Bad Dürkheim – Zum 1. Januar 2021 hat der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Bad Dürkheim die Gebühren für die Abfallentsorgung erhöht. Dies hat der Kreistag im Dezember 2020 beschlossen.
Seit 2015 befanden sich die Gebühren für die Abfallsammlung unverändert auf dem gleichen Niveau. Die Erhöhung der Gebühren sei unter mehreren Aspekten notwendig geworden, erklärt Werkleiter Klaus Pabst. Neben gestiegenen Entsorgungskosten und Entsorgungsmengen haben sich marktbedingt die Verwertungserlöse insbesondere bei der Verwertung des Altpapiers verringert. „Hinzu kamen die in den letzten sechs Jahren entstandenen Steigerungen der Personal- und Verwaltungskosten und die Bildung notwendiger Rückstellungen für die Sanierung unserer Deponien“, erläutert Pabst. „Der Gebührenhaushalt war auch in den letzten Jahren immer unterfinanziert. Die Gebühren konnten trotzdem konstant niedrig gehalten werden, da der AWB diese Entwicklung über seine Betriebe gewerblicher Art kompensieren konnte.“ Nun sei jedoch eine Gebührenerhöhung erforderlich.
Im Vergleich zu vergangenen Jahrzehnten bleiben die Gebühren trotz Erhöhung günstig: So zahlte ein Vier-Personen-Haushalt 1995 249,51 Euro im Jahr, 2021 wird er 208 Euro zahlen. „Dies ist immer noch circa 17 Prozent günstiger als vor 20 Jahren.“ Das für 2021 kalkulierte Gebührenvolumen (11.028.000 Euro) bewegt sich auf dem Niveau des Jahres 2002 (11.078.000 Euro).
„Wir haben im Landkreis ein modernes und differenziertes Abfallwirtschaftskonzept, das den Anforderungen einer aktuellen Kreislaufwirtschaft voll gerecht wird. Dank der effizienten Arbeit des AWB schaffen wir es, dies zu einem sehr guten Preis-Leitungsverhältnis anzubieten“, so Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld. Als ein Bespiel nannte er die Wertstoffhöfe, die sich dank kontinuierlicher Modernisierungen und Serviceverbesserungen großer Beliebtheit bei den Kunden des AWB erfreuen.