Worms – Straßenglätte: PKW bleibt auf dem Dach liegen
Worms (ots) – Am heutigen Morgen, kurz vor acht Uhr kommt eine 47 jährige
Autofahrerin auf der Kreisstraße K9 ohne fremde Beteiligung von der Fahrbahn ab
und überschlägt sich mit ihrem Fahrzeug. Auf der Fahrt von Pfeddersheim nach
Pfiffligheim gerät sie mit ihrem PKW auf vereister Straße infolge nicht
angepasster Geschwindigkeit ins Schleudern, rutscht in den Graben und bleibt auf
dem Dach liegen. Ein Ersthelfer befreit die Frau aus ihre Fahrzeug. Mit offenbar
leichten Verletzungen kommt sie zur Untersuchung ins Krankenhaus. Der PKW ist
Totalschaden, ca. 4000 Euro.
Worms – Nackt vor Polizei geflüchtet – Drogen sichergestellt
Worms (ots) – Am gestrigen Abend, gegen halb acht ist eine Fußstreife der
Polizei in der Fußgängerzone auf eine Person aufmerksam geworden, die sich nackt
auf dem Ludwigsplatz aufhielt und lautstark herumschrie. Nach Erblicken der
Polizeibeamten flüchtete der Mann und versteckte sich im Treppenhaus eines
Mehrfamilienhauses in der Fußgängerzone, wo er schließlich angetroffen werden
konnte. Dabei zeigte er sich aggressiv und drohte den Beamten. Wie bekannt
wurde, hatte er zuvor auch in seiner Wohnung randaliert. Bevor der 41-jährige
Wormser wegen eigen- und fremdgefährdenden Verhaltens in ein Krankenhaus
gebracht werden konnte, wurde die nahegelegene Wohnung aufgesucht, um seine
Bekleidung zu holen. In der Wohnung lag offen Betäubungsmittel (augenscheinlich
Marihuana- und Cannabisprodukte) herum, welches sichergestellt wurde. Ein
Ermittlungsverfahren ist eingeleitet. Zum Hintergrund seines Handelns machte der
Wormser keine Angaben.
Osthofen – Räuber erbeuten Geldbörse
Worms (ots) – Ein 36-jähriger Mainzer wartete am Samstag, den 23.01.2021 gegen
19:30 Uhr am Bahnhof in Osthofen auf den Zug. Vier ihm unbekannte männliche
Personen sprachen ihn an, ob er ein Ticket brauche. Der Mainzer nahm daraufhin
seinen Geldbeutel in die Hand um vorzuzeigen, dass er bereits ein Ticket hat.
Ein Täter ergriff daraufhin den Geldbeutel, während zeitgleich ein weiterer
Täter den Geschädigten schubste. Ein Dritter schlug ihm mit der Faust ins
Gesicht. Anschließend flüchteten die vier Personen getrennt, zwei durch die
Unterführung, die anderen beiden in entgegengesetzte Richtung.
Täterbeschreibung: Alle vier Täter waren ca. 20 Jahre alt und etwa 172 cm groß.
- Täter 1: Schlank, arabischer Phänotyp, schwarze Stoffmaske, goldene Uhr, drei
Ringe an der Hand, dunkle Northface-Jacke, schwarze Adidas-Schuhe – Täter 2:
Schlank, arabischer Phänotyp, Militärjacke mit Tarnmuster, blauer
Adidas-Rucksack – Täter 3: Schlank, mitteleuropäischer Phänotyp, weißer Pullover
mit Kapuze und schwarzroten Buchstaben auf der Brust – Täter 4: Dick,
afrikanischer Phänotyp, Glatze, großer Mund und große Nase, silberne Jacke
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich
mit der Kriminalinspektion Worms unter der Rufnummer 06241/852-0 in Verbindung
zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter kiworms@polizei.rlp.de an die
Polizei übermittelt werden.
Eich – Vater ohne Führererschein mit Alkohol und Drogen am Steuer
Worms (ots) – Wegen Trunkenheit ist gestern ein 39-jähriger Mann in Eich aus dem
Verkehr gezogen worden. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde der
Fahrzeugführer um 13 Uhr in der Osthofener Straße gestoppt. Sein 8-jähriger Sohn
saß auf dem Beifahrersitz. Da die Beamten beim Fahrer eine Alkoholfahne
feststellten, wurde ein Alkoholtest durchgeführt. Das Messgerät zeigte 1,68
Promille, weswegen die Weiterfahrt unterbunden wurde. Zudem ergaben sich
Anhaltspunkte für zurückliegenden Drogenkonsum. Einen Führerschein konnte der
Mann nicht vorzeigen, denn er war gar nicht im Besitz eines solchen. Der
Autoschlüssel wurde an die nüchterne Ehefrau übergeben, während der nunmehr
Beschuldigte die Polizeikräfte zum Zweck einer Blutprobenentnahme zur
Dienststelle begleiten musste. Ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im
Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eingeleitet.
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mainz und der Kriminalpolizei Worms
Worms (ots) – Einem Hinweis folgend, haben Ermittler der Kriminalpolizei Worms
am vergangenen Montag in Osthofen eine Personenkontrolle durchgeführt. Zwei
Personen sollen regelmäßig Postsendungen mit Betäubungsmittel erhalten und
hiermit Handel betrieben haben. Bei der Kontrolle führte die Tatverdächtige ein
Päckchen mit sich, in dem sich in 55 Einzelverpackungen insgesamt ca. 150 Gramm
einer Substanz befanden, die augenscheinlich dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz
(NpSG) unterliegt.
Weitere an das Duo adressierte Päckchen wurden wegen des Verdachts auf
verbotenen Inhalt sichergestellt. Über den Antrag der Postbeschlagnahme steht
noch die Entscheidung des Gerichts aus. Die Ermittlungen richten sich gegen eine
30-jährige Frau und einen 32-jährigen Mann aus Osthofen, die beide bereits
einschlägig polizeibekannt sind. Die anschließende Wohnungsdurchsuchung führte
erstem Anschein nach zum Auffinden von weiteren Betäubungsmitteln, wie Amfetamin
und NpS. Darüber hinaus wurden zwei Schreckschusswaffen sichergestellt. Beide
Beschuldigten befinden sich auf freiem Fuß, die Ermittlungen dauern an.
Zur Erläuterung: Neue psychoaktive Stoffe (NpS) sollen einen harmlosen Eindruck
vermitteln, sind jedoch verboten. Als NpS werden Badesalze, Pulver,
Lufterfrischer, Tabletten oder Kapseln mit synthetischen Wirkstoffen sowie
Kräutermischungen, denen synthetische Wirkstoffe beigesetzt sind, bezeichnet.
Vor Inkrafttreten des NpS-Gesetzes Ende des Jahres 2016 waren NpS überwiegend
legal zu erwerben, weshalb sie auch verharmlosend als „Legal Highs“ bezeichnet
wurden.
Das Gesundheitsrisiko ist jedoch unkalkulierbar. Es kann beispielsweise zu
Übelkeit und Erbrechen, Wahnvorstellungen oder auch zu Kreislaufzusammenbrüchen
und Atemausfällen kommen. Auf den Verpackungen werden Inhaltsstoffe meistens
nicht oder falsch angegeben. Neben NpS sind darin auch andere Betäubungsmittel
enthalten. Zudem werden die Inhaltsstoffe eines Produkts im Laufe der Zeit immer
wieder verändert, so dass bei wiederholtem Konsum einer bestimmten Mischung
nicht mit der gleichen Wirkung zu rechnen ist. Mit der ständigen chemischen
Veränderung der Wirkstoffe gelang es Herstellern bisher, die Verbote des
Betäubungsmittelgesetzes zu umgehen. Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz stellt
daher nun ganze Wirkstoffgruppen unter Strafe. Wer mit NpS handelt oder diese an
andere Personen abgibt, kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis
zu drei Jahren bestraft werden.