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Emma und Noah sind die beliebtesten Namen
Emma ist in Heidelberg auf Platz 1 der Mädchennamen, die Eltern als ersten Vornamen für ihr Kind ausgesucht haben. Es folgen Emilia auf Platz 2 und Mia auf Platz 3. Bei den Jungen liegt der Vorname Noah auf Platz 1, gefolgt von Leon auf Platz 2 und Ben auf Platz 3. Das Standesamt der Stadt Heidelberg veröffentlicht jährlich die Hitliste der beliebtesten ersten Vornamen für den Nachwuchs, der in Heidelberg auf die Welt kam. Die Rangliste bezieht sich ausschließlich auf den ersten eingetragenen Vornamen. Hier die Hitliste des Jahres 2020 – in Klammern jeweils die Anzahl der Kinder mit diesem Namen:
Mädchen:
Platz 1: Emma (46 Mädchen)
Platz 2: Emilia (44 Mädchen)
Platz 3: Mia (43 Mädchen)
Platz 4: Mila (40 Mädchen)
Platz 5: Ella, Marie (jeweils 34 Mädchen)
Platz 6: Lea (32 Mädchen)
Platz 7: Sophia (21 Mädchen)
Platz 8: Sophie (26 Mädchen)
Platz 9: Amelie (24 Mädchen)
Platz 10: Anna, Lina, Luisa (jeweils 23 Mädchen)
Jungen:
Platz 1: Noah (48 Jungen)
Platz 2: Leon (47 Jungen)
Platz 3: Ben (39 Jungen)
Platz 4: Leo (34 Jungen)
Platz 5: Paul (33 Jungen)
Platz 6: Maximilian (30 Jungen)
Platz 7: Jonas (29 Jungen)
Platz 8: David (28 Jungen)
Platz 9: Emil, Felix (27 Jungen)
Platz 10: Samuel (26 Jungen)
Insgesamt kamen im Jahr 2020 in Heidelberg 5.678 Kinder (2.922 Jungen, 2.754 Mädchen, 2 Divers) zur Welt, teilt das Standesamt mit.
Der Großteil der neuen Erdenbürgerinnen und Erdenbürger hat einen Vornamen (2.963 Kinder). 2.421 Kinder haben zwei Vornamen und 282 Kinder haben drei oder mehr Vornamen.
Städtisches Förderprogramm für die Kultur- und Kreativwirtschaft: Neuanträge für 2021 möglich – Förderung auch bei staatlichen Wirtschaftshilfen
Für das Jahr 2021 stehen im Förderprogramm Kultur- und Kreativwirtschaft der Stadt Heidelberg erneut 40.000 Euro für Kultur- und Kreativunternehmen mit Sitz in Heidelberg zur Verfügung. Neuanträge können ab sofort gestellt werden. Darüber hinaus hat der Heidelberger Gemeinderat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 einen Soforthilfefonds in Höhe von 200.000 Euro zur Unterstützung von besonders Betroffenen der Corona-Krise beschlossen: 10.000 Euro davon fließen kurzfristig in das Förderprogramm der Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft, um Kultur- und Kreativschaffende bei der Antragstellung von staatlichen Wirtschaftshilfen durch Kostenübernahme der notwendigen Prüfleistungen durch Dritte zu unterstützen.
Förderung von Selbstständigen und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft
Ziel des städtischen Förderprogramms ist, die Kultur- und Kreativschaffenden in ihrer unternehmerischen Entwicklung zu fördern und neue Akteure und Unternehmen für den Standort Heidelberg zu gewinnen. Für Maßnahmen zur (Erst-)Präsentation und Vermarktung von Unternehmen und Produkten, zur Gründung oder Neuansiedlung von Kreativunternehmen sowie zur Erschließung neuer Zielgruppen können Zuschüsse in Höhe von 1.000 Euro bewilligt werden. In begründeten Einzelfällen – beispielsweise bei Neugründungen, Neuansiedlungen oder kooperativen Maßnahmen, die den Kultur- und Kreativwirtschaftsstandort Heidelberg in besonderem Maße bewerben – kann die Förderung bis zu 5.000 Euro betragen.
Antragsberechtigt sind Selbstständige und Unternehmen aus den zwölf Teilmärkten der Kultur- und Kreativwirtschaft, die ihren Sitz in Heidelberg haben und primär erwerbswirtschaftlich orientiert sind. Anträge können ab sofort und laufend gestellt werden. Nach Ausschöpfen des maximalen Fördervolumens in Höhe von 40.000 Euro sind keine Bewilligungen mehr möglich.
Das städtische Förderprogramm Kultur- und Kreativwirtschaft hat sich seit seiner Einführung im Jahr 2016 als Anschubfinanzierung für Gründerinnen und Gründer sowie Klein- und Kleinstunternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft stark bewährt. Insbesondere während der Corona-Krise konnten neue, teils digitale Geschäftsmodelle unterstützt und die wirtschaftliche Weiterentwicklung gesichert werden. Im Jahr 2020 wurden mit den vorhandenen Finanzmitteln 34 Förderanträge aus nahezu allen zwölf Teilbranchen der Kultur- und Kreativwirtschaft bewilligt.
Förderung von Prüfleistungen für Wirtschaftshilfen aus dem Soforthilfefonds Corona
Viele künstlerisch und kreativ tätige (Solo-)Selbstständige und Unternehmen sind aufgrund der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden ungewissen Auftragslage sowie der nicht planbaren Auftritts- und Ausstellungsmöglichkeiten auf staatliche Wirtschaftshilfen angewiesen. Voraussetzung für die staatlichen Wirtschaftshilfen ist in der Regel eine Prüfung und die elektronische Antragsübermittlung durch einen Steuerberatenden oder einen Wirtschaftsprüfenden. Hier setzt die direkte Unterstützung aus dem städtischen Soforthilfefonds Corona an: Pro Förderantrag können bis zu 500 Euro für Leistungen durch Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende, vereidigte Buchprüfende oder Rechtsanwälte beantragt werden. Auch Soloselbständige, die direkt antragsberechtigt sind, können Beratungsleistungen durch prüfende Dritte in Anspruch nehmen.
Antragsberechtigt sind freiberuflich und selbständig Tätige sowie Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz in Heidelberg. Die separaten Anträge für die Kostenübernahme von Prüfleistungen im Rahmen der Wirtschaftshilfen können bei der Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft bis zunächst 31. März 2021 eingereicht werden. Die Beratungsleistungen müssen in diesem Zeitraum erfolgen.
OB Würzner: Lockdown zeigt Wirkung – Weg der Einschränkungen fortsetzen, um enorme Belastung des Gesundheitssystems zu verringern
„Vorsichtig optimistisch“ zeigt sich Heidelbergs Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner angesichts jüngster Daten zur Corona-Situation in Heidelberg. „Der Lockdown zeigt Wirkung“, beschreibt Prof. Würzner die Situation nach einer heutigen Sitzung des stadtweiten Corona-Stabes. „Die Zahl der Corona-Patienten in den Kliniken steigt nicht weiter an, sondern beginnt ganz leicht zu fallen. Das hätten wir ohne die einschneidenden Maßnahmen sicher nicht erreicht. Dennoch ist die Belastung des Gesundheitssystems weiter enorm. Wir müssen deshalb den Weg der Einschränkungen konsequent fortsetzen. Es zeichnet sich ab: Wir sind auf dem richtigen Weg.“
Über das Zentrale Impfzentrum in Heidelberg werden im täglichen Durchschnitt 650 Menschen in Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis geimpft. Bisher konnten rund 6.500 Menschen versorgt werden. Ein zweites Impfzentrum in Heidelberg-Pfaffengrund, ein sogenanntes Kreisimpfzentrum (KIZ), ist im Aufbau. Das baden-württembergische Sozialministerium hat am Donnerstag bekanntgegeben, dass der landesweite Start der KIZ frühestens am 22. Januar erfolgen kann. Grund ist die aktuell noch begrenzte Menge an Impfstoff, die zur Verfügung steht.
Die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen mit dem Coronavirus war in den vergangenen Tagen stark rückläufig. Allerdings sind diese Zahlen mit Vorsicht zu genießen. Durch die Feiertage wurden weniger Tests vorgenommen. Aktuell liegt die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz in Heidelberg bei 93, der Höchstwert zum Jahresende war 175. Die ersten belastbaren Zahlen werden Anfang kommender Woche erwartet. „Da sich die Situation in den Kliniken aber nicht noch weiter zugespitzt hat, spricht aber alles dafür, dass das Infektionsgeschehen tatsächlich wieder abnimmt“, erklärt Prof. Würzner.
Presseinformation der Stadt Heidelberg
Coronavirus: Aktuelle Lage in Heidelberg – Kitas und Schulen bleiben geschlossen, Notbetreuung möglich / Stadtverwaltung weiter im Notbetrieb
Kontaktbeschränkungen
Die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen sollen nach den Bund-Länder-Beschlüssen vom 5. Januar noch einmal verschärft werden. Private Zusammenkünfte werden demnach auf den Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren
nicht im Haushalt lebenden Person begrenzt. Die genaue Ausgestaltung der Beschlüsse muss das Land Baden-Württemberg in einer Neufassung der Corona-Verordnung darlegen, mit der am Wochenende gerechnet wird.
Einzelhandel und Geschäfte
Geschäfte mit Ausnahme von Angeboten des täglichen Bedarfs bleiben weiterhin geschlossen. Das Land Baden-Württemberg hat allerdings angekündigt, dass alle Läden ab Montag 11. Januar einen Abholservice für ihre Kundinnen und Kunden anbieten dürfen. Die entsprechende Grundlage will das Land mit der Neufassung seiner Corona-Verordnung schaffen.
Alten- und Pflegheime
Auch in Bezug auf die Pflegeheime hat das Land eine Verschärfung der Vorschriften angekündigt. So sollen Beschäftigte, Bewohne und Besucher systematisch getestet werden.
Kindergärten und Kindertagesstätten
Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege bleiben bis mindestens 17. Januar 2021 geschlossen. Während der bundesweite Lockdown bis zum 31. Januar 2021 verlängert wurde, ist es das erklärte Ziel des Kultusministeriums Baden-Württemberg, die Einrichtungen ab dem 18. Januar 2021 wieder flächendeckend zu öffnen. Eine Entscheidung darüber soll in der kommenden Woche getroffen werden. Die Notbetreuung ist von den Einschränkungen nicht betroffen und bleibt weiterhin bestehen.
Anspruch auf Notbetreuung haben Eltern, die durch ihren Beruf nicht in der Lage sind, ihre Kinder zu betreuen und auch keine andere Betreuungsperson hinzuziehen können. Dabei ist es nicht relevant, ob die berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung oder im Home-Office ausgeübt wird. Auch muss der Beruf nicht der so genannten kritischen Infrastruktur angehören. Neben berufstätigen Eltern können nun auch Studentinnen und Studenten sowie Schülerinnen und Schüler, die wegen ihrer Prüfungsvorbereitung an der Betreuung gehindert sind, die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Die Stadt Heidelberg appelliert an die Eltern, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich ist. Nur so kann die Zahl der Kontakte wirksam reduziert werden.
Schulen
Schulen bleiben ebenfalls über die Weihnachtsferien hinaus geschlossen. Auch hier gilt die Zielsetzung des Kultusministeriums, eine Öffnung ab dem 18. Januar 2021 zu ermöglichen. So lange wird den Schülerinnen und Schülern der Grundschulen Lernmaterial bereitgestellt, mit dem sie sich zu Hause oder in der Notbetreuung befassen sollen. Fernunterricht wird ab der Klassenstufe 5 angeboten. Sollte es für Schülerinnen und Schüler von Abschlussklassen zwingend zur Prüfungsvorbereitung erforderlich sein, kann für sie ergänzend auch Präsenzunterricht angeboten werden. Eine Notbetreuung besteht für alle Klassenstufen der Grundschulen sowie die Klassen 5 bis 7 aller weiterführenden Schulen. Dabei werden die Betreuungszeiten von den Lehrkräften abgedeckt. Grundschüler, die am Nachmittag üblicherweise von „päd-aktiv e.V.“ betreut werden und zur Notbetreuung ihrer Schule zugelassen sind, können das Nachmittagsangebot weiter in Anspruch nehmen.
Stadtverwaltung und städtische Tochtergesellschaften
Die Stadtverwaltung Heidelberg bleibt bis 31. Januar 2021 geschlossen. Für dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten sind Notdienste erreichbar. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich nur noch mit derartigen Anliegen an die Verwaltung zu wenden. Kontaktdaten für Notfälle sind online unter www.heidelberg.de zu finden. Weitere Infos gibt es telefonisch über die städtische Corona-Informationshotline 06221 3218212 und beim Bürgerservice unter 06221 58-10580.
Geschlossen sind bis Ende Januar 2021 auch die hochfrequentierten Publikumsbereiche des Bürger- und Ordnungsamtes wie alle Bürgerämter, die Kfz-Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle und die Abteilung für Zuwanderungsrecht. Für unaufschiebbare Notfälle wird ein Notdienst eingerichtet. Die Bürgerämter in den Stadtteilen sind ab Montag, 11. Januar 2021, alle wieder unter den jeweiligen Telefonnummern zu erreichen. Die Kfz-Zulassungsstelle ist unter 06221 58-43700, die Führerscheinstelle unter 06221 58-13444 und die Abteilung für Zuwanderungsrecht unter 06221 58-17520 erreichbar. Anrufe sind montags und freitags von 8 bis 12 Uhr und dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr möglich.
Bürgerinnen und Bürger werden zudem gebeten, sich auf digitalem oder postalischem Weg an die entsprechende Stelle zu wenden. E-Mail-Adressen und Postanschriften gibt es online unter www.heidelberg.de/buergeramt. Digitale Antragsformulare sind abrufbar unter www.heidelberg.de/formulare. Ab 1. Februar 2021 bietet die Stadt an, den Personalausweis oder Reisepass für 4,60 Euro per Fahrradkurier nach Hause zu liefern. In dringenden Fällen kann auch eine Zustellung innerhalb von 24 Stunden für zehn Euro zusätzlich erfolgen.
Die städtischen Recyclinghöfe Kirchheim, Emmertsgrund, Handschuhsheim und Ziegelhausen schließen bis 31. Januar 2021. Der Recyclinghof Wieblingen, Mittelgewannweg 2a, ist für die Anlieferung in dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten nur mit Voranmeldung geöffnet. Die Termine für die Abgabe können unter der zentralen Telefonnummer 06221 58-29999 montags bis freitags, 8 bis 13 Uhr, vereinbart werden.
Das Standesamt ist unter Telefon 06221 58-18501 notfalls zu erreichen von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von Montag bis Donnerstag zwischen 14 und 16 Uhr.
Die Stadtbücherei schließt bis 31. Januar 2021. Auch das Literaturcafé und die Verbraucherberatung sind geschlossen, der Bücherbus fährt nicht. Alle Leihfristen sind in den Februar 2021 hinein verlängert. Kontenauskunft über www.stadtbuecherei.heidelberg.de oder telefonisch, ebenso wie Ausweisverlängerungen und Neuanmeldungen, unter 06221 58-36100, montags bis freitags, 10 bis 16 Uhr. Anfragen per E-Mail an stadtbuecherei.information@heidelberg.de. E-Books und Online-Medien gibt es durchgehend unter www.metropolbib.de.
Das Kurpfälzische Museum bleibt geschlossen. Stattdessen geht die Museumsreise digital unter www.museum.heidelberg.de und auf den sozialen Medien bei Facebook und YouTube weiter.
Die Musik- und Singschule bleibt bis einschließlich Sonntag, 31. Januar 2021, geschlossen.
Das Büro des Bürgerbeauftragten Gustav Adolf Apfel ist bis 31. Januar 2021 geschlossen. Es besteht die Möglichkeit, unter 06221 58-10260 auf den Anrufbeantworter zu sprechen oder eine E-Mail an buergerbeauftragter@heidelberg.de zu senden.
Das Büro der kommunalen Behindertenbeauftragten Christina Reiß ist bis einschließlich 31. Januar 2021 geschlossen. Eine Notbesetzung (Telefonnummer 06221 58-15500) nimmt dringende Anliegen entgegen.
Das Stadtarchiv ist bis 31. Januar 2021 geschlossen. Anfragen werden weiterhin bearbeitet. Benutzerinnen und Benutzer werden gebeten, hierzu einen Benutzungsantrag auszufüllen (www.stadtarchiv.heidelberg.de/archivbenutzung).
Die Geschäftsstelle des Interkulturellen Zentrums bietet ein digitales Kulturzentrum an. Lesungen, Gespräche, Ausstellungen und Auftritte können unter www.iz-heidelberg.de oder auf YouTube, Facebook und Twitter angeschaut werden. Bis 31. Januar 2021 bleibt das IZ geschlossen.
Die Friedrich-Ebert-Gedenkstätte bleibt geschlossen. Die Gedenkstätte kann digital erlebt werden. Ein Audioguide mit Fotos steht unter www.ebert-gedenkstaette.currit.net bereit. Die Texte können auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch angehört werden.
Die Theaterkasse des Theaters und Orchesters Heidelberg ist bis Sonntag, 31. Januar 2021, geschlossen. Die Theaterkasse ist per E-Mail an tickets@theater.heidelberg.de und telefonisch unter 06221 58-20000 montags bis freitags von 13 bis 18 Uhr erreichbar.
Der Heidelberger Zoo und der Zoo-Shop sind geschlossen. Unter www.zoo-heidelberg.de/deinzoo und in den sozialen Medien auf YouTube und Facebook gibt es tierische Videos und Fotos.
Die Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH Heidelberg ist bis Sonntag, 31. Januar 2021, geschlossen. In dieser Zeit können sich GGH-Mieterinnen und -Mieter in technischen Notfällen – beispielsweise ein Totalausfall der Heizung oder des Stroms oder ein Rohrbruch – an den Notdienst unter der Telefonnummer 06221 619086 wenden. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.ggh-heidelberg.de.
Das Kundenzentrum der Stadtwerke Heidelberg in der Kurfürsten-Anlage 42-50 und der ENERGIEladen in der Hauptstraße 120 sind bis 31. Januar 2021 geschlossen. Anliegen können telefonisch geklärt werden. Unter 0800 5135132 ist das Kundenzentrum montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Mehr unter www.swhd.de.
Weihnachtsbaumsammlung findet statt – Abfallwirtschaft übernimmt alle Stadtteile
Wegen der Corona-Beschränkungen können in diesem Jahr die Vereine in den Stadtteilen zwar keine Weihnachtsbäume einsammeln – die Bäume können aber dennoch wie in den Vorjahren am Straßenrand abgelegt werden. Die städtische Abfallwirtschaft nimmt in allen Stadtteilen die Bäume mit. Die Bevölkerung wird gebeten, die Christbäume bis zum Abholtermin auf dem eigenen Grundstück zwischenzulagern. Die Sammelaktion in Heidelberg ist am Donnerstag, 7. Januar 2021 in Bergheim gestartet und dauert noch bis 22. Januar 2021.
Die Bäume müssen am Entsorgungstag im jeweiligen Stadtteil bis 6 Uhr am Straßenrand öffentlicher Straßen bereitstehen, die für Abholfahrzeuge befahrbar sind. Weil die Christbäume gehäckselt und kompostiert werden, können nur solche Bäume mitgenommen werden, die völlig frei von Weihnachtsschmuck sind. Vor allem Lametta muss restlos entfernt sein. Die Straßensammlung findet nur zu den unten genannten Terminen statt. Die Termine in den Stadtteilen:
- Altstadt: Dienstag, 12. Januar 2021
- Bahnstadt: Freitag, 8. Januar 2021. Die Bäume müssen aus den Stichstraßen gebracht und zur Promenade an den Langen Anger gelegt werden.
- Boxberg, Emmertsgrund: Samstag, 9. Januar 2021
- Handschuhsheim: Mittwoch, 13. Januar 2021
- Kirchheim: Montag, 18. Januar 2021
- Neuenheim: Donnerstag, 14. Januar 2021
- Pfaffengrund: Mittwoch, 20. Januar 2021
- Rohrbach (einschließlich den Straßen im Höllenstein): Freitag, 15. Januar 2021
- Schlierbach: Freitag, 22. Januar 2021
- Südstadt: Freitag, 15. Januar 2021
- Weststadt: Montag, 11. Januar 2021
- Wieblingen: Dienstag, 19. Januar 2021
- Ziegelhausen: Donnerstag, 21. Januar 2021