Blitzer App benutzt – Bußgeld
Westheim (ots) – Dienstagmorgen kontrollierte die Polizei in Westheim den Fahrer eines Kleintransporters. Dabei fiel den Beamten das an der Frontscheibe befestigte Handy des Fahrers auf. Auf diesem war eine sogenannte Blitzerwarnapp geöffnet und aktiviert. Ziel dieser Apps ist es, vor Geschwindigkeitsmessanlagen zu warnen. Was gibt es dabei generell zu beachten?
In Deutschland ist jede automatisierte Warnung vor Geschwindigkeitsmessanlagen verboten. Technische Geräte darf man nicht betreiben und noch nicht einmal betriebsbereit mitführen. Navigationsgeräte, die Blitzer anzeigen und Blitzer-Apps im Smartphone dürfen zudem nicht verwendet werden. Nur vor Fahrtantritt dürfen Autofahrer diese Blitzer-Apps benutzen. Zum Beispiel, um sich über Verkehrskontrollen entlang der Strecke zu informieren. Während der Fahrt dürfen sie diese Software nicht nutzen. Auf den Fahrer kommt nun ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro zu.
Werbemast droht umzukippen
Schwegenheim (ots) Am Dienstag 19.01.2021 gegen 18:30 Uhr drohte in Schwegenheim ein Werbemast an einem Einkaufsmarkt umzukippen. Aufgrund herrschender Windböen hatten, ersten Erkenntnissen zufolge, Teile der Verankerung nachgegeben. Der Gefahrenbereich wurde abgesperrt.
Die Einkaufsmärkte schlossen vorzeitig.
Durch die Feuerwehren der Verbandsgemeinde Lingenfeld sowie der Berufsfeuerwehr Karlsruhe konnte der Werbemast gegen 23:00 Uhr gesichert zu Boden gebracht werden.