Heidelberg: Stadtnotizen 13.01.2021

Heidelberg – News, Termine, Kulturelles, Politik und Wissenswertes.


Informationsveranstaltung zur Standortsuche für atomares Endlager am 21. Januar 2021 – Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort auf Website des Umweltministeriums anmelden

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat im September 2020 den „Zwischenbericht Teilgebiete“ veröffentlicht. Der Bericht kommt zu dem ersten Zwischenergebnis, dass es grundsätzlich geeignete Gebiete für ein atomares Endlager in Deutschland gibt. Die BGE hat insgesamt 90 Teilgebiete bundesweit identifiziert, die im weiteren Verfahren eingehend auf ihre Eignung untersucht werden. Auch Gebiete in Baden-Württemberg sind dabei. Über den Stand des Auswahlprozesses in Baden-Württemberg, die Kriterien und weitere Entwicklung informieren das baden-württembergische Umweltministerium und die BGE in vier Online-Veranstaltungen. Die Informationsveranstaltung für den Regierungsbezirk Karlsruhe findet am Donnerstag, 21. Januar 2021, 18 bis 19 Uhr, statt. Die Veranstaltungen richten sich vor allem an Bürgerinnen und Bürger.

„Es gibt einen großen berechtigten Informationsbedarf. Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass der Auswahlprozess möglichst transparent und nachvollziehbar verläuft. Deshalb stellen wir und die Bundesgesellschaft für Endlagerung uns den Fragen aus der Bevölkerung, die es möglicherweise gibt“, sagt der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller. Er bekräftigte erneut, dass es bislang noch keine Vorfestlegung auf eine Region als Standort für ein Endlager gebe.

„Das Verfahren zur Standortsuche ist sehr gut, weil es die nötige Transparenz bietet. Alle Bürgerinnen und Bürger können sich informieren und mehr über die nächsten Schritte erfahren. Nach unseren bisherigen Erkenntnissen ist ein Standort in Heidelberg aus geologischer Sicht nicht denkbar. Wir werden dazu auch ein Fachgutachten beauftragen, um unsere Stellungnahme in dieser Hinsicht zu untermauern“, sagt Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner.

Interessierte können sich auf der Website des Umweltministeriums unter https://um.baden-wuerttemberg.de > Service > Veranstaltungen > Kalender für die digitale Infoveranstaltung am Donnerstag, 21. Januar, 18 bis 19 Uhr, anmelden.


Vogelgrippe: Geflügelhalter sollen unbedingt Biosicherheitsmaßnahmen einhalten

Die Veterinärabteilung der Stadt Heidelberg appelliert an geflügelhaltende Betriebe, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt einzuhalten. In Baden-Württemberg war Ende vergangenen Jahres bei einem Mäusebussard in Donaueschingen die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, erstmals nachgewiesen worden. Das zuständige Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz stuft das Risiko für weitere Geflügelpestausbrüche bei Wildvögeln im Land als hoch ein.

Funde von verendeten Wildvögeln melden

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasser- und Greifvögel der Veterinärabteilung der Stadt Heidelberg zu melden: Per E-Mail an veterinaeramt@heidelberg.de oder telefonisch unter 06221 58-17030 beziehungsweise 58-17051.

Übertragung von Wildvögeln auf gehaltenes Geflügel vermeiden

Die Geflügelpest (aviäre Influenza) tritt bei gehaltenen Vögeln und bei Wildvögeln auf und führt nach meist sehr schweren Erkrankungsverläufen zu einem massenhaften Verenden der Tiere. Die größte Gefahr für gehaltenes Geflügel geht von einem direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Wildvögeln aus. Daher werden alle geflügelhaltenden Betriebe – auch die ganz kleinen Haltungen – gebeten, die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Biosicherheitsmaßnahmen:

  • Halten Sie Ihr Geflügel so, dass Wildvögel keinen Zugang zu Ihrem Geflügel haben. Die Tiere sollten, soweit möglich, im Stall oder unter Schutzeinrichtungen gehalten werden.
  • Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
  • Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser (Regenwasser oder sonstiges Oberflächenwasser), zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Ihr Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich auf.
  • Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu Ihrer Geflügelhaltung (Ställe, Grundstücke) gegen den Zutritt Unbefugter und stellen Sie sicher, dass fremde Personen (Besucher, Kinder, Kunden) und Haustiere nicht in Ihren Stall beziehungsweise in Ihre Geflügelhaltung gelangen können.
  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen– und Stallkleidung. Betreten Sie den Stall nur mit einer betriebseigenen Schutzkleidung und separatem Schuhwerk. Schutzkleidung und Schuhe bleiben im Stall und müssen regelmäßig gereinigt, gewaschen und die Schuhe desinfiziert werden.
  • Gehen Sie nicht mit Straßenschuhen in den Stall, an der Sohle könnten Kot oder anderes Material von infizierten Wildvögeln sein, welches Sie dann in den Stall hineinbringen würden.
  • Andernfalls müssen Sie die Schuhe vor dem Betreten des Stalles reinigen und danach desinfizieren (zum Beispiel in einer mit Desinfektionsmittel getränkten Wanne oder Matte).
  • Waschen Sie sich unmittelbar vor dem Betreten des Stalles die Hände.
  • Stellen Sie sicher, dass jede Person, die Geflügel impft oder gewerbsmäßig zum Beispiel Geflügel ein- oder ausstallt, vor Beginn der jeweiligen Tätigkeit gereinigte und desinfizierte Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung anlegt und diese während der jeweiligen Tätigkeit trägt. Die Schutzkleidung muss unverzüglich nach Gebrauch abgelegt, gereinigt und desinfiziert oder, im Falle von Einwegschutzkleidung, unverzüglich unschädlich beseitigt werden.
  • Nach jeder Ein-und Ausstallung von Geflügel müssen die dazu verwendeten Gerätschaften und die frei gewordenen Ställe gereinigt und desinfiziert werden.
  • Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge, Anhänger, Kisten und Käfige) müssen nach jedem Einsatz gereinigt und desinfiziert werden.
  • Führen Sie regelmäßig eine Schadnagerbekämpfung in den Ställen und im Außenbereich durch.
  • Sollten Sie vermehrt kranke Tiere oder ungewöhnlich hohe Verluste bei Ihren Tieren feststellen, dann informieren Sie unverzüglich ihren Tierarzt. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Tierbestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit der Geflügelpest sicher auszuschließen.
  • Informieren Sie Ihren Tierarzt beziehungsweise Ihre Tierärztin auch, wenn Sie einen starken Rückgang der Legeleistung und fehlende Gewichtszunahmen feststellen.

Bei einem Verdacht auf aviäre Influenza ist unverzüglich die Veterinärabteilung der Stadt Heidelberg zu informieren.

Geflügelhaltung ist meldepflichtig

Die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln und Laufvögeln ist gemäß Viehverkehrsverordnung bei der zuständigen Behörde, der Veterinärabteilung der Stadt Heidelberg, anzuzeigen. Tierhalter und Tierhalterinnen, die ihre Geflügelhaltung bislang nicht bei der Veterinärabteilung angezeigt haben, sind aufgefordert, dies schnellstmöglich nachzuholen.


Müllabfuhr in Ziegelhausen, Schlierbach und Peterstal wird nachgeholt

Wegen des starken Wintereinbruchs konnten viele Abfallbehälter in Ziegelhausen, Peterstal und Schlierbach am Dienstag, 12. Januar 2021, nicht geleert werden. Die Abfuhr wird im Laufe der Woche nachgeholt. Es wird darum gebeten, die Tonnen draußen stehen zu lassen.


Stadt legt weiteres Soforthilfeprogramm für Clubs auf – 60.000 Euro Fördervolumen – Anträge können ab sofort beim Kulturamt gestellt werden

Die Stadt Heidelberg wird Clubs in der Corona-Pandemie mit einem weiteren Soforthilfeprogramm fördern. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 beschlossen. „Die Corona-Pandemie und die damit einhergehende Schließung von Betriebsstätten haben die ohnehin schwierige Ausgangssituation vieler Clubs auch in Heidelberg weiter erschwert, trotz der umfangreichen Soforthilfeangebote der Bundesregierung. Deshalb unterstützen wir Clubs mit einem weiteren Soforthilfeprogramm“, sagte Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner. Das neue Soforthilfeprogramm hat ein Gesamtvolumen von 60.000 Euro. Als Bemessungsgrundlage dienen die GEMA-Vergütungen für Livemusik-Veranstaltungen für das Jahr 2019.

Der Förderantrag kann ab sofort beim Kulturamt gestellt werden. Er muss dort bis spätestens 31. Januar 2021 eingereicht werden. Das Antragsformular sowie weitere Informationen sind auf der Webseite des Kulturamts www.heidelberg.de/kulturamt zu finden. Für den Fall, dass die bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um alle Förderanträge zu bedienen, wird der zuwendungsfähige Förderbetrag in Relation zu allen eingereichten zuwendungsfähigen GEMA-Vergütungen gesetzt. Sollten umgekehrt die Mittel zum ersten Stichtag 31. Januar 2021 nicht komplett abgerufen werden, wird es einen zweiten Stichtag zum 31. März 2021 geben. Das Kulturamt wird in diesem Fall auf der Webseite einen entsprechenden Hinweis platzieren.

Das Förderprogramm zur Stärkung der Heidelberger Clubs bietet neben den umfangreichen Soforthilfeprogrammen des Bundes und Landes (zum Beispiel „Neustart Kultur“ der Initiative Musik mit einer speziellen Fördertranche für Clubs) sowie den bereits aufgelegten kommunalen Hilfsprogrammen im Rahmen der Wirtschaftsoffensive im Jahr 2020 eine weitere finanzielle Unterstützung auf kommunaler Ebene. Es ergänzt die bisherigen Maßnahmen zur Clubförderung in Heidelberg:

  • Fonds für „Livemusikförderung in Heidelberger Clubs“, aus dem die Clubs jährlich 50.00 Euro Fördergelder abrufen können
  • Ausweitung des Fonds „Livemusikförderung in Heidelberger Clubs“ auf Online-Live-Konzerte bis 31. März 2021
  • Mieterlass für Clubs in städtischen Liegenschaften für sechs Monate
  • Zinsloses Mietdarlehen für Clubs in privaten Liegenschaften.
  • Stadt stellt derzeit als Vermieterin die Räume für fünf Clubs in eigenen Immobilien zur Verfügung und hat das Thema Immobilien im Blick, um eigene Räumlichkeiten auch für die Nutzung als Club einsetzen zu können.
  • „Round Tables“ für alle Heidelberger Clubbetreiberinnen und Clubbetreiber zum regelmäßigen Austausch mit dem Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft sowie dem Kulturamt über Probleme und Handlungsmöglichkeiten.

Umfrage zu Corona-Auswirkungen auf die Kultur- und Kreativwirtschaft: Bis 14. Februar teilnehmen – Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft ruft zur Beteiligung an bundesweiter Befragung auf

Zwischen leeren Stühlen und Digitalisierungs-Turbo: Das Coronajahr 2020 hat die Kultur- und Kreativwirtschaft schwer getroffen, aber auch neue Formate hervorgebracht. Das Fördernetzwerk Kultur- und Kreativwirtschaft und der Bundesverband Kreative Deutschland e.V. starten deshalb eine bundesweite Umfrage unter Selbständigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft. Im Fokus der Umfrage stehen Fragen nach den positiven wie negativen wirtschaftlichen Auswirkungen und wie Selbständige auf die Krise reagiert haben. Darüber hinaus erhebt die Umfrage, welche Corona-Hilfen in Anspruch genommen wurden.

Als Mitglied des Fördernetzwerks ruft die Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft der Stadt Heidelberg alle Kultur- und Kreativschaffenden in Heidelberg dazu auf, bis 14. Februar 2021 unter nachfolgendem Link an der Online-Umfrage teilzunehmen: http://bit.ly/kultur-kreativ-bilanz-2020 .

Die Erhebung wird in Kooperation mit der Technischen Universität Dresden, Methoden der empirischen Sozialforschung und Institut für Soziologie, Arbeitsschwerpunkt Arbeits- und Organisationssoziologie sowie sozialer Wandel durchgeführt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende Februar auf den Webseiten des Fördernetzwerks und des Bundesverbands veröffentlicht. Die Ergebnisse der ersten deutschlandweiten Befragung im Frühjahr 2020 sind bereits auf der Webseite des Verbands Kreative Deutschland abrufbar.

Über das Fördernetzwerk Kultur- und Kreativwirtschaft

Von Heidelberg bis Hamburg, von Dortmund bis Dresden – deutschlandweit arbeiten Förderer in verschiedenen Städten, Regionen und Bundesländern daran, Kultur- und Kreativschaffende zu unterstützen und die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit zu verbessern. Dabei handeln sie in öffentlichem Auftrag und/oder erhalten Mittel aus der öffentlichen Hand. Das Fördernetzwerk Kultur- und Kreativwirtschaft „PCI – Promoting Creative Industries“ bündelt die Kompetenzen und Interessen von aktuell 39 lokalen und regionalen öffentlichen Förderern. Die Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft der Stadt Heidelberg ist seit dessen Gründung im Jahr 2016 Mitglied des bundesweiten Netzwerks.

Über die Kultur- und Kreativwirtschaft

Zur Kultur- und Kreativwirtschaft zählen Selbständige und Unternehmen aus den Bereichen Architektur, Buchmarkt, Darstellende Künste, Designwirtschaft, Filmwirtschaft, Kunstmarkt, Musikwirtschaft, Pressemarkt, Rundfunkwirtschaft, Software-/Games-Industrie und Werbemarkt. In Deutschland erwirtschaften über 250.000 Unternehmen mit rund 1,7 Millionen Beschäftigten einen Jahresumsatz von 168 Milliarden Euro. In Heidelberg zählt jedes zwölfte Unternehmen zur Kultur- und Kreativwirtschaft. Über 750 Millionen Euro Umsatz verzeichnete die Wirtschaftsbranche für das Jahr 2018 und über 5.500 Erwerbstätige. Damit liegt die Wirtschaftsleistung der Heidelberger Kreativen weit über den Werten im landes- und bundesweiten Vergleich.


Recyclinghöfe geschlossen: Abgabe in Wieblingen nur in Ausnahmefällen möglich

Aufgrund der Corona-Pandemie sind die städtischen Recyclinghöfe Kirchheim, Emmertsgrund, Handschuhsheim und Ziegelhausen bis voraussichtlich 31. Januar 2021 geschlossen. Mit Voranmeldung und Termin ist die Anlieferung in dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten auf dem Recyclinghof Wieblingen, Mittelgewannweg 2a, möglich. Die Nachfrage nach diesen Terminen ist aktuell sehr groß. Aus diesem Grund weist die Stadt Heidelberg darauf hin, dass Termine in Wieblingen ausschließlich für die Abgabe anlässlich von Umzügen oder wegen der Wohnungsauflösung im Zusammenhang mit Todesfällen vergeben werden. Die Termine hierfür können unter der zentralen Telefonnummer 06221 58-29999 montags bis freitags, 8 bis 13 Uhr, vereinbart werden. Der Schwerpunkt der Müllabfuhr liegt weiterhin auf der Entsorgung der alltäglichen Abfälle über die Abfallbehälter am Haus und die Sperrmüllabfuhr.


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