaltungen im Stadtgebiet an diesem Tag. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen das Verbot drohen Ermittlungen wegen der Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit.
Die Allgemeinverfügung:
https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-12/201223%20Allgemeinverfügung.pdf